VR 2577

Deutscher Mieterbund - Mieterverein Prenzlau/Uckermark e.V.

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Prenzlau

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Registerdaten

Sitz
Prenzlau
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Deutscher Mieterbund - Mieterverein Prenzlau e.V. Prenzlau
  2. Deutscher Mieterbund - Mieterverein Prenzlau und Umgebung e.V. Prenzlau

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 2577 NP VR 2577 NP: Deutscher Mieterbund - Mieterverein Prenzlau/Uckermark e.V., Prenzlau. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2017 sowie…
VR 2577 NP: Deutscher Mieterbund - Mieterverein Prenzlau/Uckermark e.V., Prenzlau. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2017 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 01.06.2017 und 16.06.2017 der Mieterverein Uckermark e.V. mit Sitz in Angermünde (Amtsgericht Neuruppin, VR 4460) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.