HRB 152385
Deutsche Cannabis AG
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-03-15
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 67a IN 246/20 · Deutsche Cannabis AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 246/20
- Wirksam am
- 15.05.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 152385
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152385 eingetragenen Deutsche Cannabis AG, Moorhof 11, 22399 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Arndt
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 246/20
Amtsgericht Hamburg, 14.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67a IN 246/20 · Deutsche Cannabis AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 246/20
- Wirksam am
- 05.06.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 152385
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152385 eingetragenen Deutsche Cannabis AG, Moorhof 11, 22399 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Arndt, Pappelweg 10, 25569 Kremperheide
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.07.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 246/20, Amtsgericht Hamburg, 02.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 246/20 · Deutsche Cannabis AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 246/20
- Wirksam am
- 02.05.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 152385
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152385 eingetragenen Deutsche Cannabis AG, Moorhof 11, 22399 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Arndt
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung der Gläubiger zum Verkauf der Tochtergesellschaft Medi-Cann Handels GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 7.500,00.
bestimmt auf
Mittwoch, 29.06.2022, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 246/20
Amtsgericht Hamburg, 29.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 246/20 · Deutsche Cannabis AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 246/20
- Wirksam am
- 18.10.2021
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 152385
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152385 eingetragenen Deutsche Cannabis AG, Moorhof 11, 22399 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Arndt
ist am 13.10.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 246/20
Amtsgericht Hamburg, 18.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 152385 HRB 152385: Deutsche Cannabis AG, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 246/20) vom 28.01.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren erö…
HRB 152385 HRB 152385: Deutsche Cannabis AG, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 28.09.2020 hat die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form um 5,00 EUR auf 9.073.370,00 EUR und die…
HRB 152385 HRB 152385: Deutsche Cannabis AG, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 28.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 15 Abs. 1 beschlossen.
HRB 152385 HRB 152385: Deutsche Cannabis AG, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 17.12.2019 hat die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2019) unter Aufhebung des bis…
HRB 152385 HRB 152385: Deutsche Cannabis AG, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Nicht mehr Vorstand: Uhrhammer, Holger, Norderstedt, *XX.XX.XXXX.
HRB 152385 HRB 152385: Deutsche Cannabis AG, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Nicht mehr Vorstand: Müller, André Herbert, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Vorstand: Arndt, Andreas, Kremperheide, *XX.XX.XXXX, einzelver…
HRB 152385 HRB 152385: Deutsche Cannabis AG, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Der Vorstand hat aufgrund der am 18.01.2018 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11.04.2017, modifiziert durch Beschluss v…
HRB 152385 HRB 152385: Deutsche Cannabis AG, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Aktiengesellschaft. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.1999 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.04.2017 ge…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.