HRB 238348
Dermedis GmbH
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Datenstand
- 2024-03-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Blitz 18-318 GmbH München
- Dermedis Gruppe GmbH München
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1969/21 · Dermedis GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1969/21
- Wirksam am
- 31.03.2022
- Registerbezug
- München, HRB 238348
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dermedis GmbH, Birkenleiten 41, 81543 München, vertreten durch den Geschäftsführer Abdel Qader Christopher
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 238348
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 30.03.2022 auf Antrag des Schuldners aufgehoben, § 272 Absatz 1 Nummer 5 InsO.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff
Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Telefon: +49(89)12026-0, Fax: +49(89)12026127
info@gl-law.de, www.gl-law.de
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO weiterhin beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 1969/21 · Dermedis GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1969/21
- Wirksam am
- 10.02.2022
- Registerbezug
- München, HRB 238348
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dermedis GmbH, Birkenleiten 41, 81543 München, vertreten durch den Geschäftsführer Abdel Qader Christopher
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 238348
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt
Die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Stadtsparkasse München, vertreten durch Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Sophienstraße 26 - Lenbach Gärten, 80333 München, wird für die im vorläufigen Verfahren sowie für die bisher erbrachte Tätigkeit im eröffneten Verfahren wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 29.12.2021.
Der Antragsteller wurde mit Beschluss vom 02.08.2021 zum Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses bestellt. Im Berichts- und Prüfungstermin vom 14.12.2021 wurde bestimmt, dass der Gläubigerausschuss bestehen bleibt und der Antragsteller weiterhin für diesen tätig bleibt, vgl. Protokoll Bl. 230 d. Akte.
Ein Mitglied des Gläubigerausschusses hat grundsätzlich gem. § 73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Die Vergütung ist gem. § 17 InsVV nach Zeitaufwand des Mitglieds für die Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.
Der beantragte und sich im gesetzlichen Rahmen befindende Stundensatz für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR. Für 20,1 Stunden bis zur Eröffnung des Verfahrens am 01.10.2021 war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt x EUR festzusetzen.
Der beantragte Zeitaufwand war nachgewiesen. Der gem. § 17 InsVV vorgegebene Stundensatz ist der Sache wegen der Bedeutung des Verfahrens und der hohen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Verantwortung angemessen gewesen.
Der Sachwalter hat mit seiner Stellungnahme vom 19.01.2022 insoweit auch den zeitlichen Aufwand bestätigt und Einwendungen gegen den Antrag lediglich hinsichtlich einiger Rechenfehler geäußert, welche nachträglich vom Antragsteller beseitigt wurden mit Schreiben vom 08.02.2022.
Für die bisherige Tätigkeit im eröffneten Verfahren wird für nachgewiesenen 10,3 Stunden Tätigkeit ein Vorschuss auf die Vergütung gem. § 17 InsVV iHv. BETRAG EUR beantragt (Stundensatz ebenfalls BETRAG EUR). Der Vorschuss war daher in beantragter Höhe festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1969/21 · Dermedis GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1969/21
- Wirksam am
- 22.12.2021
- Registerbezug
- München, HRB 238348
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dermedis GmbH, Birkenleiten 41, 81543 München, vertreten durch den Geschäftsführer Abdel Qader Christophe
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 238348
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt
hat der Sachwalter am 20.12.2021 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 238348 HRB 238348: Dermedis GmbH, München, Birkenleiten 41, 81543 München. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Vertretungsbefugnis …
Forderungsprüfung 1500 IN 1969/21 · Dermedis GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1969/21
- Wirksam am
- 06.10.2021
- Registerbezug
- München, HRB 238348
In dem Verfahren über den Antrag d.
Dermedis GmbH, Birkenleiten 41, 81543 München, vertreten durch den Geschäftsführer Abdel Qader Christopher
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 238348
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2021 um 15.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff
Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Telefon: +49(89)12026-0
Telefax: +49(89)12026127
Email: info@gl-law.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.11.2021 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 14.12.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 14.12.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Bundesagentur für Arbeit
Kapuzinerstraße 26, 80337 München
|Nayoki GmbH
Birkenleiten 41, 81543 München
|Stadtsparkasse München
Sparkassenstraße 2, 80331 München
vertreten durch Verfahrensbevollmächtigte Graf von Westphalen
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 19.07.2021 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 238348 HRB 238348: Dermedis GmbH, München, Birkenleiten 41, 81543 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schnappinger, Tobias, Grünwald, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Abdel Qader, Christopher, München, …
HRB 238348 HRB 238348: Dermedis GmbH, München, Birkenleiten 41, 81543 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dirschedl, Dirk, Baierbrunn, *XX.XX.XXXX.
HRB 238348 HRB 238348: Dermedis GmbH, München, Birkenleiten 41, 81543 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Lenz, Richard, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 238348 HRB 238348: Dermedis GmbH, München, Rindermarkt 16, 80331 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Birkenleiten 41, 81543 München. Bestellt: Geschäftsführer: Schnappinger, Tobias, Grünwald, *XX.XX.XXXX, e…
HRB 238348 HRB 238348: Dermedis GmbH, München, Rindermarkt 16, 80331 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Westphalen, Falko, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 238348 HRB 238348: Dermedis GmbH, München, Theatinerstr. 7 c/o Rigeto, 803333 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rindermarkt 16, 80331 München.
HRB 238348 HRB 238348: Dermedis GmbH, München, Rindermarkt 16, 80331 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Theatinerstr. 7 c/o Rigeto, 803333 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hoss, Rainer, Neu-Isenburg, *…
HRB 238348 HRB 238348: Dermedis GmbH, München, Rindermarkt 16, 80331 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Geyer, Denis, Freising, *XX.XX.XXXX.
HRB 238348 HRB 238348: Dermedis GmbH, München, Rindermarkt 16, 80331 München. Bestellt: Geschäftsführer: Dirschedl, Dirk, Baierbrunn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaf…
HRB 238348 HRB 238348: Dermedis GmbH, München, Theatinerstr. 7, c/o Rigeto, 80333 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rindermarkt 16, 80331 München. Bestellt: Geschäftsführer: Geyer, Denis, Freising, *XX.XX.XXXX.
HRB 238348 HRB 238348: Dermedis GmbH, München, Theatinerstr. 7, c/o Rigeto, 80333 München. Bestellt: Geschäftsführer: Hoss, Rainer, Neu-Isenburg, *XX.XX.XXXX; Pitzschke, Kai, Neu-Isenburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelve…
HRB 238348 HRB 238348: Dermedis Gruppe GmbH, München, c/o Rigeto, Theatinerstr. 7, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der S…
HRB 238348 HRB 238348: Blitz 18-318 GmbH, München, Theresienhöhe 30, Blitzstart Holding AG, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2018 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegensta…
HRB 238348 HRB 238348: Blitz 18-318 GmbH, München, Theresienhöhe 30, Blitzstart Holding AG, 80339 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.01.2018. Geschäftsanschrift: Theresienhöhe 3…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.