HRA 8990

DGH Heidenau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dohna

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dohna
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-24 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. DGH Heidenau GmbH & Co. KG Dresden

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 564 IN 730/20 · DGH Heidenau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 730/20
Wirksam am
10.09.2025
Registerbezug
Dresden, HRA 8990
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 730/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH Heidenau GmbH & Co. KG, Müglitztalstraße 43, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 8990
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH Heidenau Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller

Dem Sonderinsolvenzverwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung festgesetzt.
Der Insolvenzverwalter wird angewiesen, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen und an den Sonderinsolvenzverwalter auszuzahlen.

Gründe
Das Verfahren wurde am 01.09.2020 eröffnet.

Mit Beschluss vom06.10.2020 wurde Rechtsanwalt Albert Wolff im gegenständlichen Insolvenzverfahren als Sonderinsolvenzverwalter für folgende Tätigkeiten bestellt :

|anstelle des Insolvenzverwalters die durch diesen als Insolvenzverwalter über das Vermögen der DGH Hof GmbH& Co.KG und über das Vermögen der DGH ZIT GmbH & Co. KG zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zu prüfen und das Prüfungsergebnis in einem entsprechenden Prüfungstermin zur Tabelle feststellen zu lassen.

|anstelle des Insolvenzverwalters Anmeldungen und gegebenenfalls Durchsetzungen von Insolvenzforderungen der Insolvenzschuldnerin in den Verfahren über das Vermögen der DGH Hof GmbH & Co.KG und über das Vermögen der DGH ZIT GmbH & Co. KG vorzunehmen.

|die Begründung von Masseverbindlichkeiten durch die Insolvenzschuldnerin mit der DGH Hof GmbH & Co. KG und DGH ZIT GmbH & Co. KG zu genehmigen, die im Rahmen der Abwicklung der Insolvenzverfahren und Fortführung der des Geschäftsbetriebes notwendig sind, insbesondere im Zusammenhang mit der Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen, Fertigungsleistungen und der Überlassung von Gegenständen des beweglichen Anlagevermögens.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 19.06.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit als Sonderinsolvenzverwalter.

Die der Berechnung zugrundeliegende Gegenstandswert für die Tätigkeit der Forderungsprüfung beträgt 209.337,57 EUR für die Forderung der DGH ZIT im Verfahren und 3956,22 EUR für die Forderung der DGH HOF.
Die rechtliche Prüfung der gegenständlichen Forderungsanmeldung hätte ein Insolvenzverwalter, der selbst nicht Volljurist ist, auf Grund der rechtlichen Schwierigkeiten, bei sachgerechter Arbeitsweise einem Rechtsanwalt übertragen müssen. Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 InsVV sind somit gegeben und eine Vergütungsfestsetzung nach RVG ist einschlägig.

Bei der Bestimmung der Vergütung, die der Sonderinsolvenzverwalter unter den Voraussetzungen von § 5 Abs. 1 InsVV für die Prüfung einer angemeldeten Forderung beanspruchen kann, ist von einer Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeit nach Nr. 2300 VV RVG auszugehen (BGH, Beschl. v. 26.3.2015; IX ZB 62/13, NZI 2015, 730 Rn. 9).
Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Rechtsanwalt nach Nr. 2300 VV RVG eine Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5. Die Mittelgebühr beträgt somit 1,5.
Eine Gebühr von mehr als 1,3 ist jedoch nur gerechtfertigt, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war. Aufgrund der dargelegten besonderen rechtlichen Schwierigkeiten ist eine1,5-fache Gebühr angemessen.

Somit errechnet sich gemäß RVG Nr. 2300, Satz 1,5 eine Verfahrensgebühr in Höhe von insgesamt............................

Für die Prüfung der Begründung von Masseverbindlichkeiten ist § 5 Abs. 1 InsVV nicht anzuwenden und somit kommen die §§ 63, 65 InsO und die Regelungen der InsVV zur Anwendung.

Als Berechnungsmasse der Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters ist der Wert desjenigen Vermögensteils zugrunde zu legen, auf den sich seine Tätigkeit entsprechend der Aufgabenumschreibung zu beziehen hat.

Für den maßgeblichen Zeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2023 entstanden bei der DGH Heidenau GmbH & Co. KG insgesamt relevante Masseverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt ca. 15.673.000,00 EUR, welche Grundlage für die Bestimmung der Vergütung darstellen.

Aus der Berechnungsmasse ermittelt sich eine Regelvergütung nach § 2 InsVV .

Da sich die Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters nur auf einen Teil der Tätigkeit eines Insolvenzverwalters bezieht, ist auch nur ein angemessener Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters festzusetzen. Der Teil bestimmt sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters.
Auf Grund der intensiven und umfangreichen Prüfungstätigkeiten, die sich über einen Zeitraum von ca. 4,5 Jahre erstreckte, ist eine 0,2-fache Regelvergütung für die Tätigkeit als angemessen festzusetzen. Dies entspricht einer Vergütung.....................

Auslagen wurden in Höhe von ............. beantragt. Dies entspricht 50 % der pauschalen Auslagen nach § 8 InsVV und wird als angemessen festgesetzt.

Zusätzlich ist die von dem Sonderinsolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 730/20 · DGH Heidenau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 730/20
Wirksam am
14.06.2022
Registerbezug
Dresden, HRA 8990
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 564 IN 730/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH Heidenau GmbH & Co. KG, Müglitztalstraße 43, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 8990
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH Heidenau Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Entscheidung den Insolvenzverwalter zu beauftragen, für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum 31.05.2022 eine Zwischenrechnungslegung zu erstellen und dem Insolvenzgericht zur Prüfung vorzulegen. beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 30.06.2022, 09:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 564 IN 730/20 · DGH Heidenau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 730/20
Wirksam am
07.04.2021
Registerbezug
Dresden, HRA 8990
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 564 IN 730/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH Heidenau GmbH & Co. KG,
Müglitztalstraße 43, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 8990
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH Heidenau
Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller-
wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 01.04.2021
festgesetzt.Dem vorläufigen Insolvenzverwalter und nunmehr Insolvenzverwalter
wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu
entnehmen.

Gründe:

Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko als Antragsteller wurde mit Beschluss vom
12.06.2020 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.

Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.09.2020.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 18.02.2021 zugrunde.

Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen
angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für
die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem
schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters
während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die
Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder
der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung
unterliegt.

Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV .

Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11
InsVV hiervon 25 Prozent .

Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem
sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der
verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche
Besonderheiten auf.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag.

Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 18.02.2021 verwiesen.

Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung
zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.

Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von
134,5 Prozent zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und
der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters insbesondere wegen

-der Betriebsfortführung

-der Erarbeitung von Restrukturierungskonzepten

-des Konzernverbandes

-der Arbeitnehmerangelegenheiten

-des vorläufigen Gläubigerausschusses

-der Aus- und Absonderungsrechte

-der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und

-der übertragenenen Sanierung

ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten
Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende
Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://

...

...

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

564 IN 730/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 07.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 730/20 · DGH Heidenau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 730/20
Wirksam am
13.11.2020
Registerbezug
Dresden, HRA 8990
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 564 IN 730/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH Heidenau GmbH & Co. KG,
Müglitztalstraße 43, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 8990
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH Heidenau
Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller

wird der Beschluss vom 01.09.2020 bezüglich der Tagesordnungspunkte wie folgt
ergänzt.:

Der Berichtstermin dient insbesondere zur Beschlussfassung über:

1. Das Unternehmen der Schuldnerin wird bis auf weiteres fortgeführt.

2. Sofern es betriebswirtschaftlich notwendig ist, wird einer gegebenenfalls
erforderlichen sofortigen Einstellung des Geschäftsbetriebs bzw. eventuell
notwendigen Preiserhöhungen bereits jetzt zugestimmt.

3.Der freihändigen Veräußerung des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens,
gegebenenfalls auf der Schuldnerin nahestehenden Personen wird zugestimmt.

4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, gegebenenfalls Rechtsstreite mit
erheblichem Streitwert zu führen sowie zur Beilegung streitiger Verfahren
Vergleiche abzuschließen.

5. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den Geschäftsbetrieb im Wege einer
übertragenden Sanierung an einen Dritten, gegebenenfalls auch an der
Schuldnerin nahestehenden Person, zu übertragen.

6. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Nichterfüllung von
Leasingverträgen zu erklären und neue Nutzungsvereinbarungen mit Leasinggebern
abzuschließen.

7. Dem Insolvenzverwalter wird genehmigt, Verfahrenskonten zu führen auch wenn
das kontoführende Kreditinstitut Negativzinsen erhebt oder Verwahrkosten
beansprucht..

564 IN 730/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 8990 HRA 8990: DGH Heidenau GmbH & Co. KG, Dohna, Müglitztalstr. 43, 01809 Dohna. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.09.2020, AZ: 534 IN 730/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesel…
HRA 8990: DGH Heidenau GmbH & Co. KG, Dohna, Müglitztalstr. 43, 01809 Dohna. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.09.2020, AZ: 534 IN 730/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 564 IN 730/20 · DGH Heidenau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 730/20
Wirksam am
01.09.2020
Registerbezug
Dresden, HRA 8990
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 534 IN 730/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH Heidenau GmbH & Co. KG,
Müglitztalstraße 43, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 8990
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH Heidenau
Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller

ergeht am 01.09.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.09.2020 um 09:10 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Franz-Ludwig Danko
Danko Insolvenzverwaltung
Königsbrücker Straße 61
01099 Dresden
Telefon geschäftlich: 069 27315612 0
Telefax: 069 27315612 15
Email geschäftlich: info@danko-insolvenzverwaltung.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 15.10.2020
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl
eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) und die
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der
Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur
Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines
Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 26.11.2020

10:00 Uhr

Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:

1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer Atemwegserkrankung
leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das
Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und
zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt
aufzunehmen. Der Zutritt zum Sitzungssaal ist ihnen zu verwehren.

2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren
Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die
Hände waschen.

3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.

4. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in
den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung
zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall
trifft.

6 Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach § 67 Abs.1 InsO eingerichtet:

Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt:

a. Commerzbank AG, Gallusanlage 7, 60329 Frankfurt am Main, insoweit vertreten
durch Andreas Hintze -für die absonderungsberechtigten Gläubiger und Gläubiger
mit der höchsten Forderung-

b. Bundesagentur für Arbeit -Agentur für Arbeit Leipzig-, Georg Schumann Straße
150, 04159 Leipzig, insoweit vertreten durch Frau Katrin Steffan -für die
öffentliche Hand-

c. Audi AG, Auto Unionstraße 1, 85045 vertreten durch Rechtsanwalt Christian
Pohl -als umsatzstärkste Kundin und Vertreterin der ungesicherten Forderungen

d. IG Metall -Geschäftsstelle Dresden-, Schützenplatz 14, 01067 Dresden,
insoweit vertreten durch Willi Eisele -als Vertreter der Arbeitnehmer(innen)-

e. Perlitz Strategiy Group GmbH & Co G, Joseph Meyer Straße 13 - 15, 68167
Mannheim, insoweit vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Claudia Pleßke -als
Vertreterin der Kleingläubiger-

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Gründe:

Der Antrag ist am 11.06.2020 beim erlassenden Insolvenzgericht eingegangen.

Die Schuldnerin hat im Zuständigkeitsbereich des erlassenden Insolvenzgerichts
ihren allgemeinen Gerichtsstand, § 3 Abs. 1 S. 1 InsO.Das Amtsgericht Dresden
ist auch international zuständig, Art. 3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren
(EUInsVO).

Die Schuldnerin ist nach den Feststellungen des Gerichts zahlungsunfähig und
überschuldet.

Die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens sind durch die
prognostizierte Insolvenzmasse gedeckt.

Der Verfahrensabschnitt wird mündlich durchgeführt, da dies zur Förderung des
Verfahrensablaufs angezeigt ist.

Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses haben sich für die
Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Danko als Insolvenzverwalter einstimmig
ausgesprochen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem

Amtsgericht Dresden, Außenstelle Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird
durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht
Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese
Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

534 IN 730/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 8990 HRA 8990: DGH Heidenau GmbH & Co. KG, Dohna, Müglitztalstr. 43, 01809 Dohna. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 12.06.2020, AZ: 534 IN 730/20, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zu…
HRA 8990: DGH Heidenau GmbH & Co. KG, Dohna, Müglitztalstr. 43, 01809 Dohna. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 12.06.2020, AZ: 534 IN 730/20, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 730/20 · DGH Heidenau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 730/20
Wirksam am
12.06.2020
Registerbezug
Dresden, HRA 8990
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 534 IN 730/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DGH Heidenau GmbH &
Co. KG, Müglitztalstraße 43, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 8990
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH Heidenau
Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller

- wurde am 12.06.2020 um 09.35 Uhr Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko
Insolvenzverwaltung Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefon
geschäftlich 069 27315612 0, Telefax 069 27315612 15, Email geschäftlich
info@danko-insolvenzverwaltung.de, Telefon geschäftlich 2 0351 85470360 zu dem
vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

534 IN 730/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 8990 HRA 8990:DGH Heidenau GmbH & Co. KG, Dresden, c/o Noerr LLP, Paul-Schwarze-Str. 2, 01097 Dresden.Neuer Sitz: Dohna. Änderung der Geschäftsanschrift: Müglitztalstr. 43, 01809 Dohna. Firma geändert und Sitz ve…
HRA 8990:DGH Heidenau GmbH & Co. KG, Dresden, c/o Noerr LLP, Paul-Schwarze-Str. 2, 01097 Dresden.Neuer Sitz: Dohna. Änderung der Geschäftsanschrift: Müglitztalstr. 43, 01809 Dohna. Firma geändert und Sitz verlegt: Persönlich haftender Gesellschafter: DGH Heidenau Verwaltungs GmbH, Dohna (Amtsgericht Dresden HRB 33151), mit der Befugnis für jeden Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist verlegt nach Dohna.
Berichtigungen
HRA 8990 DGH Heidenau GmbH & Co. KG, Dresden, c/o Noerr LLP, Paul-Schwarze-Str. 2, 01097 Dresden. berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: mertus 140. GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HR…
DGH Heidenau GmbH & Co. KG, Dresden, c/o Noerr LLP, Paul-Schwarze-Str. 2, 01097 Dresden. berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: mertus 140. GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 97175), mit der Befugnis für jeden Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRA 8990 DGH Heidenau GmbH & Co. KG, Dresden, c/o Noerr LLP, Paul-Schwarze-Str. 2, 01097 Dresden. (Entwicklung,Herstellung und Vertrieb von Aluminium-, Zink- und Magnesium-Druckgussteilen, Grau- und Sphärogussteilen …
DGH Heidenau GmbH & Co. KG, Dresden, c/o Noerr LLP, Paul-Schwarze-Str. 2, 01097 Dresden. (Entwicklung,Herstellung und Vertrieb von Aluminium-, Zink- und Magnesium-Druckgussteilen, Grau- und Sphärogussteilen sowie deren Weiterverarbeitung und Montage, ferner die Entwicklung und Herstellung der zu diesen Verfahren notwendigen Werkzeugen und Modellen sowie die Beratung potentieller Anwender bei der Entwicklung von Druckgussteilen und Sphärogussteilen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: c/o Noerr LLP, Paul-Schwarze-Str. 2, 01097 Dresden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: mertus 140. GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 97175), mit der Befugnis für jeden Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.