VR 5501

Der Kinderschutzbund Kreisverband Döbeln e.V.

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Döbeln

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Registerdaten

Sitz
Döbeln
Datenstand
2024-12-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Döbeln e.V. (DKSB Döbeln) Döbeln
  2. Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Döbeln e.V. Döbeln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 308 IN 595/25 · Der Kinderschutzbund Kreisverband Döbeln e.V. · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
308 IN 595/25
Wirksam am
03.06.2025
Registerbezug
Chemnitz, VR 5501
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 595/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Der Kinderschutzbund Kreisverband Döbeln e.V., St.-Georgen Straße 15, 04720 Döbeln, Amtsgericht Chemnitz, VR 5501
vertreten durch den Vorstand Constance Förster-Hausmann

ergeht am 02.06.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: Kinderschutz, Verwirklichung von Kinderrechten sowie Wahrung und Förderung von Interessen der Kinder) wird am 02.06.2025 um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Tim Brune
Königstraße 17
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Telefax: 0351 20536 79
Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com
Website: www.whitecaseinso.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 22.07.2025 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 02.09.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 308 IN 595/25 · Der Kinderschutzbund Kreisverband Döbeln e.V. · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
308 IN 595/25
Wirksam am
25.03.2025
Registerbezug
Chemnitz, VR 5501
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 595/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Der Kinderschutzbund Kreisverband Döbeln e.V., St.-Georgen Straße 15, 04720 Döbeln, Amtsgericht Chemnitz, VR 5501
vertreten durch den Vorstand Constance Förster-Hausmann

- wurde am 25.03.2025 um 12:05 Uhr Dr. Tim Brune, Königstraße 17, 01097 Dresden, Website www.whitecaseinso.de, Telefon geschäftlich 0351 20536 0, Email geschäftlich insodresden@whitecase.com, Telefax 0351 20536 79 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an den Schuldner zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.