VR 24323

Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V.

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-12-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Deutscher Tee und Kräutertee Verband e.V. Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 24323 VR 24323: Deutscher Tee und Kräutertee Verband e.V., Hamburg (Sonninstraße 28, 20097 Hamburg). Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Vereins: Wirtschaftsvereinigung Kräuter- und Früchtetee e.V. mit Si…
VR 24323: Deutscher Tee und Kräutertee Verband e.V., Hamburg (Sonninstraße 28, 20097 Hamburg). Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Vereins: Wirtschaftsvereinigung Kräuter- und Früchtetee e.V. mit Sitz in Hamburg (Hamburg, 69 VR 15298) und des Vereins: Deutscher Teeverband e.V. mit Sitz in Hamburg (Hamburg, 69 VR 3690) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 14.11.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.