VR 140089

Deutsches Rotes Kreuz Region Hannover e.V.

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hannover

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hannover
Datenstand
2024-12-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-19 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Hannover-Land/Springe e. V. Ronnenberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 140089 Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Hannover-Land/Springe e. V., Ronnenberg (Apollostr. 2, 30952 Ronnenberg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom …
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Hannover-Land/Springe e. V., Ronnenberg (Apollostr. 2, 30952 Ronnenberg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 08.05.2008 und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom gleichen Tage mit dem Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Burgdorf e.V. mit Sitz in Burgdorf (Amtsgericht Hildesheim VR 120018), dem Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hannover-Stadt e.V. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover VR 2945) und dem Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Neustadt a. Rbge. e.V. mit Sitz in Neustadt a. Rbge. (Amtsgericht Hannover VR 110113) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.