HRB 56563

Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 47 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Deutsche Annington Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH Düsseldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 47
Veränderungen
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.0…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.02.2020 mit der DAH Acquisition GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Handelsgericht Wien, FN 512136 t) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Ge…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht unter Firma DAH Acquisitions GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 512136t) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Deutsche Annington Acquistions Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 56563) eingereicht worden.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können. Rechte der Gläubiger DAH Acquisition GmbH. Die Gläubiger der DAH Acquisition GmbH werden gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 3 EU-VerschG ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 13 EU-VerschG hingewiesen. Nach § 13 EU-VerschG ist den Gläubigern der DAH Acquisition GmbH, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Da die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übernehmenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft, müssen die Gläubiger gemäß § 13 Abs 1 Satz 3 EU-VerschG nicht glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht gemäß § 13 Abs 1 Satz 4 EU-VerschG Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Entsprechende Gläubiger werden ersucht, sich schriftlich unter Hinweis auf ihre Forderungen binnen zwei Monaten nach dem heutigen Tag an die übertragende Gesellschaft zu wenden. Der nachgelagerte Gläubigerschutz nach § 96 Abs 2 des österreichischen GmbH-Gesetzes i.V.m. § 226 des österreichischen Aktiengesetzes bleibt davon unberührt. Es gibt keine mit Sonderrechten ausgestatteten Gesellschafter oder Inhaber von anderen Wertpapieren als Geschäftsanteilen, demzufolge werden keine Rechte gewährt oder Maßnahmen gesetzt. Ausführungen hierzu erübrigen sich daher. Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH. Der Schutz der Gläubiger der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH bestimmt sich nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH anmeldet. Die Eintragung der Verschmelzung ist gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG und § 10 HGB bekannt gemacht, wenn sie in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht ist. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de. Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Rechte der Minderheitsgesellschafter. An der DAH Acquisition GmbH sind keine Minderheitsgesellschafter beteiligt, sodass die deutschen Schutzvorschriften des § 122 h UmwG i.V.m. §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung finden. Dies gilt auch für die Regelung des § 122 i UmwG i.V.m. § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die österreichische Schutzvorschrift des § 10 EU-VerschG, der im Falle vorhandener Minderheitsgesellschafter die Barabfindung widersprechender Gesellschafter regeln würde. Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH Herrn Rechtsanwalt Thomas Seipel, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Ge…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts unter Firma DAH Acquisition GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 512136) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Firma Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 56563) eingereicht worden.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Rechte der Gläubiger DAH Acquisition GmbH: Die Gläubiger der DAH Acquisition GmbH werden gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 3 EU-VerschG ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 13 EU-VerschG hingewiesen. Nach §13 EU-VerschG ist den Gläubigern der DAH Acquisition GmbH, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Da die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übernehmenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft, müssen die Gläubiger gemäß § 13 Abs 1 Satz 3 EU-VerschG nicht glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht gemäß § 13 Abs 1 Satz 4 EU-VerschG Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Entsprechende Gläubiger werden ersucht, sich schriftlich unter Hinweis auf ihre Forderungen binnen zwei Monaten nach dem heutigen Tag an die übertragende Gesellschaft zu wenden. Der nachgelagerte Gläubigerschutz nach § 96 Abs 2 des österreichischen GmbH-Gesetzes i.V.m. § 226 des österreichischen Aktiengesetzes bleibt davon unberührt. Es gibt keine mit Sonderrechten ausgestatteten Gesellschafter oder Inhaber von anderen Wertpapieren als Geschäftsanteilen, demzufolge werden keine Rechte gewährt oder Maßnahmen gesetzt. Ausführungen hierzu erübrigen sich daher. Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH: Der Schutz der Gläubiger der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH bestimmt sich nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH anmeldet. Die Eintragung der Verschmelzung ist gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG und § 10 HGB bekannt gemacht, wenn sie in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht ist. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de. Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Rechte der Minderheitsgesellschafter: An der DAH Acquisition GmbH sind keine Minderheitsgesellschafter beteiligt, sodass die deutschen Schutzvorschriften des § 122 h UmwG i.V.m. §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung finden. Dies gilt auch für die Regelung des § 122 i UmwG i.V.m. § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die österreichische Schutzvorschrift des § 10 EU-VerschG, der im Falle vorhandener Minderheitsgesellschafter die Barabfindung widersprechender Gesellschafter regeln würde. Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG: Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH Herrn Rechtsanwalt Thomas Seipel, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum
Veränderungen
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Freiberg, Klaus, Münster, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Frei…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Freiberg, Klaus, Münster, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Freifrau Röder von Diersburg, Helene, Frankfurt/Main, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung des Wohnortes: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Heß, Fabian, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Prokura erloschen: Gleiß, Sabine, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem G…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Prokura erloschen: Gleiß, Sabine, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wohlthat, Andreas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.0…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der conwert sigma Invest GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 182734 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.0…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der BUWOG - Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 153127 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.0…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der HPE Zweite Hausbau Beteiligungsgesellshaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 182474 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.0…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der conwert Taurus Invest GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 182547 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.0…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der HPE Hausbau Beteiligungs GmbH mit Sitz in Zossen (Amtsgericht Potsdam, HRB 29741 P) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.0…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der conwert Viktoria Quartier Invest GmbH mit Sitz in Zossen (Amtsgericht Potsdam, HRB 29750 P) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.0…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der conwert Leo Invest GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 182803 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.0…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Defida Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 182356 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 21.08.2…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 21.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ECO KB GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien/Österreich, FN 252705 a) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Ge…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach östereichischen Recht unter Firma ECO KB GmbH mit Sitz in Wien (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 252705 a) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Deutsche Annington Acquisitions Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 56563) eingereicht worden.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können. Rechte der Gläubiger ECO KB: Die Gläubiger der ECO KB werden gemäß § 8 Abs 2 Zif 3 EU-VerschG ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 13 EU-VerschG hingewiesen. Nach § 13 EU-VerschG ist den Gläubigern der ECO KB, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Da die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übernehmenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft, müssen die Gläubiger gemäß § 13 Abs 1 Satz 3 EU-VerschG nicht glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht gemäß § 13 Abs 1 Satz 4 EU-VerschG Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Entsprechende Gläubiger werden ersucht, sich schriftlich unter Hinweis auf ihre Forderungen binnen zwei Monaten nach dem heutigen Tag an die übertragende Gesellschaft zu wenden. Der nachgelagerte Gläubigerschutz nach § 96 Abs 2 des österreichischen GmbH-Gesetzes i.V.m. § 226 des österreichischen Aktiengesetzes bleibt davon unberührt. Es gibt keine mit Sonderrechten ausgestatteten Gesellschafter oder Inhaber von anderen Wertpapieren als Geschäftsanteilen, demzufolge werden keine Rechte gewährt oder Maßnahmen gesetzt. Ausführungen hierzu erübrigen sich daher. DA: Der Schutz der Gläubiger der DA bestimmt sich nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der DA, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der DA, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DA bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der DA anmeldet. Die Eintragung der Verschmelzung ist gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG und § 10 HGB bekannt gemacht, wenn sie in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht ist. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de. Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Rechte der Minderheitsgesellschafter An der ECO KB sind keine Minderheitsgesellschafter beteiligt, sodass die deutschen Schutzvorschriften des § 122 h UmwG i.V.m. §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung finden. Dies gilt auch für die Regelung des § 122 i UmwG i.V.m. § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die österreichische Schutzvorschrift des § 10 EU-VerschG, der im Falle vorhandener Minderheitsgesellschafter die Barabfindung widersprechender Gesellschafter regeln würde. Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH Frau Daniela Renner Universitätsstraße 133, 44803 Bochum.
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HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Kirsten, A. Stefan, Bochum, *XX.XX.XXXX; Klinck, Gerald, Deutsc…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Kirsten, A. Stefan, Bochum, *XX.XX.XXXX; Klinck, Gerald, Deutsch Evern, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Buch, Rolf, Gütersloh, *XX.XX.XXXX; Freiberg, Klaus, Münster, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Akelbein, Torsten, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Akelbein, Torsten, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
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HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Schnidrig, Lars, Bochum, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Prof.…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Schnidrig, Lars, Bochum, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. Kirsten, A. Stefan, Bochum, *XX.XX.XXXX; Klinck, Gerald, Deutsch Evern, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Gleiß, Sabine, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Kanellopoulos, Konstantina, Bielefeld, *XX.XX.XXXX; Schindler, Jörg, Essen, *XX.XX.XXXX; Weber, Olaf, Leverkusen, *XX.XX.XXXX; Weihe, Alexander, München, *XX.XX.XXXX.
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HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.0…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Carl Immo AcquiCo2 Verwaltungs GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 744466) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.0…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Carl HR AcquiCo GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 744441) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Universitätsstraße 133, 44803 Bochum.
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Universitätsstraße 133, 44803 Bochum.
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HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 12.10.201…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 12.10.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der Prince AcquiCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés, Nr. B 166030) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Prokura erloschen: Dr. Görgemanns, Thomas, Meerbusch, *XX.XX.XXXX.
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Prokura erloschen: Dr. Görgemanns, Thomas, Meerbusch, *XX.XX.XXXX.
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HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im N…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Heß, Fabian, Köln, *XX.XX.XXXX.
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HRB 56563 HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08…
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Deutsche Annington Parker GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 11219) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.