VR 3333

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Gelnhausen - Schlüchtern e.V.

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gelnhausen

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Registerdaten

Sitz
Gelnhausen
Datenstand
2024-12-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Gelnhausen eingetragener Verein Gelnhausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 3333 VR 3333: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Gelnhausen eingetragener Verein, Gelnhausen (Frankfurter Str. 34, 63571 Gelnhausen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungs…
VR 3333: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Gelnhausen eingetragener Verein, Gelnhausen (Frankfurter Str. 34, 63571 Gelnhausen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 13.06.2016 sowie vom 22.06.2016 mit dem Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Schlüchtern e.V. mit Sitz in Schlüchtern (Amtsgericht Hanau VR 2103) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.