HRB 212488

Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Oldenburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.05.2022
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Gert Sieger

Stuttgart

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-23 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-28 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

(1) Vergabe von Darlehen an die Muttergesellschaft und die mit der Muttergesellschaft verbundenen Unternehmen sowie Erwerb, Verkauf von und Eingehen von Miet- und Untermietverhältnissen bezüglich energieeffizienten Beleuchtungsanlagen, insbesondere von LED-Produkten und LED-Technik. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Zweck des Unternehmens dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, erlaubnispflichtige Tätigkeiten zu betreiben, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagengesetzbuch.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 33 IN 17/22 · Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
33 IN 17/22
Wirksam am
06.09.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 212488
33 IN 17/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, ehemals Im Kleigrund 18 b, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 212488), vertr. d.: Heinz Peter Brauer, Im Kleigrund 18 b, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Mit Beschluss vom 11.05.2023 wurde Dr. Malte Köster zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem Aufgabenkreis:

Wahrnehmung der Gläubigerrechte der Insolvenzschuldnerin wegen der durch den Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß erklärten Anfechtung der in Abt. III Nr. 4 des Grundbuches des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb), Grundbuch von Hatten Blatt 8550 zugunsten der Insolvenzschuldnerin eingetragenen Grundschuld.

Mit Schriftsatz vom 26.04.2024 beantragte der Sonderinsolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

Der Insolvenzverwalter, der Gläubigerausschuss, die Gläubiger und die Schuldnerin wurden gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.

I.

Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters bemisst sich in entsprechender Anwendung der §§ 63 ff. InsO und der Insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung (BGH NZI 2008, 485 Rn. 11). Sie ist nur dann unmittelbar nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu berechnen, wenn die vom Sonderinsolvenzverwalter übernommene Aufgabe gem. § 5 I InsVV angemessener Weise einem Rechtsanwalt zu übertragen war (BGH, NZI 2020, 589 Rn. 7, beck-online).

Diese Voraussetzung sieht das Gericht im Hinblick auf die Komplexität des zu prüfenden Sachverhaltes vorliegend als erfüllt an.

Der Gegenstandswert der Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters bestimmt sich vorliegend nach dem Wert desjenigen Vermögensgegenstandes, auf den sich seine Tätigkeit bezieht.
Dies ist vorliegend der Nennbetrag der Grundschuld (2.000.000,00 EUR). Auf die Frage der Valutierung der Grundschuld kommt es daneben nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 16.02.2017 V ZR 165/16).

Der Ansatz einer mittleren 1,3 Geschäftsgebühr ist in Ansehung der Bemessungskriterien des § 14 Abs. 1 RVG nicht zu beanstanden.

II.

Die Bemessung der Auslagen und Umsatzsteuerbeträge folgt aus Nrn. 7002, 7008 VV RVG.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Es konnte nach alledem eine antragsgemäße Festsetzung erfolgen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 27.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 33 IN 17/22 · Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
33 IN 17/22
Wirksam am
23.05.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 212488
33 IN 17/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, ehemals Im Kleigrund 18 b, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 212488), vertr. d.: Heinz Peter Brauer, Im Kleigrund 18 b, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des bestellten Sonderinsolvenzverwalters Dr. Malte Köster, Bremen, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 22.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 17/22 · Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
33 IN 17/22
Wirksam am
12.05.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 212488
Amtsgericht Oldenburg (Oldb)
11.05.2023
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 33 IN 17/22
(Bitte stets angeben)

B e s c h e i n i g u n g

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, Im Kleigrund 18 b, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 212488),
vertreten durch:
Heinz Peter Brauer, Im Kleigrund 18 b, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer),

ist

Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421 322739 200, E-Mail: bremen@willmerkoester.de

zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:

Wahrnehmung der Gläubigerrechte der Insolvenzschuldnerin wegen der durch den Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß erklärten Anfechtung der in Abt. III Nr. 4 des Grundbuchs des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb), Grundbuch von Hatten Blatt 8550 zugunsten der Insolvenzschuldnerin eingetragenen Grundschuld

Hierüber wird dem Sonderinsolvenzverwalter diese Bescheinigung erteilt, die bei Beendigung des Amtes zurückzugeben ist.

Haye
Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 212488 HRB 212488: Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg (33 IN 17/22) vom 05.05.2022 ist über das Vermögen der G…
HRB 212488: Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg (33 IN 17/22) vom 05.05.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 33 IN 17/22 · Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
33 IN 17/22
Wirksam am
09.05.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 212488
33 IN 17/22: Über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, Im Kleigrund 18 b, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 212488), vertr. d.: Dr. Gert Sieger, Im Kleigrund 18 b, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am 05.05.2022 um 12:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg, Tel.: 040 30094115, Fax: 040 30094116, E-Mail: hamburg@wallnerweiss.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.06.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich (Prüftermin) und mündlich (Berichtstermin) durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. Prüftermin

Das Verfahren wird betreffend den Prüftermin, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden, schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.07.2022. Bis zu diesem Termin müssen bei Gericht auch Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, schriftlich eingegangen sein.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.06.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.07.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

2. Berichtstermin:

Das weitere Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Am
Donnerstag, 14.07.2022, um 14.00 Uhr

wird eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter abgehalten (§ 5 Abs. 2 S. 2 InsO).

Der Berichtstermin findet nicht im Gerichtsgebäude statt, sondern im Hof Urban, Raiffeisenstraße 1, 27798 Hude (Ortsteil Wüsting).

Die PKW-Zufahrt erfolgt über die Holler Landstraße. Weitere Information unter hof-urban.de .

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweise:

- Hinsichtlich aktueller Corona-Beschränkungen wird auf die Internetseite des Amtsgerichts Oldenburg verwiesen.
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 06.05.2022

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Hinweise (Art. 13 und 14 DSGVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/datenschutz_datenschutzbeauftragter/informationen-zum-datenschutz-164762.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 17/22 · Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
33 IN 17/22
Wirksam am
22.03.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 212488
33 IN 17/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 212488), vertr. d.: Dr. Gert Sieger, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am 22.03.2022 um 14:15 ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 22.03.2022

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Hinweise (Art. 13 und 14 DSGVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/datenschutz_datenschutzbeauftragter/informationen-zum-datenschutz-164762.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 212488 HRB 212488: Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Sieger, Gert, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt…
HRB 212488: Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Sieger, Gert, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hahn, Alexander, Oldenburg, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 17/22 · Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
33 IN 17/22
Wirksam am
11.03.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 212488
33 IN 17/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 212488), vertr. d.: Alexander Hahn, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am 10.03.2022 um 12:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg, Tel.: 040 30094115, Fax: 040 30094116, E-Mail: hamburg@wallnerweiss.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Verfahrensbeteiligten unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 10.03.2022

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Hinweise (Art. 13 und 14 DSGVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/datenschutz_datenschutzbeauftragter/informationen-zum-datenschutz-164762.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 212488 HRB 212488: Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 ("S…
HRB 212488: Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 ("Stammkapital") und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2019 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 ("Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft") und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Vergabe von Darlehen an die Muttergesellschaft und die mit der Muttergesellschaft verbundenen Unternehmen sowie Erwerb, Verkauf von und Eingehen von Miet- und Untermietverhältnissen bezüglich energieeffizienten Beleuchtungsanlagen, insbesondere von LED-Produkten und LED-Technik. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Zweck des Unternehmens dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, erlaubnispflichtige Tätigkeiten zu betreiben, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagengesetzbuch. Geändert, nun: Stammkapital: 1.000.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 212488 HRB 212488: Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2017. Geschäftsanschrift: Im …
HRB 212488: Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2017. Geschäftsanschrift: Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg. Gegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch durch die Vergabe von Darlehen an die Muttergesellschaft. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Zweck des Unternehmens dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, erlaubnispflichtige Tätigkeiten zu betreiben, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagengesetzbuch. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hahn, Alexander, Oldenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.