VR 20204

Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Idarwald e.V.

Amtsgericht Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stipshausen

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Registerdaten

Sitz
Stipshausen
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Idarwald e.V. Stipshausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 20204 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Idarwald e.V., Stipshausen (Schulstr. 22, 55758 Stipshausen). Entstanden durch Verschmelzung des Vereins Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Rhaunen e.V. mit dem Sitz in Rha…
Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Idarwald e.V., Stipshausen (Schulstr. 22, 55758 Stipshausen). Entstanden durch Verschmelzung des Vereins Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Rhaunen e.V. mit dem Sitz in Rhaunen (AG Bad Kreuznach VR 10555) und des Vereins Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Stipshausen e.V. mit dem Sitz in Stipshausen (AG Bad Kreuznach VR 10704) zur Neugründung gemäß Umwandlungsgesetz nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2008 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 27.05.2008.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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