VR 2142

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR DAS BADEWESEN E.V.

Amtsgericht Essen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Essen

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Registerdaten

Sitz
Essen
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Verein Deutscher Badefachmänner e. V. Essen
  2. BUNDESFACHVERBAND ÖFFENTLICHE BÄDER e. V. Essen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 2142 BUNDESFACHVERBAND ÖFFENTLICHE BÄDER e. V., Essen, (Alfredstr. 73, 45130 Essen).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2009 sowie der Zustimmungsbesch…
BUNDESFACHVERBAND ÖFFENTLICHE BÄDER e. V., Essen, (Alfredstr. 73, 45130 Essen).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 08.10.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.10.2009 mit dem Verein Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, VR 2261) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.