VR 4207 früher Amtsgericht Nettetal

Deutsch- und chinesicher Reisekultur und Medienaustausch e.V

Amtsgericht Krefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nettetal

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Registerdaten

Sitz
Nettetal
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Löschungsankündigungen
VR 4207 VR 4207: Deutsch- und chinesicher Reisekultur und Medienaustausch e.V, Nettetal (Schwanenhaus 61, 41334 Nettetal). Es ist beabsichtigt, die Eintragung der Frau Zhifen Wu, des Herrn Xiang Gao und des Herrn Yi…
VR 4207: Deutsch- und chinesicher Reisekultur und Medienaustausch e.V, Nettetal (Schwanenhaus 61, 41334 Nettetal). Es ist beabsichtigt, die Eintragung der Frau Zhifen Wu, des Herrn Xiang Gao und des Herrn Yijun Gao als Vorstand des Vereins Deutsch- und chinesischer Reisekultur und Medienaustausch e.V. zu löschen, da alle ihre Vorstandsämter niedergelegt haben. Es wird hiermit Gelegenheit gegeben, der beabsichtigten Löschung binnen 1 Monat zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des AG Krefeld, Vereinsregistergericht, Preußenring 49, 47798 Krefeld eingelegt werden. Er kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden anderen Gerichts eingelegt werden, muss dann aber binnen der gesetzten Frist bei dem AG Krefeld, Vereinsregistergericht eingehen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verlängert sie sich bis zum Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist in deutscher Sprache einzulegen. Er muss die angefochtene Verfügung bezeichnen und unterschrieben sein und soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.