HRA 706772

Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mannheim

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mannheim
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-23 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 333/18 · Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 333/18
Wirksam am
10.07.2025
Registerbezug
Mannheim, HRA 706772
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Seegräber, Platter Straße 18, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 04.07.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 04.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 333/18 · Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 333/18
Wirksam am
10.03.2025
Registerbezug
Mannheim, HRA 706772
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Seegräber, Platter Straße 18, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 20.05.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 07.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 333/18 · Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 333/18
Wirksam am
13.11.2024
Registerbezug
Mannheim, HRA 706772
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Seegräber, Platter Straße 18, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Wiesbaden, 12.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 333/18 · Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 333/18
Wirksam am
07.02.2024
Registerbezug
Mannheim, HRA 706772
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Seegräber, Platter Straße 18, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.11.2023, mit welchem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 207 InsO auf den 19.03.2024 anberaumt wurde, aufgehoben.

Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung ist im Übrigen das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Dienstag, 19.03.2024, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO), und zwar:
- Entscheidung über die Annahme des vor dem Landgericht Erfurt geschlossenen gerichtlichen Vergleichs vom 22.01.2024, 10 O 705/23 mit der Josef Grund Gerüstbau GmbH

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Wiesbaden, 06.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 333/18 · Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 333/18
Wirksam am
06.11.2023
Registerbezug
Mannheim, HRA 706772
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Seegräber, Platter Straße 18, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf

19.03.2024.

Der Termin dient der Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.

Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5763,84 EUR geleistet wird.

geleistet wird.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 03.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 333/18 · Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 333/18
Wirksam am
21.02.2023
Registerbezug
Mannheim, HRA 706772
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Seegräber, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.06.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 20.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 706772 HRA 706772: Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Mannheim, Dynamostraße 13, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Wiesbaden, 10 IN 333/1…
HRA 706772: Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Mannheim, Dynamostraße 13, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Wiesbaden, 10 IN 333/18) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V.m. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 333/18 · Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 333/18
Wirksam am
19.06.2019
Registerbezug
Mannheim, HRA 706772
10 IN 333/18: Über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG,
Zweigniederlassung Wiesbaden, 65189 Wiesbaden, Riederbergstraße 4, 65195
Wiesbaden (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH,
Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Seegräber, (Geschäftsführer), ist
am 17.06.2019 um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP
Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180
89-100, Fax: 0611 / 180 89-189, E-Mail: mail@bgp-insol.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.07.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 30.07.2019, 10:00 Uhr, 1.018,
Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 18.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 706772 HRA 706772: Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Mannheim, Dynamostraße 13, 68165 Mannheim. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HR…
HRA 706772: Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Mannheim, Dynamostraße 13, 68165 Mannheim. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 29160), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Denk Mal Grundbesitz GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 25300).
Neueintragungen
HRA 706772 HRA 706772: Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Mannheim, Dynamostraße 13, 68165 Mannheim. (Erwerb, Bewirtschaftung, Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien; Baukoordinierung, Baubet…
HRA 706772: Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Mannheim, Dynamostraße 13, 68165 Mannheim. (Erwerb, Bewirtschaftung, Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien; Baukoordinierung, Baubetreuung, Bauvermittlung und alle damit im Zusammenhang stehende Rechtsgeschäfte.). Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRA 9485) nach Mannheim verlegt. Sitz verlegt; nun: Geschäftsanschrift: Dynamostraße 13, 68165 Mannheim. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Wiesbaden, 65189 Wiesbaden, Geschäftsanschrift: Bierstadter Straße 9 a, 65189 Wiesbaden. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Denk Mal Grundbesitz GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 25300), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.