VR 4065 HL

Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Wagrien e. V.

Amtsgericht Lübeck · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Oldenburg in Holstein

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Oldenburg in Holstein
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-26 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 4065 HL VR 4065 HL: Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Wagrien e. V., Oldenburg in Holstein. Rechtsverhaeltnis: Der Verein ist entstanden durch Verschmelzung des Vereins Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Oldenburg in H…
VR 4065 HL: Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Wagrien e. V., Oldenburg in Holstein. Rechtsverhaeltnis: Der Verein ist entstanden durch Verschmelzung des Vereins Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Oldenburg in Holstein e.V. mit Sitz in Oldenburg in Holstein (Amtsgericht Lübeck, VR 517 OL) und des Vereins Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Gremersdorf e.V. mit Sitz in Gremersdorf (Amtsgericht Lübeck, VR 3314 HL) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2014 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 08.04.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.