HRB 33697 HB

DIE Fachkraft GmbH

Amtsgericht Bremen · Bremen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Use Akschen 71, 28237 Bremen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Bremen
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
11.03.2022
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Alexander Weigt

Bremerhaven

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-22

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Beratung in den Bereichen Personalbedarf, Personalentwicklung und Personalqualifizierung, Personalvermittlung sowie die Überlassung von Arbeitnehmern.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 505 IN 22/21 · DIE Fachkraft GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
505 IN 22/21
Wirksam am
15.07.2026
Registerbezug
Bremen, HRB 33697
505 IN 22/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE Fachkraft GmbH, Use Akschen 71, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 33697), vertr. d.: Alexander Weigt, Lüneburger Str. 5, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 17.09.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.

Amtsgericht Bremen, 14.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 505 IN 22/21 · DIE Fachkraft GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
505 IN 22/21
Wirksam am
12.10.2022
Registerbezug
Bremen, HRB 33697
Amtsgericht Bremen 11.10.2022
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 22/21
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

DIE Fachkraft GmbH, Use Akschen 71, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 33697),
vertreten durch:
Alexander Weigt, Lüneburger Str. 5, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Caroline Stevens festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.

Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 259.691,48. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).

Im Normalfall erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 70 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für den Mehraufwand hinsichtlich der weiteren Betriebsstätten der Schuldnerin, der Vorbereitung der übertragenen Sanierung, der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes, sowie weiteren arbeitsrechtliche Fragen und der Unternehmensgröße.

Nach ihrer Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalterin gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.

Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Insolvenzverwalterin, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 505 IN 22/21 · DIE Fachkraft GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
505 IN 22/21
Wirksam am
10.06.2022
Registerbezug
Bremen, HRB 33697
505 IN 22/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE Fachkraft GmbH, Use Akschen 71, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 33697), vertr. d.: Alexander Weigt, Lüneburger Str. 5, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführer), ist von der Insolvenzverwalterin ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.

Amtsgericht Bremen, 09.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33697 HB HRB 33697 HB: DIE Fachkraft GmbH, Bremen, Use Akschen 71, 28237 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 33697 HB: DIE Fachkraft GmbH, Bremen, Use Akschen 71, 28237 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 505 IN 22/21 · DIE Fachkraft GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
505 IN 22/21
Wirksam am
02.03.2022
Registerbezug
Bremen, HRB 33697
505 IN 22/21: Über das Vermögen der DIE Fachkraft GmbH, Use Akschen 71, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 33697), vertr. d.: Alexander Weigt, Lüneburger Str. 5, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2022 um 09:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Caroline Stevens, Obernstraße 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649-0, Fax: 0421 - 322 649-29, Internet: www.goerg-inso.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.03.2022 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 07.04.2022, 10:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin (Berichtstermin) abgehalten;

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.

Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO am 05.05.2022 im schriftlichen Verfahren geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 28.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 505 IN 22/21 · DIE Fachkraft GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
505 IN 22/21
Wirksam am
28.12.2021
Registerbezug
Bremen, HRB 33697
505 IN 22/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DIE Fachkraft GmbH, Use Akschen 71, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 33697), vertr. d.: Alexander Weigt, Lüneburger Str. 5, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführer), ist am 28.12.2021 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Caroline Stevens, Obernstraße 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649-0, Fax: 0421 - 322 649-29, Internet: www.goerg-inso.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 28.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33697 HB HRB 33697 HB: DIE Fachkraft GmbH, Bremen, Use Akschen 71, 28237 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Florencio, Tellez
HRB 33697 HB: DIE Fachkraft GmbH, Bremen, Use Akschen 71, 28237 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Florencio, Tellez
Veränderungen
HRB 33697 HB HRB 33697 HB: DIE Fachkraft GmbH, Bremen, Use Akschen 71, 28237 Bremen. Geschäftsführer: 4. Florencio, Tellez, *XX.XX.XXXX, Bremerhaven; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
HRB 33697 HB: DIE Fachkraft GmbH, Bremen, Use Akschen 71, 28237 Bremen. Geschäftsführer: 4. Florencio, Tellez, *XX.XX.XXXX, Bremerhaven; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 33697 HB HRB 33697 HB: DIE Fachkraft GmbH, Bremen, Use Akschen 71, 28237 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wallenschus, Manfred; Geschäftsführer: Weigt, Alexander, *XX.XX.XXXX, Bremerhaven
HRB 33697 HB: DIE Fachkraft GmbH, Bremen, Use Akschen 71, 28237 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wallenschus, Manfred; Geschäftsführer: Weigt, Alexander, *XX.XX.XXXX, Bremerhaven
Neueintragungen
HRB 33697 HB HRB 33697 HB: DIE Fachkraft GmbH, Bremen, Use Akschen 71, 28237 Bremen. DIE Fachkraft GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Use Akschen 71, 28237 Bremen; Gegenstand: Die Beratung in den Bereichen Personalbedarf,…
HRB 33697 HB: DIE Fachkraft GmbH, Bremen, Use Akschen 71, 28237 Bremen. DIE Fachkraft GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Use Akschen 71, 28237 Bremen; Gegenstand: Die Beratung in den Bereichen Personalbedarf, Personalentwicklung und Personalqualifizierung, Personalvermittlung sowie die Überlassung von Arbeitnehmern. Stammkapital: 25.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. War Geschäftsführer: 1.
Horn, Reinhold, *XX.XX.XXXX, Lüneburg; Geschäftsführer: 2. Wallenschus, Manfred, *XX.XX.XXXX, Bremen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.04.2016 zuletzt geändert durch Beschluss vom 20.09.2017
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Adendorf (Amtsgericht Lüneburg, HRB 206234) nach Bremen verlegt und der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert in § 2. Durch den obigen Beschluss der Gesellschafterversammlung sind ebenfalls der Unternehmengegenstand und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 geändert. Tag der ersten Eintragung: 13.05.2016

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.