HRB 22848

Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hasentorstraße 2 B, 06526 Sangerhausen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Sangerhausen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
08.08.2023
Datenstand
2025-10-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Mirko Bellstedt

Sangerhausen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-06

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Aufarbeitung von Kraftfahrzeugen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 251/23 · Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 251/23
Wirksam am
02.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 22848
Geschäfts-Nr.: 59 IN 251/23. In dem Insolvenzverfahren Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt), Oberröblinger Bahnhofstraße 12, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 22848), vertr. d.: Mirko Bellstedt, Oberröblinger Bahnhofstraße 12, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 29.05.2026 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:

€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag

G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalter vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 22.12.2025. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung ohne Zuschläge.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.

Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 29.05.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 251/23 · Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 251/23
Wirksam am
10.03.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 22848
59 IN 251/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt), Oberröblinger Bahnhofstraße 12, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 22848), vertr. d.: Mirko Bellstedt, Oberröblinger Bahnhofstraße 12, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 22.12.25 entspricht, wird auf den 21.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 06.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 251/23 · Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 251/23
Wirksam am
18.06.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 22848
59 IN 251/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt), Oberröblinger Bahnhofstraße 12, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 22848), vertr. d.: Mirko Bellstedt, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.07.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 17.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 251/23 · Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 251/23
Wirksam am
07.08.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 22848
59 IN 251/23: Über das Vermögen der Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt), Oberröblinger Bahnhofstraße 12, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 22848), vertr. d.: Mirko Bellstedt, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführer), ist am 02.08.2023 um 15:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt André Rombach, ROMBACH Rechtsanwälte, Moritzstraße 4, 04600 Altenburg, Tel.: +49341 3086 8115, Fax: +49341 3086 8116, E-Mail: info@rombach-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.10.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, ist der 02.11.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.10.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.11.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 04.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22848 HRB 22848: Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Hasentorstraße 2 B, 06526 Sangerhausen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bellstedt, Regina, Wallhausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: B…
HRB 22848: Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Hasentorstraße 2 B, 06526 Sangerhausen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bellstedt, Regina, Wallhausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Bellstedt, Mirko, Sangerhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22848 HRB 22848: Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Hasentorstraße 2 B, 06526 Sangerhausen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bellstedt, Mirko, Sangerhausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: …
HRB 22848: Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Hasentorstraße 2 B, 06526 Sangerhausen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bellstedt, Mirko, Sangerhausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Bellstedt, Regina, Wallhausen, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 22848 HRB 22848: Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Hasentorstraße 2 B, 06526 Sangerhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2016. Geschäftsanschrift: Hasentor…
HRB 22848: Diamond Dell UG (haftungsbeschränkt), Sangerhausen, Hasentorstraße 2 B, 06526 Sangerhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2016. Geschäftsanschrift: Hasentorstraße 2 B, 06526 Sangerhausen. Gegenstand des Unternehmens: Die Aufarbeitung von Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Bellstedt, Mirko, Sangerhausen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.