HRB 52682
DEVIRE GmbH
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Datenstand
- 2025-01-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- fory Zweiundsiebzigste Vermögensverwaltungs GmbH Frankfurt am Main
- Devonshire GmbH Frankfurt am Main
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 172/24 D-11-6 · DEVIRE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 172/24 D-11-6
- Wirksam am
- 08.10.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 52682
Von den Gläubigern können bis zum 30.11.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 02.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 172/24 D-11-6 · DEVIRE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 172/24 D-11-6
- Wirksam am
- 08.10.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 52682
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 172/24 D-11-6 · DEVIRE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 172/24 D-11-6
- Wirksam am
- 08.10.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 52682
02.10.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 172/24 D-11-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
DEVIRE GmbH
Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52682),
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Zustellungsauslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 139.333,90 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xxx, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich der Betriebsfortführung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens und der erforderlichen Vergleichsberechnung (BGH IX ZB 162/11 u.a.) eine Erhöhung der Regelvergütung um 35% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR xxx rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
xxx
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 172/24 D-11-6 · DEVIRE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 172/24 D-11-6
- Wirksam am
- 12.11.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 52682
03.11.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 172/24 D-11-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
DEVIRE GmbH
Bockenheimer Landstraße 17/19
60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52682),
werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 151.337,01 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Betriebsfortführung und des daurch ermöglichten Investorenprozesses und unter Berücksichtigung der Vergleichsberechnung gemäß BGH vom 24.01.2008, IX ZB 120/07 die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 25% auf insgesamt 50%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
xxx
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 172/24 D-11-6 · DEVIRE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 172/24 D-11-6
- Wirksam am
- 14.02.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 52682
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.04.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 12.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 172/24 D-11-6 · DEVIRE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 172/24 D-11-6
- Wirksam am
- 06.05.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 52682
vertreten durch: Michal Mlynarczyk, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 15.07.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 29.07.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 172/24 D-11-6 · DEVIRE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 172/24 D-11-6
- Wirksam am
- 30.04.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 52682
vertreten durch:
Michal Mlynarczyk, (Geschäftsführer), wurde am 30.04.2024 um 11:01 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 334/24 D verbunden. Das Verfahren 810 IN 172/24 D führt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 172/24 D-11-6 · DEVIRE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 172/24 D-11-6
- Wirksam am
- 22.02.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 52682
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 52682 HRB 52682: DEVIRE GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main. Daten der Zweigniederlassung München geändert, nun: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zwei…
HRB 52682 HRB 52682: DEVIRE GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main.
HRB 52682 HRB 52682: DEVIRE GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main. Daten der Zweigniederlassung München geändert, nun: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung …
HRB 52682 HRB 52682: DEVIRE GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main.
HRB 52682 HRB 52682: Devonshire GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma) besch…
HRB 52682 HRB 52682: Devonshire GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Brown, Walter, Havant / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX; van Breukelen, Gijsbert…
HRB 52682 HRB 52682: Devonshire GmbH, Frankfurt am Main, Ulmenstr. 37-39, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main.
HRB 52682 HRB 52682:Devonshire GmbH, Frankfurt am Main, Ulmenstr. 37-39, 60325 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: Hunter, Norma Alicia, Altenstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: van Breukelen, …
HRB 52682 Devonshire GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ulmenstr. 37-39, 60325 Frankfurt am Main.
HRB 52682 Devonshire GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt am Main. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung München, 80539 München, Geschäftsanschrift: Lu…
HRB 52682 Devonshire GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Bradshaw, Dan Lloyd, London, Großbritannien, *XX.XX.XXXX.
HRB 52682 Devonshire GmbH, Frankfurt am Main (Bockenheimer Landstra. 17/19, 60325 Frankfurt am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: Clark, Louise; White, Amanda; Ansell, Marc. Bestellt als Geschäftsführer: Bradshaw, Dan…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.