VR 4297

Deutscher Camping-Club Ortsclub "Radschläger" Düsseldorf

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Deutscher Camping-Club OC "Radschläger" Düsseldorf E.V. Düsseldorf
  2. Ortsclub "Radschläger" Düsseldorf (im Deutschen Campingclub e.V.) Düsseldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Löschungsankündigungen
VR 4297 VR 4297: Deutscher Camping-Club Ortsclub "Radschläger" Düsseldorf, Düsseldorf (Am Strauch 90, 40723 Hilden).Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.02.2016 (I-3 Wx 5/16) beabsichtig…
VR 4297: Deutscher Camping-Club Ortsclub "Radschläger" Düsseldorf, Düsseldorf (Am Strauch 90, 40723 Hilden).Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.02.2016 (I-3 Wx 5/16) beabsichtigt das Registergericht die Eintragungen der Vorstandsmitglieder Harald Fritsch, Manfred Kehler und Michael Spintig vom 17. und 21.04.2015 von Amts wegen nach § 395 Abs. 1 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.