HRB 35691

Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Alpenerstr. 16, 50825 Köln

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köln
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.12.2019
Datenstand
2026-01-13
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Katja Sichtermann

Bonn

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

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Stand 2026-01-13

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. DSH Spendenhilfsdienst GmbH Köln

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist es, Organisationen bei der Spendenwerbung und Spenderkommunikation zu unterstützen, insbesondere durch Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Kommunikation. Hierzu zählen u.a.die Beratung bei der Auswahl von Zielgruppen, das Empfehlen und Entwickeln begleitender-auch nicht unmittelbar werblicher-kommunikativer Maßnahmen, das Erheben, Zusammenfassen und Bewerten von Informationen, die durch die Spender gegeben werden, mit dem Ziel, die Fremdwahrnehmung ausgewählter Imagefaktoren zu beurteilen sowie die Spendenofferten der jeweiligen Organisation nachfrageorientiert zu optimieren.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70c IN 10/19 · Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 10/19
Wirksam am
13.11.2025
Registerbezug
Köln, HRB 35691
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 10/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 35691 eingetragenen Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Alpener Straße 16, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johannes Paulus Bausch, Alpenerstraße 16, 50825 Köln und Frau Katja Sichtermann, Alpenerstraße 16, 50825 Köln

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 211.685,43 € zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 149 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.06.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 eingesehen werden.

70c IN 10/19
Amtsgericht Köln, 13.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 10/19 · Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 10/19
Wirksam am
12.02.2025
Registerbezug
Köln, HRB 35691
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 10/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 35691 eingetragenen Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Alpener Straße 16, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johannes Paulus Bausch, Alpenerstraße 16, 50825 Köln und Frau Katja Sichtermann, Alpenerstraße 16, 50825 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
12.05.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
12.04.2025
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 10/19
Amtsgericht Köln, 12.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 10/19 · Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 10/19
Wirksam am
05.01.2023
Registerbezug
Köln, HRB 35691
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 10/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 35691 eingetragenen Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Alpener Straße 16, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johannes Paulus Bausch, Alpenerstraße 16, 50825 Köln und Frau Katja Sichtermann, Alpenerstraße 16, 50825 Köln

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.04.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 03.03.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 10/19
Amtsgericht Köln, 03.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 35691 HRB 35691: Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Köln, Alpenerstr. 16, 50825 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Bausch, Johannes Paulus, Bonn, *XX.XX.XXXX.
HRB 35691: Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Köln, Alpenerstr. 16, 50825 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Bausch, Johannes Paulus, Bonn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 35691 HRB 35691: Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Köln, Alpenerstr. 16, 50825 Köln. Durch die Entscheidung des Insolvenzverwalters ist das mit Eröffnung des Insolenzverfahrens begonnene Geschäftsjahr dahin…
HRB 35691: Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Köln, Alpenerstr. 16, 50825 Köln. Durch die Entscheidung des Insolvenzverwalters ist das mit Eröffnung des Insolenzverfahrens begonnene Geschäftsjahr dahingehend geändert, dass dieses als Rumpfgeschäftsjahr am 31.12.2019 endet. Mit Beginn des Kalenderjahres am 01.01.2020 wird auch des Geschäfts- und Wirtschaftsjahr am 01.01.2020 beginnen.
Veränderungen
HRB 35691 HRB 35691: Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Köln, Alpenerstr. 16, 50825 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70c IN 10/19) vom 16.09.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzv…
HRB 35691: Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Köln, Alpenerstr. 16, 50825 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70c IN 10/19) vom 16.09.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 35691 HRB 35691: Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Köln, Alpenerstr. 16, 50825 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Sichtermann, Katja, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Sich…
HRB 35691: Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Köln, Alpenerstr. 16, 50825 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Sichtermann, Katja, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Sichtermann, Katja, Bonn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 35691 HRB 35691: Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Köln, Alpenerstr. 16, 50825 Köln. Einzelprokura: Sichtermann, Katja, Bonn, *XX.XX.XXXX.
HRB 35691: Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Köln, Alpenerstr. 16, 50825 Köln. Einzelprokura: Sichtermann, Katja, Bonn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 35691 HRB 35691: Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Köln, Alpenerstr. 16, 50825 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Gantenbein, Marcel, Zürich,Schweiz, *XX.XX.XXXX.
HRB 35691: Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH, Köln, Alpenerstr. 16, 50825 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Gantenbein, Marcel, Zürich,Schweiz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 35691 DSH Spendenhilfsdienst GmbH, Köln (Hospeltstr.49, 50825 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.…
DSH Spendenhilfsdienst GmbH, Köln (Hospeltstr.49, 50825 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Sodann wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 beschlossen. Neue Firma: Deutscher Spendenhilfsdienst - DSH GmbH. nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Bausch, Johannes Paulus, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.