HRB 7947

Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 25 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hannover
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
04.07.2019
Datenstand
2025-09-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Anna-Maria Fux

Burgdorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Deutsche R + S Reinigung- und Service Dienstleistungsgesellschaft Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH Hannover
  2. R + S Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH Hannover
  3. RS Reinigung und Service Dienstleistungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Hannover
  4. RS Reinigungs- und Service-Dienstleistungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Hannover

Gegenstand des Unternehmens

vorrangig die Durchführung der Verwaltung und/oder Geschäftsführung für Dienstleistungs- und andere Unternehmen. Das Unternehmen kann selbst sämtliche Reinigungsarbeiten und Servicedienstleistungen, sowie Desinfektionen durchführen, soweit sie den Grundregeln des Gebäudereiniger-Handwerk entsprechen oder sie auf andere Unternehmen übertragen. Sämtliche Dienstleistungen, die mit der Be-, Ver- oder Entsorgung von Krankenhäusern oder Pflegeheimen in Zusammenhang stehen, gehören ebenfalls zum Gesellschaftszweck. Zu dem Gesellschaftszweck gehört auch die Bewirtschaftung gastronomischer Betriebe, der Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln, Bücher, Zeitschriften und Tabakwaren, sowie anderen Waren. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Geschäfte betreiben, die mittelbar oder unmittelbar dem Geschäftszweck des Unternehmens dienen, wie z.B. Bewachung. Beteiligung an anderen Unternehmen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

25
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 909 IN 191/19 - 2 - · Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
909 IN 191/19 - 2 -
Wirksam am
20.10.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 7947
909 IN 191/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.: Anna-Maria Fux, Ramlinger Stra. 21 b, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 16.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Schiffgraben 13, 30159 Hannover, Tel.: 0511 1233167-0, Fax: 0511 1233167-29, Internet: www.bbl-law.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.12.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 19.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 909 IN 191/19 - 2 - · Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
909 IN 191/19 - 2 -
Wirksam am
11.11.2024
Registerbezug
Hannover, HRB 7947
909 IN 191/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.: Anna-Maria Fux, Ramlinger Stra. 21 b, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.01.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 18.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 909 IN 191/19 - 2 - · Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
909 IN 191/19 - 2 -
Wirksam am
13.12.2023
Registerbezug
Hannover, HRB 7947
909 IN 191/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.: Anna-Maria Fux, Ramlinger Stra. 21 b, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 31.01.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 12.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 909 IN 191/19 - 2 - · Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
909 IN 191/19 - 2 -
Wirksam am
12.10.2022
Registerbezug
Hannover, HRB 7947
909 IN 191/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.: Anna-Maria Fux, Ramlinger Stra. 21 b, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.12.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 11.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 909 IN 191/19 - 2 - · Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
909 IN 191/19 - 2 -
Wirksam am
19.01.2022
Registerbezug
Hannover, HRB 7947
909 IN 191/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.: Anna-Maria Fux, Ramlinger Stra. 21 b, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Montag, 31.01.2022, 11:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (Schuldnerin gegen Sterthues, Landgericht Hildesheim 10 O 17/21)

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 18.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 909 IN 191/19 - 2 - · Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
909 IN 191/19 - 2 -
Wirksam am
31.05.2021
Registerbezug
Hannover, HRB 7947
909 IN 191/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche R
+ S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Weltausstellungsallee
19, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.: Anna-Maria Fux,
Ramlinger Stra. 21 b, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und
Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt
festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 50,00 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
977.436,30 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Bei der Ermittlung der Berechnungsmasse wurden die Anfechtungsansprüche in Höhe
von 670.000,00 EUR rechnerisch abgesetzt. Das Gericht hält an der Auffassung
des Bundesgerichtshofes fest, dass ein Anfechtungsanspruch erst mit der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht und daher nicht mit in die
Berechnungsgrundlage des vorläufigen Verwalters einzurechnen ist (vgl. BGH,
Beschluss vom 07.07.2011 - IX ZB 223/08 oder BGH, Beschluss vom 29.04. 2004 -
IX ZB 225/03; in der Literatur: Nerlich/Römermann/Stephan InsVV § 11 Rn. 15).
Es ist während des Eröffnungsverfahren nicht vorhersehbar, ob die Ansprüche in
bemessener Höhe überhaupt bestehen. Bei der Bemessung der Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters könne es nicht auf Umstände ankommen, die sich
vielleicht mit der Beendigung des Eröffnungsverfahrens ergeben (vgl. BGH,
Beschluss vom 29.04.2004, IX ZB 225/03, zitiert in Graeber/Graeber- InsVV, 3.
Auflage, § 11 Rn.39).

II.

Im Eröffnungsverfahren sind die Tätigkeiten des vorläufigen
Insolvenzverwalters, die zu einer besonderen Mehr- oder Minderbelastung geführt
haben, durch angemessene Ab- oder Zuschläge gemäß § 3 InsVV zu
berücksichtigen.

Im vorliegenden Verfahren werden folgende Zuschläge bewilligt:

- Betriebsfortführung 15 %

- Arbeitnehmerangelegenheiten 10 %

- Sanierungsmaßnahmen 15 %

- Beteiligung der Banken 0 %

- Öffentlichkeits-/Pressearbeit 0 %

- Beteiligungsverhältnisse 10 %

Abschläge sind nicht vorzunehmen.

1. Betriebsfortführung

Die Betriebsfortführung während des Eröffnungsverfahren führt grundsätzlich zu
einem Vergütungszuschlag. Voraussetzung hierfür ist, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter erhebliche Erschwernisse bei der Betriebsfortführung hatte
(Graeber/Graeber, InsVV, 3. Auflage, § 11 Rn. 102).

Bei der Schuldnerin handelt es sich um eine persönlich haftende
Gesellschafterin der Deutschen R+S Dienstleistungen GmbH & Co. KG. Ihre
Aufgaben waren die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung
der KG, die Durchführung von Reinigungs- und Sicherheitsleistungen in geringem
Umfang und die Vornahme von Verwaltungstätigkeiten für alle
Tochtergesellschaften und Organgesellschaften der Deutsche R+S Gruppe. Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat diesen Geschäftsbetrieb vollumfänglich über
einen Zeitraum von knapp 3 Monaten fortgeführt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte
lagen dabei u.a. in der Führung von Gesprächen mit wesentlichen Kunden der
Schuldnerin, der Teilnahme an Gesellschafterversammlungen der
Organgesellschaften, Versand von Informationsschreiben an Kunden, Lieferanten
und Subunternehmen, Erteilung von Zahlungszusagen zur Aufrechterhaltung der
Dienstleistungsverträge, erteilt. Das Tätigkeitsfeld des vorläufigen
Insolvenzverwalters war umfangreich und in Anbetracht der Größe und Bedeutung
des schuldnerischen Unternehmens komplex und seine Entscheidungen zur
Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes zwingend notwendig. Zuschlagsmindernd
ist die Beauftragung der Nexpert AG zur Erstellung und Fortführung von
Liquiditätsplänen zu berücksichtigen. Die Gesamtschau der Umstände rechtfertigt
es nach Auffassung des Gerichts einen Zuschlag in Höhe von 30 % anzusetzen.

Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag
gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht
entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt
589.888,84 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt
30 %.

b) Die Bruchteilsvergütung aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt 11.824,68 EUR.

c) Die Bruchteilsvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit
beträgt 8.594,11 EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um 10.312,93 EUR auf
insgesamt 18.907,03 EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt 7.082,35 EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von 7.082,35 EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 14,97 %, gerundet 15%, ergibt.

2. Arbeitnehmerangelegenheiten

Eine Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Sachen der
Arbeitnehmerangelegenheiten ist gerechtfertigt, wenn der Verwalter hierbei in
besonderem Umfang belastet wurde.
Ausschlaggebend kann dabei die Anzahl der Arbeitnehmer sein, wobei jedoch der
Einzelfall berücksichtigt werden muss. Im schuldnerischen Unternehmen waren 48
Arbeitnehmer(innen) beschäftigt. Der Normalfall spiegelt eine Arbeitnehmerzahl
von 10-20 Arbeitnehmer wieder (BGH vom 01.03.2007, IX ZB 278/05). Diese Anzahl
übersteigt diesen sog. Normalfall in quantitativer Hinsicht. Das Gericht kann
jedoch im vorliegenden Verfahren nicht erkennen, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter in erheblichen Anspruch bezüglich arbeitsrechtlicher Fragen
in Anspruch genommen wurde. Es waren keine Rechtsstreitigkeiten zu führen,
Erfolgsaussichten abzuschätzen oder Sozialpläne auszuarbeiten.

Lediglich die Insolvenzgeldvorfinanzierung kann zuschlagsbegründend anerkannt
werden, wobei auch hier anzumerken ist, dass eine Drittbeauftragung nicht
ausgeschlossen ist (s. dazu Einnahmen- und Ausgabenrechnung vom 17.11.2020,
Konto E24955 22.05.2019, ANSARES Service GmbH, Begleitung
Insolvenzgeldvorfinanzierung). Die Tätigkeiten als Arbeitgeber sind aus der
Rechtstellung des starken vorläufigen Insolvenzverwalters heraus erwachsen und
somit notwendiger Teil der Fortführung des Unternehmens (Haarmeyer/Mock, InsVV,
6. Auflage 2019, § 3 Rn. 78). Das Gericht erkennt daher einen Zuschlag von 10 %
an.

3. Sanierungsmaßnahmen

Sanierungsmaßnahmen/-bemühungen sind grundsätzlich als ein erhöhender
Tatbestand berücksichtigungsfähig (BGH ZInsO 2010, 730, 731), wenn diese
Bemühungen Teil einer Gesamtplanung des Insolvenzverfahrens sind und mit
berechtigter Aussicht auf Erfolg angestellt werden (Haarmeyer/Mock, InsVV, 6.
Auflage 2019, § 11 Rn. 126). Die Sanierungsmaßnahmen haben ihren Ursprung hier
vor allem im geführten Investorenprozess bei der Hauptgesellschafterin, der
Deutsche R+S Dienstleistungen GmbH & Co. KG. Dort wurde die Centuros GmbH mit
der Durchführung des Investorenprozesses beauftragt. Die Aufgaben des
vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren sind damit
zwangsläufig gekoppelt. Aufgrund der verbundenen Tätigkeiten erkennt das
Gericht einen Zuschlag von 15 % anstatt der beantragten 25 % an.

4. Verhandlung mit Banken

In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass es für Verhandlungen mit
Poolbanken keinen Zuschlag gibt, weil die Verhandlungen mit
Sicherungsgläubigern Teil der gesetzlichen Aufgabe jedes Verwalters ist und die
Verhandlung mit einem Pool den Umgang mit Sicherungsrechten deutlich
erleichtert, als wenn der Verwalter mit jedem Sicherungsgläubiger gesondert zu
verhandeln hätte (Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Auflage 2019, § 3 Rn. 82). Ebenso
kann eine Erhöhung der Vergütung nicht damit begründet werden, dass
verschiedene Darlehensverträge, Poolverträge und Sicherheitenvereinbarungen mit
den Banken zu prüfen waren (s.a. Graeber/Graeber, InsVV, 3. Auflage 2019, § 11
Rn. 131b). Das Gericht schließt sich diesem an und hält diese Tätigkeiten mit
der Regelvergütung im Eröffnungsverfahren abgegolten. Der Umstand, dass die
Banken nach dem Abschluss des Insolvenzplans in dem Verfahren Deutsche R+S
Dienstleistungen GmbH & Co. KG, hier auf das hinterlegte Guthaben verzichtet
haben, führte bereits zur einer Massemehrung und damit einhergehend zu einer
Erhöhung der Regelvergütung. Deutlich wird wiederum die verbundene Tätigkeit
des vorläufigen Insolvenzverwalters mit dem Insolvenzverfahren der
Kommanditgesellschaft(en). Ein angemessener Zuschlag für die schwierigen
Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Bankenpoolverträgen für die o.g. KG und
ihre Tochterunternehmen wurden bereits in diesem Verfahren bejahend anerkannt.

5. Information der Öffentlichkeit/ Pressearbeit

Für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit ist ein Zuschlag nicht
gerechtfertigt. Eine aus dem Verfahren heraus notwendige, nicht der Darstellung
der Verwaltertätigkeit geschuldete besondere Belastung im Zusammenhang mit
einer Öffentlichkeitsarbeit kann einen Zuschlag rechtfertigen, wenn hiermit
eine besondere und erhebliche zusätzliche Belastung des Insolvenzverwalters
eingetreten ist. (Graeber/Graeber, 3. Auflage 2019, § 3 Rn. 236). Das Gericht
kann nicht erkennen, warum die Tätigkeiten eine besondere und erheblich
zusätzliche Belastung beim vorläufigen Insolvenzverwalter hervorgerufen haben.
Nach hiesiger Auffassung stellen die vorgetragenen Gründe lediglich dar, dass
die Beteiligten und Interessierten auf diesem Wege über die Verwaltertätigkeit
informiert worden sind. Die Öffentlichkeitsarbeit wurde dabei als
Kommunikationsmittel genutzt, was jedoch nicht zwingend notwendig gewesen wäre.
Auch die Anzahl der Presseerklärungen lässt nicht auf eine besondere Belastung
des vorläufigen Insolvenzverwalters schließen. Das Gericht kann daher dem
vorläufigen Verwalter keine Sondervergütung diesbezüglich zusprechen.

6. Beteiligungsverhältnisse

Ist die Insolvenzschuldnerin an anderen Unternehmen beteiligt, kann
grundsätzlich eine zuschlagsfähige Belastung des vorläufigen
Insolvenzverwalters gesehen werden, sofern die Tätigkeiten für den Verwalter zu
einer Mehrbelastung geführt haben (Graeber/Graeber, 3. Auflage § 3 Rn. 142).
Die Höhe der Zuschlagssätze, die in der Literatur und Rechtsprechung vertreten
werden, variieren sehr (von 10 bis 100%), abhängig von der Größe und Anzahl der
Beteiligungen und des Umfangs der diesbezüglichen Tätigkeiten. Das Gericht
folgt den zuschlagsbegründenden Ausführungen des vorläufigen
Insolvenzverwalters und hält einen Zuschlag von 10 % für angemessen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3
InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
-, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg
1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover einzulegen. Die befristete
Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -,
Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1,
30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 27.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 909 IN 191/19 - 2 - · Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
909 IN 191/19 - 2 -
Wirksam am
26.04.2021
Registerbezug
Hannover, HRB 7947
909 IN 191/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche R
+ S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Weltausstellungsallee
19, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.: Anna-Maria Fux,
Ramlinger Stra. 21 b, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.06.2021
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 23.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 909 IN 191/19 - 2 - · Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
909 IN 191/19 - 2 -
Wirksam am
02.02.2021
Registerbezug
Hannover, HRB 7947
909 IN 191/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche R
+ S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Weltausstellungsallee
19, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.: Anna-Maria Fux,
Ramlinger Stra. 21 b, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des
Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen
ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO)
gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hannover, 01.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 909 IN 191/19 - 2 - · Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
909 IN 191/19 - 2 -
Wirksam am
11.05.2020
Registerbezug
Hannover, HRB 7947
909 IN 191/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche R
+ S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Weltausstellungsallee
19, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.: Anna-Maria Fux,
Ramlinger Stra. 21 b, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.06.2020
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 08.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7947 HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Prokura erloschen: Ehricht, Jörg, Hannover, *XX.XX.XXXX; Körner-Neumann, Antj…
HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Prokura erloschen: Ehricht, Jörg, Hannover, *XX.XX.XXXX; Körner-Neumann, Antje, Bad Münder, *XX.XX.XXXX; Nimz, Armin, Garbsen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 909 IN 191/19 - 2 - · Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
909 IN 191/19 - 2 -
Wirksam am
02.07.2019
Registerbezug
Hannover, HRB 7947
909 IN 191/19 - 2 -: Über das Vermögen der Deutsche R + S Dienstleistungen
Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover
(AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.: Anna-Maria Fux, Ramlinger Stra. 21 b, 31303
Burgdorf, (Geschäftsführerin), ist am 01.07.2019 um 12:05 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Schiffgraben 43,
30175 Hannover, Tel.: 0511 1233167-0, Fax: 0511 1233167-29, Internet:
www.bbl-law.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.09.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 01.10.2019, 10:30 Uhr, Saal 226, 2.
Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161
Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den
Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und
Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 01.07.2019

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung
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Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 909 IN 191/19 - 2 - · Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
909 IN 191/19 - 2 -
Wirksam am
05.04.2019
Registerbezug
Hannover, HRB 7947
909 IN 191/19 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH,
Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.:
Anna-Maria Fux, Ramlinger Stra. 21 b, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin), ist
am 05.04.2019 um 13:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Schiffgraben 43,
30175 Hannover, Tel.: 0511 1233167-0, Fax: 0511 1233167-29, Internet:
www.bbl-law.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 05.04.2019

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
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http://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/
datenschutzerklaerung-165325.html

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Veränderungen
HRB 7947 HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Nimz, Armin, Garbsen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura:…
HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Nimz, Armin, Garbsen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Nimz, Armin, Garbsen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7947 HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Sterthues, Klaus, Burgdorf, *XX.XX.XXXX. Personen…
HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Sterthues, Klaus, Burgdorf, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Fux, Anna-Maria, Burgdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 7947 HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Prokura erloschen: Theussen, Arno, Rheinberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Prokura erloschen: Theussen, Arno, Rheinberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7947 HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Sterthues, Anna-Maria, Burgdorf, *XX.XX.XXXX, e…
HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Sterthues, Anna-Maria, Burgdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Topfstedt, Jörg Christian, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7947 HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Barke, Lothar, Hannover, *XX.XX.XXXX. Personenbez…
HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Barke, Lothar, Hannover, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Sterthues, Klaus, Burgdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Theussen, Arno, Rheinberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7947 HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2016 hat eine Änderung des Gesellscha…
HRB 7947: Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Abtretung, Verpfändung und Vererbung von Geschäftsanteilen), § 13 (Einziehung von Geschäftsanteilen, Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft), § 14 (Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters) beschlossen.
Veränderungen
HRB 7947 HRB 7947:Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover.Prokura erloschen: Krebs, Oliver, Wedemark, *XX.XX.XXXX.
HRB 7947:Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover.Prokura erloschen: Krebs, Oliver, Wedemark, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7947 HRB 7947:Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover.Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Ehricht, Jörg, Hannover,…
HRB 7947:Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover.Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Ehricht, Jörg, Hannover, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7947 HRB 7947:Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover.Bestellt als Geschäftsführer: Barke, Lothar, Hannover, *XX.XX.XXXX; Topfstedt, …
HRB 7947:Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover.Bestellt als Geschäftsführer: Barke, Lothar, Hannover, *XX.XX.XXXX; Topfstedt, Jörg Christian, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Barke, Lothar, Hannover.
Veränderungen
HRB 7947 Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuri…
Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Krebs, Oliver, Wedemark, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7947 Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführer: Sterthues, Klaus, …
Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführer: Sterthues, Klaus, Kaufmann, Wedemark, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Krebs, Oliver, Wedemark, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7947 Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover.Nicht mehr Geschäftsführer: Tobeck, Rainer, Hannover, *XX.XX.XXXX.
Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover.Nicht mehr Geschäftsführer: Tobeck, Rainer, Hannover, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7947 Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover.Geschäftsanschrift: Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Gesamtprokura gemeinsam mi…
Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Hannover, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover.Geschäftsanschrift: Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Körner-Neumann, Antje, Bad Münder, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.