HRB 732984
Die Autoteilehändler GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Weberstraße 14a, 69181 LeimenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Leimen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 30.06.2022
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
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Abrufstand 2025-10-05 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Kfz-Teile Groß- und Einzelhandel, Vermietung von Kraftfahrzeugzubehör, Betrieb eines GLS-Paketshops.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 3 f IN 50/21 Sp · Die Autoteilehändler GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 50/21 Sp
- Wirksam am
- 13.04.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 732984
10.04.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Autoteilehändler GmbH, vertr.d.d. GF, Carl-Benz-Straße 16, 67105 Schifferstadt (AG Mannheim, HRB 732984),
vertreten durch:
Michael Walter, Humboldtstraße 14, 69226 Nußloch, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstr. 2, 68219 Mannheim
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 20.05.2026 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 07.05.2026 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
, Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 f IN 50/21 Sp · Die Autoteilehändler GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 50/21 Sp
- Wirksam am
- 27.01.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 732984
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 27.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 732984 HRB 732984: Die Autoteilehändler GmbH, Leimen, Weberstraße 14a, 69181 Leimen. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Walter, Michael Uwe, Nußloch, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 3 f IN 50/21 Sp · Die Autoteilehändler GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 50/21 Sp
- Wirksam am
- 02.06.2022
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 732984
01.06.2022
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Die Autoteilehändler GmbH, vertr.d.d. GF, Carl-Benz-Straße 16, 67105 Schifferstadt (AG Mannheim, HRB 732984),
vertreten durch:
Michael Walter, Humboldtstraße 14, 69226 Nußloch, (Geschäftsführer),
- Schuldnerin -
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Saskia Streicher, Kanzlei Hoefer Schmidt-Thieme, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim,
ist an Stelle der bisherigen Verwalterin mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 1.6.2022 Herr Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme,Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, zum neuen Verwalter bestellt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 f IN 50/21 Sp · Die Autoteilehändler GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 50/21 Sp
- Wirksam am
- 24.01.2022
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 732984
20.01.2022
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Autoteilehändler GmbH, vertr.d.d. GF, Carl-Benz-Straße 16, 67105 Schifferstadt (AG Mannheim, HRB 732984),
vertreten durch:
Michael Walter, Humboldtstraße 14, 69226 Nußloch, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Saskia Streicher, Kanzlei Hoefer Schmidt-Thieme, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, T
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 23.02.2022 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 14.02.2022 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
, Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 732984 HRB 732984: Die Autoteilehändler GmbH, Leimen, Weberstraße 14a, 69181 Leimen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 3 f IN 50/21 S…
Forderungsprüfung 3 f IN 50/21 Sp · Die Autoteilehändler GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 50/21 Sp
- Wirksam am
- 12.04.2021
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 732984
Aktenzeichen: 3 f IN 50/21 Sp
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein
wird zum 06.04.2021, 18:22 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schuldnerin Die Autoteilehändler GmbH, vertr.d.d. GF, Carl-Benz-Straße 16,
67105 Schifferstadt (AG Mannheim, HRB 732984),
vertreten durch:
Michael Walter, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Rainer-Manfred Althaus, O 6, 7, 68161 Mannheim, wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt: Rechtsanwältin Saskia Streicher, Kanzlei
Hoefer Schmidt-Thieme, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim.
Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse
gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf die
Insolvenzverwalterin über. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat,
wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die
Insolvenzverwalterin zu leisten.
Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO).
Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung
Nr. 1346/200 des Rates der Europäischen Union vom 29.05.2000 über
Insolvenzverfahren (ABIEG L 160/1).
Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die
Forderungen werden am 30.06.2021 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines
anderen Insolvenzverwalterin sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100,
149, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit
denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin
bei Gericht eingegangen sind. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre
Forderungen bis spätestens 07.05.2021 bei der Insolvenzverwalterin in
zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem
02.06.2021 und der Bericht der Insolvenzverwalterin ab dem 3. Tag vor dem
Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweise: Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird,
erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§
9 Abs. 3 InsO). Die in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die
Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Für die
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für
Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit
der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die
Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem
1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung
anwendbar; hier gilt das Gleiche. Sonstige Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine
Widersprüche erhoben werden. Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur
evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 f IN 50/21 Sp · Die Autoteilehändler GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 50/21 Sp
- Wirksam am
- 01.03.2021
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 732984
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
3 f IN 50/21
Sp
01.03.2021
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Die Autoteilehändler GmbH, Carl-Benz-Straße 16, 67105 Schifferstadt (AG
Mannheim, HRB 732984), vertreten durch den Geschäftsführer Michael Walter,
Humboldtstraße 14, 69226 Nußloch
- Antragstellerin und
Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Rainer-Manfred Althaus, O 6, 7, 68161 Mannheim,
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein am 01.03.2021
beschlossen:
1. Der Antrag vom 22.02.2021 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der Antragstellerin wird zugelassen.
2. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des
Sachverhaltes wird mit Wirkung ab heute, 16:00 Uhr, vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO).
3. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Saskia Streicher, Kanzlei Hoefer Schmidt-Thieme, Soldnerstraße
2, 68219 Mannheim
4. Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände des schuldnerischen
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Die vorläufige Insolvenzverwalterin
ist nicht der allgemeine Vertreter der Antragstellerin. Sie hat die Aufgabe,
durch Überwachung der Antragstellerin Vermögen zu sichern und zu erhalten.
5. Die Befugnis der Antragstellerin zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über.
6. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Sie
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an die
vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
7. Im Übrigen wird der Antragstellerin verboten, über Bankkonten,
Außenstände und sonstige Vermögensgegenstände ohne Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin ganz oder teilweise zu verfügen, insbesondere Sachen zu
veräußern.
8. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume
der Antragstellerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort
Nachforschungen anzustellen. Die Antragstellerin hat ihr die Geschäftsbücher
und Geschäftspapiere zur Einsichtnahme vorzulegen und sie ihr auf Verlangen bis
zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben, sowie alle
Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur
Aufklärung ihrer Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung
dieser Pflicht kann das Gericht die organschaftlichen Vertreter der
Antragstellerin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise
vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, 97, 98 101 InsO).
9. Sollte die vorläufige Insolvenzverwalterin feststellen, dass die
Antragstellerin über Grundbesitz verfügt, ist dies dem Gericht umgehend
mitzuteilen, damit die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch
veranlasst werden kann.
10. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich eines Arrestes oder einer
einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
11. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird weiterhin als Sachverständiger
beauftragt, ein schriftliches Gutachten zur Prüfung der Insolvenzlage zu
erstatten. In diesem soll dem Insolvenzgericht mit Anfertigung einer
Vermögensübersicht dargelegt werden soll,
a) ob der Geschäftsbetrieb zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits
eingestellt ist oder, wenn nicht, wo sich der Schwerpunkt der selbständigen
Tätigkeit befindet.
b) ob Tatsachen vorliegen, die dem Gericht den Schluss auf das Vorliegen
eines Eröffnungsgrundes ermöglichen.
c) Ob die Verwirklichung eines Insolvenzgrundes mitursächlich auf die
Corona-Pandemie zurückgeführt werden kann.
d) in welcher Höhe für den Fall einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Verfahrenskosten (Gerichtskosten i. S. von §§ 26, 54 InsO) voraussichtlich
anfallen.
e) ob eine diese Verfahrenskosten deckende verfügbare Masse vorhanden ist.
f) ob Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
g) ob die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 InsO zur Anordnung des
schriftlichen Verfahrens vorliegen.
Gründe:
Der Antrag wird zugelassen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser
Zulassung noch nicht entschieden ist, ob das Insolvenzverfahren auch eröffnet
wird.
Die auf §§ 21 Abs. 2 bis 24 InsO beruhenden Sicherungsmaßnahmen und die auf § 5
Abs. 1 InsO beruhenden Aufklärungsmaßnahmen, insbesondere die Bestellung eines
vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO und die Anordnung
eines Zustimmungsvorbehalts gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO, erscheinen
erforderlich zu sein, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den
Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu
verhüten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei
Wochen bei dem
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Richter am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 732984 HRB 732984: Die Autoteilehändler GmbH, Leimen, Weberstraße 14a, 69181 Leimen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenst…
HRB 732984 HRB 732984: Die Autoteilehändler GmbH, Leimen, Weberstraße 14a, 69181 Leimen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2019. Geschäftsanschrift: Weberstraße 14a, 69181 Leimen. Ge…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.