HRB 4135
Der Oderlandspiegel Verlagsgesellschaft mbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt (Oder)
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt (Oder)
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 3 IN 174/19 · Der Oderlandspiegel Verlagsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 174/19
- Wirksam am
- 21.04.2021
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 4135
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Der Oderlandspiegel Verlagsgesellschaft mbH (Registergericht: Frankfurt (Oder)
HRB 4135 FF), Rosa-Luxemburg-Straße 42, 15230 Frankfurt (Oder), eingetragener
Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike
Ossowski, Grabenstr. 10, 14776 Brandenburg an der Havel wird gemäß § 177 Abs. 1
Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung
im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden
Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236
Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter
eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 31.05.2021 bei Gericht
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund,
ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen
festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Frankfurt (Oder), 19. April 2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 174/19 · Der Oderlandspiegel Verlagsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 174/19
- Wirksam am
- 19.05.2020
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 4135
Der Oderlandspiegel Verlagsgesellschaft mbH (Registergericht: Frankfurt (Oder)
HRB 4135 FF), Rosa-Luxemburg-Straße 42, 15230 Frankfurt (Oder), eingetragener
Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike
Ossowski, Magdeburger Straße 43, 39288 Burg wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO
zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im
schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden
Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236
Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter
eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 25.06.2020 bei Gericht
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund,
ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen
festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 174/19
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 18. Mai 2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 174/19 · Der Oderlandspiegel Verlagsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 174/19
- Wirksam am
- 29.10.2019
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 4135
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Der Oderlandspiegel Verlagsgesellschaft mbH (Registergericht: Frankfurt (Oder)
HRB 4135 FF), Rosa-Luxemburg-Straße 42, 15230 Frankfurt (Oder), eingetragener
Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike
Ossowski, Magdeburger Straße 43, 39288 Burg ist am 25.10.2019 bei Gericht die
Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208
bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 29. Oktober 2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4135 FF HRB 4135 FF: Der Oderlandspiegel Verlagsgesellschaft mbH, Frankfurt (Oder), Rosa-Luxemburg-Str. 42, 15230 Frankfurt (Oder). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfah…
Forderungsprüfung 3 IN 174/19 · Der Oderlandspiegel Verlagsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 174/19
- Wirksam am
- 01.08.2019
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 4135
Der Oderlandspiegel Verlagsgesellschaft mbH, Rosa-Luxemburg-Straße 42, 15230
Frankfurt (Oder) , vertreten durch den Geschäftsführer Mike Ossowski
(Registergericht: Frankfurt (Oder), HRB 4135 FF)
wird auf den am 06.06.2019 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2019 um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg
Düsseldorfer Straße 38
10707 Berlin
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den ernannten Insolvenzverwalter
über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.09.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 25.09.2019 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Durchführung der Gläubigerversammlung und die Prüfung der angemeldeten
Forderungen im mündlichen Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) beschlossen
wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 30. Oktober
2019 um 10:00 Uhr.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über:
- die Person des Insolvenzverwalters
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Hinterlegungsstelle und die Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Termine finden statt im Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder),
Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 301.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.
Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im
Termin vorzulegen.
Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass bei Verfahrenseröffnung
Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO) besteht.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO und die Anzeige der
Masseunzulänglichkeit nach § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.
Az: 3 IN 174/19
Frankfurt (Oder), 1. August 2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 174/19 · Der Oderlandspiegel Verlagsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 174/19
- Wirksam am
- 24.06.2019
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 4135
Verlagsgesellschaft mbH, Rosa-Luxemburg-Straße 42, 15230 Frankfurt (Oder) ,
vertreten durch den Geschäftsführer
ist am 24. Juni 2019 um 9.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. §
21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt Rüdiger
Wienberg, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin wird zum vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Schuldners über alle
Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den
Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu
zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Az: 3 IN 174/19
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 24.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4135 FF HRB 4135 FF: Der Oderlandspiegel Verlagsgesellschaft mbH, Frankfurt (Oder), Rosa-Luxemburg-Str. 42, 15230 Frankfurt (Oder). Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Ossowski, Irmtraut, geb. Hasselhoff; Gesch…
Ossowski, Mike, *XX.XX.XXXX, Burg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 4135 FF Der Oderlandspiegel Verlagsgesellschaft mbH, Frankfurt (Oder)(Rosa-Luxemburg-Str. 42, 15230 Frankfurt (Oder)). Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Helberg, Bernd.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.