HRA 4474
DGH Hof GmbH & Co. KG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Ferdinand-Porsche-Straße 11, 95028 Hof-GattendorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hof
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 09.09.2020
- Datenstand
- 2025-10-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
DGH Hof S.à.r.l.
Luxemburg
DGH Hof Verwaltungs GmbH
Hof
mit der Befugnis für jeden Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
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Vergütungsfestsetzung 564 IN 731/20 · DGH Hof GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 731/20
- Wirksam am
- 19.09.2025
- Registerbezug
- Hof, HRA 4474
Aktenzeichen: 564 IN 731/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH Hof GmbH & Co. KG, Ferdinand-Porsche-Straße 11, 95028 Hof-Gattendorf, Amtsgericht Hof , HRA 4474
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH Hof Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller
ergeht am 18.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
Dem Sonderinsolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung festgesetzt:
Der Insolvenzverwalter wird angewiesen, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen und an den Sonderinsolvenzverwalter auszuzahlen.
Gründe:
Zusätzlich ist die von dem Sonderinsolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Mit Beschluss vom06.10.2020 wurde Rechtsanwalt Albert Wolff im gegenständlichen Insolvenzverfahren als Sonderinsolvenzverwalter für folgende Tätigkeiten bestellt :
|anstelle des Insolvenzverwalters die durch diesen als Insolvenzverwalter über das Vermögen der DGH Heidenau GmbH& Co.KG und über das Vermögen der DGH ZIT GmbH & Co. KG zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zu prüfen und das Prüfungsergebnis in einem entsprechenden Prüfungstermin zur Tabelle feststellen zu lassen.
|anstelle des Insolvenzverwalters Anmeldungen und gegebenenfalls Durchsetzungen von Insolvenzforderungen der Insolvenzschuldnerin in den Verfahren über das Vermögen der DGH Heidenau GmbH & Co.KG und über das Vermögen der DGH ZIT GmbH & Co. KG vorzunehmen.
|die Begründung von Masseverbindlichkeiten durch die Insolvenzschuldnerin mit der DGH Heidenau GmbH & Co. KG und DGH ZIT GmbH & Co. KG zu genehmigen, die im Rahmen der Abwicklung der Insolvenzverfahren und Fortführung der des Geschäftsbetriebes notwendig sind, insbesondere im Zusammenhang mit der Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen, Fertigungsleistungen und der Überlassung von Gegenständen des beweglichen Anlagevermögens.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 19.06.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit als Sonderinsolvenzverwalter.
Die der Berechnung zugrundeliegende Gegenstandswert für die Tätigkeit der Forderungsprüfung beträgt 223.319,87 EUR für die Forderung der DGH Heidenau im Verfahren .
Die rechtliche Prüfung der gegenständlichen Forderungsanmeldung hätte ein Insolvenzverwalter, der selbst nicht Volljurist ist, auf Grund der rechtlichen Schwierigkeiten, bei sachgerechter Arbeitsweise einem Rechtsanwalt übertragen müssen. Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 InsVV sind somit gegeben und eine Vergütungsfestsetzung nach RVG ist einschlägig.
Bei der Bestimmung der Vergütung, die der Sonderinsolvenzverwalter unter den Voraussetzungen von § 5 Abs. 1 InsVV für die Prüfung einer angemeldeten Forderung beanspruchen kann, ist von einer Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeit nach Nr. 2300 VV RVG auszugehen (BGH, Beschl. v. 26.3.2015; IX ZB 62/13, NZI 2015, 730 Rn. 9).
Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Rechtsanwalt nach Nr. 2300 VV RVG eine Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5. Die Mittelgebühr beträgt somit 1,5.
Eine Gebühr von mehr als 1,3 ist jedoch nur gerechtfertigt, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war. Aufgrund der dargelegten besonderen rechtlichen Schwierigkeiten ist eine1,5-fache Gebühr angemessen.
Somit errechnet sich gemäß RVG Nr. 2300, Satz 1,5 eine Verfahrensgebühr .
Auslagen waren antragsgemäß gemäß RVGNr. 7002 festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Sonderinsolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen gem. RVG Nr. 7008, 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 731/20 · DGH Hof GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 731/20
- Wirksam am
- 13.06.2022
- Registerbezug
- Hof, HRA 4474
Aktenzeichen: 564 IN 731/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH Hof GmbH & Co. KG, Ferdinand-Porsche-Straße 11, 95028 Hof-Gattendorf, Amtsgericht Hof , HRA 4474
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH Hof Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Entscheidung dem Insolvenzverwalter zu beauftragen, für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum 31.05.2022 eine Zwischenrechnungslegung zu erstellen und dem Insolvenzgericht zur Prüfung vorzulegen. beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 30.06.2022, 09:45 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 564 IN 731/20 · DGH Hof GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 731/20
- Wirksam am
- 07.04.2021
- Registerbezug
- Hof, HRA 4474
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH Hof GmbH & Co. KG,
Ferdinand-Porsche-Straße 11, 95028 Hof-Gattendorf, Amtsgericht Hof , HRA 4474
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH Hof Verwaltungs
GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 01.04.2021
festgesetzt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter und nunmehr Insolvenzverwalter wird
gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu
entnehmen.
Gründe:
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko als Antragsteller wurde mit Beschluss vom
12.06.2020 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.09.2020.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 18.02.2021 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen
angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für
die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem
schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters
während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die
Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder
der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung
unterliegt.
Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV .
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11
InsVV hiervon 25 Prozent.
Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem
sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der
verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche
Besonderheiten auf.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag .
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 18.02.2021 verwiesen.
Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung
zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.
Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von
149,3 Prozent zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und
der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters insbesondere wegen
-der Betriebsfortführung
-der Erarbeitung von Restrukturierungskonzepten
-des Konzernverbandes
-der Arbeitnehmerangelegenheiten
-des vorläufigen Gläubigerausschusses
-der Aus- und Absonderungsrechte
-der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und
-der übertragenenen Sanierung
ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten
Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende
Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/
laender-bund-europa/elektronischer_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
564 IN 731/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 07.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 731/20 · DGH Hof GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 731/20
- Wirksam am
- 13.11.2020
- Registerbezug
- Hof, HRA 4474
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH Hof GmbH & Co. KG,
Ferdinand-Porsche-Straße 11, 95028 Hof-Gattendorf, Amtsgericht Hof , HRA 4474
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH Hof Verwaltungs
GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller
wird der Beschluss vom 01.09.2020 bezüglich der Tagesordnungspunkte wie folgt
ergänzt.:
Der Berichtstermin dient insbesondere zur Beschlussfassung über:
1. Das Unternehmen der Schuldnerin wird bis auf weiteres fortgeführt.
2. Sofern es betriebswirtschaftlich notwendig ist, wird einer gegebenenfalls
erforderlichen sofortigen Einstellung des Geschäftsbetriebs bzw. eventuell
notwendigen Preiserhöhungen bereits jetzt zugestimmt.
3.Der freihändigen Veräußerung des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens,
gegebenenfalls auf der Schuldnerin nahestehenden Personen wird zugestimmt.
4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, gegebenenfalls Rechtsstreite mit
erheblichem Streitwert zu führen sowie zur Beilegung streitiger Verfahren
Vergleiche abzuschließen.
5. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den Geschäftsbetrieb im Wege einer
übertragenden Sanierung an einen Dritten, gegebenenfalls auch an der
Schuldnerin nahestehenden Person, zu übertragen.
6. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Nichterfüllung von
Leasingverträgen zu erklären und neue Nutzungsvereinbarungen mit Leasinggebern
abzuschließen.
7. Dem Insolvenzverwalter wird genehmigt, Verfahrenskonten zu führen auch wenn
das kontoführende Kreditinstitut Negativzinsen erhebt oder Verwahrkosten
beansprucht..
564 IN 731/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 4474 HRA 4474: DGH Hof GmbH & Co. KG, Hof, Ferdinand-Porsche-Straße 11, 95028 Hof-Gattendorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.09.2020 (Az. 534 IN 731/20) das…
Forderungsprüfung 564 IN 731/20 · DGH Hof GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 731/20
- Wirksam am
- 02.09.2020
- Registerbezug
- Hof, HRA 4474
534/564 IN 731/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH Hof GmbH & Co. KG,
Ferdinand-Porsche-Straße 11, 95028 Hof-Gaergeht Hof , HRA 4474
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH Hof Verwaltungs
GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller, Müglitztalstraße
43,01809 Heidenau
am 01.09.2020 nachfolgende Entscheidung:
1... Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.09.2020 um 15:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Franz-Ludwig Danko
Danko Insolvenzverwaltung
Königsbrücker Straße 61
01099 Dresden
Telefon geschäftlich: 069 27315612 0
Telefax: 069 27315612 15
Email geschäftlich: info@danko-insolvenzverwaltung.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 15.10.2020
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl
eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung
über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 26.11.2020
11:00 Uhr
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6.Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
a. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer Atemwegserkrankung
leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das
Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und
zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt
aufzunehmen. Der Zutritt zum Sitzungssaal ist ihnen zu verwehren.
b. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren
Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die
Hände waschen.
c. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
d. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in
den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung
zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall
trifft.
7. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach § 67 Abs.1 InsO
eingerichtet.
Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt:
a.Commerzbank AG, Gallusanlage 7, 60329 Frankfurt am Main, insoweit vertreten
durch Andreas Hintze -für die absonderungsberechtigten Gläubiger und die
Gläubiger mit der höchsten Forderung
b.Bundesagentur für Arbeit -Agentur für Arbeit Leipzig- , Georg Schumannstrasse
150, 04159 Leipzig, insoweit vertreten durch Katrin Steffan -für die
öffentliche Hand-
c.Audi AG, Auto Union Straße 1, 85045 Ingolstadt, insoweit vertreten durch
Rechtsanwalt Christian Pohl -als Vertreterin der ungesicherten Forderungen und
umsatzstärkste Kundin-
d. IG Metall -Geschäftsstelle Ostoberfranken, Hofer Straße 21, 95213 Münchberg,
insoweit vertreten durch den 2. Bevollmächtigten Herrn Stefan Winnerlein -als
Vertreter der Arbeitnehmer(innen)-
e. Perlitz Strategy Group GmbH & Co KG, Joseph Meyer Straße 13 - 15, 68167
Mannheim, insoweit vertreten durch Frau Rechtsanwältin Dr. Claudia Pleßke -als
Vertreter der Kleingläubiger-
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Gründe:
Der Antrag ist am 11.06.2020 beim erlassenden Insolvenzgericht eingegangen.
Die Schuldnerin hat zwar im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Hof ihren
allgemeinen Gerichtsstand, § 3 Abs. 1 S. 1 InsO, doch liegt der örtliche
Schwerpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit in 01809 Dohna,
mithin im hiesigen Gerichtsbezirk. Hier fallen nach eigenen Angaben der
Schuldnerin und den Feststellungen des Sachverständigen alle
unternehmensleitenden Entscheidungen der Geschäftsleitung. Damit ist das
Amtsgericht Dresden -Insolvenzgericht- gem. § 3 S. 2 InsO ausschließlich
zuständiges Insolvenzgericht für das vorliegende Verfahren..
Die Schuldnerin ist nach den Feststellungen des Gerichts zahlungsunfähig und
überschuldet.
Die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens sind durch die
prognostizierte Insolvenzmasse gedeckt.
Der Verfahrensabschnitt wird mündlich durchgeführt, da dies zur Förderung des
Verfahrensablaufs angezeigt ist.
Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschuss haben sich für Dr. Danko als
Insolvenzverwalter ausgesprochen (§ 56a InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden, Außenstelle Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird
durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht
Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese
Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden. ttendorf, Amtsgericht
534 IN 731/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 731/20 · DGH Hof GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 731/20
- Wirksam am
- 12.06.2020
- Registerbezug
- Hof, HRA 4474
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DGH Hof GmbH & Co.
KG, Ferdinand-Porsche-Straße 11, 95028 Hof-Gattendorf, Amtsgericht Hof , HRA
4474
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH Hof Verwaltungs
GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller
- wurde am 12.06.2020 um 10.13 Uhr Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko
Insolvenzverwaltung Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefon
geschäftlich 069 27315612 0, Telefax 069 27315612 15, Email geschäftlich
info@danko-insolvenzverwaltung.de, Telefon geschäftlich 2 0351 85470360 zu dem
vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
534 IN 731/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 4474 HRA 4474:DGH Hof GmbH & Co. KG, Hof, Ferdinand-Porsche-Straße 11, 95028 Hof-Gattendorf.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Porsche-Straße 11, 95028 Hof-Gattendorf. Jeder persönlich haftende …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.