HRB 26727

Die Gesundheitsberater GmbH

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bonn

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Registerdaten

Sitz
Bonn
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 97 IN 12/26 · Die Gesundheitsberater GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 12/26
Wirksam am
10.06.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 26727
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 12/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26727 eingetragenen Die Gesundheitsberater GmbH, Mallwitzstr. 1-3, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Zahn, Pappelweg 82, 53757 Sankt Augustin

ist am 09.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

97 IN 12/26
Amtsgericht Bonn, 09.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 97 IN 12/26 · Die Gesundheitsberater GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 12/26
Wirksam am
28.04.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 26727
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 12/26

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26727 eingetragenen Die Gesundheitsberater GmbH, Mallwitzstr. 1-3, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christine Zahn, Pappelweg 82, 53757 Sankt Augustin

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.04.2026, um 08:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin, eines am 19.03.2026 eingegangenen Antrags einer weiteren Gläubigerin und sowie eines am 20.03.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 97 IN 12/26 und 97 IN 39/26 und 97 IN 37/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Klaus Regeling, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Telefon: 0228/8100056, Fax: 022881000820.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 24.07.2026.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Der Insolvenzverwalter wird nach § 160 InsO ermächtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder Schiedsvertrag zu schließen.
- Der Insolvenzverwalter wird nach § 160 InsO ermächtigt, das schuldnerische Unternehmen teilweise oder im Ganzen zu veräußern.
- Die Gläubigerversammlung genehmigt die bereits vorgenommenen Verwertungshandlungen und stimmt den noch zu erfolgenden Verwertungshandlungen zu, auch durch Beauftragung eines Verwertungsunternehmens.
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu den oben genannten besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 23.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

97 IN 12/26
Bonn, 27.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 97 IN 12/26 · Die Gesundheitsberater GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 12/26
Wirksam am
28.04.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 26727
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 12/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26727 eingetragenen Die Gesundheitsberater GmbH, Mallwitzstr. 1-3, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Zahn, Pappelweg 82, 53757 Sankt Augustin

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lehmkühler & Kollegen, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn

wird der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 27.04.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass (Berichtigung unterstrichen), dass die Geschäftsführerin Sabine Zahn heißt.

97 IN 12/26
Bonn, 28.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 97 IN 12/26 · Die Gesundheitsberater GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 12/26
Wirksam am
30.03.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 26727
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 12/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26727 eingetragenen Die Gesundheitsberater GmbH, Mallwitzstr. 1-3, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Zahn, Pappelweg 82, 53757 Sankt Augustin

wird der Beschluss vom 20.03.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt (Berichtigung unterstrichen), dass die Geschäftsführerin Sabine Zahn heißt.
97 IN 12/26
Amtsgericht Bonn, 30.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 97 IN 12/26 · Die Gesundheitsberater GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 12/26
Wirksam am
20.03.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 26727
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 12/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26727 eingetragenen Die Gesundheitsberater GmbH, Mallwitzstr. 1-3, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christine Zahn, Pappelweg 82, 53757 Sankt Augustin

ist am 20.03.2026, um 13:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Klaus Regeling, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

97 IN 12/26
Amtsgericht Bonn, 20.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 26727 HRB 26727: Die Gesundheitsberater GmbH, Bonn, Mallwitzstrasse 1-3, 53177 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2021. Geschäftsanschrift: Mallwitzstrasse 1-3, 53177 Bonn.…
HRB 26727: Die Gesundheitsberater GmbH, Bonn, Mallwitzstrasse 1-3, 53177 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2021. Geschäftsanschrift: Mallwitzstrasse 1-3, 53177 Bonn. Gegenstand: das Führen von Ernährungs- und Gesundheitsberatungen sowie Vornahme von Gesundheitsconsulting aller Art, Wellnessangeboten, Bewegungsangeboten, Beratung von Betrieben zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, Prävention von Krankheiten sowie im Bereich der Mitarbeitermotivation, Organisation von Marketing-, Schulungs- und Vortragsveranstaltungen, Handel und Vertrieb von Nahrungsmitteln sowie Waren aller Art ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Errichtung und Betrieb von Online- und Offline Shops. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lypken, Christina, Grafschaft-Karweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Bonikowski, Torsten Uwe, Mayen, *XX.XX.XXXX.

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