VR 917

Deutscher Gemeinschafts-Diakonieverband e.V.

Amtsgericht Marburg · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Marburg/Lahn

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Marburg/Lahn
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Deutscher Gemeinschafts-Diakonieverband Marburg/Lahn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 917 VR 917: Deutscher Gemeinschafts-Diakonieverband e.V., Marburg/Lahn (Stresemannstraße 22, 35037 Marburg). Der Verein hat als übertragender Rechtsträger im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vo…
VR 917: Deutscher Gemeinschafts-Diakonieverband e.V., Marburg/Lahn (Stresemannstraße 22, 35037 Marburg). Der Verein hat als übertragender Rechtsträger im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Stiftung Hensoltshöhe gGmbH mit dem Sitz in Gunzenhausen (Amtsgericht Ansbach HRB HRB 6322) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.