VR 253

Deutscher Mieterbund Neubrandenburg e.V.

Amtsgericht Neubrandenburg · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neubrandenburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neubrandenburg
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2025-01-03 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Mieterverein Neubrandenburg e.V. Neubrandenburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 253 VR 253: Deutscher Mieterbund Neubrandenburg e.V., Neubrandenburg (Tilly-Schanzen-Straße 17, 17033 Neubrandenburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 2…
VR 253: Deutscher Mieterbund Neubrandenburg e.V., Neubrandenburg (Tilly-Schanzen-Straße 17, 17033 Neubrandenburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 07.12.2016 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2016 mit dem Verein Deutscher Mieterbund - Mieterverein Eggesin und Umgebung e.V. mit Sitz in Eggesin (Amtsgericht Pasewalk VR 717) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.