VR 724953
DGHI Filderstadt e. V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Filderstadt
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Registerdaten
- Sitz
- Filderstadt
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 02.03.2026
- Datenstand
- 2026-04-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Herbert Hermann Köhn
Filderstadt
Allgemeine Vertretungsregelung
- Vertretungsberechtigt sind die beiden Vorsitzenden. Sie vertreten jeweils einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-04-10 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 724953 VR 724953: DGHI Filderstadt e. V., Filderstadt ( Filderstadt). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Bon…
VR 724953: DGHI Filderstadt e. V., Filderstadt ( Filderstadt). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Bonlanden", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart VR 220653) "Gewerbe- und Handelsverein Harthausen e. V.", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart VR 220544) "Bund der Selbständigen, Gewerbeverein Plattenhardt", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart VR 220492) "Gewerbe- und Handelsverein", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart VR 220298) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.10.2019 sowie der Genehmigungen der Vereinsmitglieder vom November/Dezember 2020 (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.