HRB 206213

Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH

Amtsgericht Göttingen · Niedersachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Mitteldorfstraße 34, 37197 Hattorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hattorf am Harz
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
31.03.2022
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung von und Beteiligung an Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Die Getriebeklinik GmbH & Co. KG und die Übernahme ihrer Geschäftsführung

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 50/21 · Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
Insolvenzgericht
Osterode am Harz
Aktenzeichen
8 IN 50/21
Wirksam am
15.02.2024
Registerbezug
Göttingen, HRB 206213
Geschäfts-Nr. 8 IN 50/21
In dem Insolvenzverfahren Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH, vertr. d. d. GF Herrn Johannes Schwabe, Mitteldorfstraße 34, 37197 Hattorf am Harz (AG Göttingen, HRB 206213), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen erfolgen am:
Mittwoch, 17. April 2024, Zimmer Nr. 11 (Nebengebäude),
Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz.
Widersprüche sind schriftlich bis zum 15.04.2024 zu erheben. Die Insolvenztabelle nebst nachträglicher Anmeldungen und Urkunden ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden. Für die Prüfung der unter lfd. Nr. 0/5 der Tabelle eingetragenen Forderung ist Herr Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Amtsgericht Osterode am Harz, 15.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206213 HRB 206213: Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH, Hattorf am Harz, Mitteldorfstraße 34, 37197 Hattorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 206213: Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH, Hattorf am Harz, Mitteldorfstraße 34, 37197 Hattorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 50/21 · Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
Insolvenzgericht
Osterode am Harz
Aktenzeichen
8 IN 50/21
Wirksam am
04.02.2022
Registerbezug
Göttingen, HRB 206213
8 IN 50/21: Über das Vermögen der Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH, vertr. d. d. GF Herrn Johannes Schwabe, Mitteldorfstraße 34, 37197 Hattorf am Harz (AG Göttingen, HRB 206213), ist am 04.02.2022 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Gödecke, Lavesstraße 81, 30159 Hannover, Tel.: 0511-2280010-0, Fax: 0511-2280010-1.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.03.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.04.2022.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.03.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.04.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 04.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206213 HRB 206213: Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH, Hattorf am Harz, Mitteldorfstraße 34, 37197 Hattorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwabe, Johannes, Alfeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 206213: Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH, Hattorf am Harz, Mitteldorfstraße 34, 37197 Hattorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwabe, Johannes, Alfeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 206213 HRB 206213: Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH, Hattorf am Harz, Mitteldorfstraße 34, 37197 Hattorf. Durch Beschluss des Amtsgericht Osterode am Harz - Insolvenzgericht - (8 IN 50/21) vom 08.12.2021 ist ein…
HRB 206213: Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH, Hattorf am Harz, Mitteldorfstraße 34, 37197 Hattorf. Durch Beschluss des Amtsgericht Osterode am Harz - Insolvenzgericht - (8 IN 50/21) vom 08.12.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 50/21 · Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
Insolvenzgericht
Osterode am Harz
Aktenzeichen
8 IN 50/21
Wirksam am
09.12.2021
Registerbezug
Göttingen, HRB 206213
8 IN 50/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH, vertr. d. d. GF, Mitteldorfstraße 34, 37197 Hattorf am Harz (AG Göttingen, HRB 206213), vertr. d.: Johannes Schwabe, Schimmeck 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 08.12.2022 um 15:30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Gödecke, Lavesstraße 81, 30159 Hannover, Tel.: 0511-2280010-0, Fax: 0511-2280010-1 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osterode am Harz, 08.12.2021

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 206213 HRB 206213: Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH, Hattorf am Harz, Mitteldorfstraße 34, 37197 Hattorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2020. Geschäftsanschrift: Mitteldor…
HRB 206213: Die Getriebeklinik Verwaltungs-GmbH, Hattorf am Harz, Mitteldorfstraße 34, 37197 Hattorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2020. Geschäftsanschrift: Mitteldorfstraße 34, 37197 Hattorf. Gegenstand: Verwaltung von und Beteiligung an Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Die Getriebeklinik GmbH & Co. KG und die Übernahme ihrer Geschäftsführung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwabe, Johannes, Alfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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