VR 200546

Deutsche Gesellschaft für Chirotherapie und Osteopathie (DGCO) e.V.

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2025-01-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-28 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 200546 Deutsche Gesellschaft für Chirotherapie und Osteopathie (DGCO) e.V., München (Widenmayerstr. 17, 80538 München). Die Deutsche Gesellschaft für Manualtherapie e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München…
Deutsche Gesellschaft für Chirotherapie und Osteopathie (DGCO) e.V., München (Widenmayerstr. 17, 80538 München). Die Deutsche Gesellschaft für Manualtherapie e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 200849) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2009 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 02.12.2009 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 02.12.2009 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.