VR 702443

Diakonieverein der Evangelischen Kirche Pforzheim für den Stadtteil Dillweißenstein mit Sonnenhof e.V.

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Pforzheim

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Registerdaten

Sitz
Pforzheim
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
10.07.2025
Datenstand
2026-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Albert Müßle

Pforzheim

Vorstand

Waltraud Heinzmann

Pforzheim

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von Ihnen vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-03-24 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Diakonieverein der Evangelischen Pfarrgemeinden Sonnenhof und Dillweißenstein e.V. Pforzheim
  2. Diakonieverein der Evangelischen Philippus-Gemeinde Pforzheim für die Predigtbezirke Sonnenhof und Dillweißenstein e.V. Pforzheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Neueintragungen
VR 702443 VR 702443: Diakonieverein der Evangelischen Pfarrgemeinden Sonnenhof und Dillweißenstein e.V., Pforzheim (Carl-Schurz-Straße 72, 75180 Pforzheim). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infol…
VR 702443: Diakonieverein der Evangelischen Pfarrgemeinden Sonnenhof und Dillweißenstein e.V., Pforzheim (Carl-Schurz-Straße 72, 75180 Pforzheim). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Diakonieverein der Evangelischen Pfarrgemeinde Dillweissenstein e.V.", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim VR 500193) und des Vereins "Diakonie-Verein der Evang. Sonnenhofgemeinde Pforzheim e.V.", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim VR 500654) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 mit Änderung vom 16.01.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.06.2018 mit Änderung vom 17.01.2019 (Verschmelzung zur Neugründung).Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
VR 702443 VR 702443: Diakonieverein der Evangelischen Pfarrgemeinden Sonnenhof und Dillweißenstein e.V., Pforzheim (Carl-Schurz-Straße 72, 75180 Pforzheim). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern de…
VR 702443: Diakonieverein der Evangelischen Pfarrgemeinden Sonnenhof und Dillweißenstein e.V., Pforzheim (Carl-Schurz-Straße 72, 75180 Pforzheim). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.