HRB 85572

die alternative Hauskrankenpflege Uwe Söhnchen GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gummersbach

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Registerdaten

Sitz
Gummersbach
Datenstand
2024-03-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-09

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70a IN 229/23 · die alternative Hauskrankenpflege Uwe Söhnchen GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 229/23
Wirksam am
08.06.2026
Registerbezug
Köln, HRB 85572
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 229/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85572 eingetragenen die alternative Hauskrankenpflege Uwe Söhnchen GmbH, Marie-Juchacz-Str. 7 a, 51645 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Leonie Heister-Meric, Marie-Juchacz-Str. 7 a, 51645 Gummersbach und Herrn Uwe Söhnchen, Marie-Juchacz-Str. 7 a, 51645 Gummersbach

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Kennedyplatz 2, 50679 Köln

Vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung x €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x €
Zwischensumme x €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x € x €
Endbetrag x €

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.11.2023 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens x EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens xEUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug x €.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach x €.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach x €.
Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von x € zu.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt x €.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes um 60 % und damit auf den Betrag von x € gerechtfertigt.

Die Erhöhung der Vergütung über einen Zuschlag nach § 3 Abs. 1 InsVV kommt erst in Betracht, wenn sich das konkrete Verfahren von dem Normalfall typischer vergleichbarer Verfahren abhebt. Dies ist dann der Fall, wenn die individuellen Verhältnisse im Einzelfall die Geschäftsführung als so besonders schwierig oder aufwendig erscheinen lassen, dass aus diesem Grund ein Missverhältnis zur Regelvergütung entstehen würde (siehe Graeber / Graeber, 2. Auflage 2016, Rn. 29 zu § 3 InsVV unter Verwendung BGH v. 15.01.2004, IX ZB 96/03).
Im vorliegenden Verfahren ist ein solches Missverhältnis erkennbar. Insbesondere im Hinblick auf die Überwachung und Begleitung der Betriebsfortführung, Insolvenzgeldvorfinanzierung / Arbeitnehmer sowie die Prüfung der Aus- und Absonderungsrechte.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.06.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Die entstandenen Auslagen sind vom dem vorläufigen Sachwalter nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen, auf höchstens 350 EUR je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters begrenzten jährlichen Pauschsatz fordern.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter und der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 eingesehen werden.

70a IN 229/23
Amtsgericht Köln, 08.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 85572 HRB 85572: die alternative Hauskrankenpflege Uwe Söhnchen GmbH, Gummersbach, Marie-Juchacz-Straße 7 a, 51645 Gummersbach. Bestellt als Geschäftsführer: Heister-Meric, Leonie, Engelskirchen, *XX.XX.XXXX; Wild…
HRB 85572: die alternative Hauskrankenpflege Uwe Söhnchen GmbH, Gummersbach, Marie-Juchacz-Straße 7 a, 51645 Gummersbach. Bestellt als Geschäftsführer: Heister-Meric, Leonie, Engelskirchen, *XX.XX.XXXX; Wild, Carsten, Engelskirchen-Ründeroth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 85572 HRB 85572: die alternative Hauskrankenpflege Uwe Söhnchen GmbH, Gummersbach, Marie-Juchacz-Straße 7 a, 51645 Gummersbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Cui, Xiaoying, Wiehl, *XX.XX.XXXX.
HRB 85572: die alternative Hauskrankenpflege Uwe Söhnchen GmbH, Gummersbach, Marie-Juchacz-Straße 7 a, 51645 Gummersbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Cui, Xiaoying, Wiehl, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 85572 HRB 85572: die alternative Hauskrankenpflege Uwe Söhnchen GmbH, Gummersbach, Marie-Juchacz-Straße 7 a, 51645 Gummersbach. Bestellt als Geschäftsführer: Cui, Xiaoying, Wiehl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsber…
HRB 85572: die alternative Hauskrankenpflege Uwe Söhnchen GmbH, Gummersbach, Marie-Juchacz-Straße 7 a, 51645 Gummersbach. Bestellt als Geschäftsführer: Cui, Xiaoying, Wiehl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Neueintragungen
HRB 85572 HRB 85572: die alternative Hauskrankenpflege Uwe Söhnchen GmbH, Gummersbach, Marie-Juchacz-Straße 7 a, 51645 Gummersbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2015. Geschäfts…
HRB 85572: die alternative Hauskrankenpflege Uwe Söhnchen GmbH, Gummersbach, Marie-Juchacz-Straße 7 a, 51645 Gummersbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2015. Geschäftsanschrift: Marie-Juchacz-Straße 7 a, 51645 Gummersbach. der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes sowie von Einrichtungen der Tagespflege. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Söhnchen, Uwe, Engelskirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Uwe Söhnchen, Engelskirchen, *XX.XX.XXXX, als Inhaber der Firma die alternative Hauskrankenpflege Uwe Söhnchen e.K. mit Sitz in Gummersbach (Amtsgericht Köln HRA 31351) betriebenen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.