VR 82603

Deutsch-Französischer Kreis Darmstadt - e.V.

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Darmstadt

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Darmstadt
Datenstand
2024-12-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-18 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 82603 Deutsch-Französischer Kreis Darmstadt - e.V., Darmstadt, (nicht bekannt, 64000 Darmstadt).Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Französischen Kulturvereins Südhessen e.V. mit Sitz in Darmstadt (Amtsge…
Deutsch-Französischer Kreis Darmstadt - e.V., Darmstadt, (nicht bekannt, 64000 Darmstadt).Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Französischen Kulturvereins Südhessen e.V. mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, VR 2820) und des Association culturelle franco-allmande Deutsch-Französischen Vereins mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, VR 1619) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 07.08.2008.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.