HRB 7251
DEMA Deutsche Mikroapartment AG
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Tilsiter Straße 9, 35043 MarburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Marburg
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Letzte Eintragung
- 08.01.2020
- Datenstand
- 2025-02-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Hubert Bonn
Pfungstadt
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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a) der Erwerb, die Errichtung, die Betreuung, die Bewirtschaftung, die Verwaltung, die Nutzung und die Verwertung, insbesondere durch Veräußerung, Vermietung (Leasing) oder Verpachtung, von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Erbbaurechten und grundstücksgleichen Rechten sowie Projektentwicklungen als Bauherr in Deutschland und im Ausland, b) der Erwerb, der Besitz, der Betrieb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen aller Art, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen, die sich auf dem Gebiet der Errichtung, der Betreuung, der Bewirtschaftung, der Verwaltung, des Abverkaufs von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen und/oder der Projektentwicklung als Bauherr in Deutschland und/oder im Ausland betätigen, einschließlich der Beteiligung an Immobilienfonds sowie c) der Vermietung beweglicher und unbeweglicher Gegenstände.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 147/19 (28) · DEMA Deutsche Mikroapartment AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 147/19 (28)
- Wirksam am
- 18.10.2023
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7251
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 22.11.2023, 13:30 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Annahme des Vergleichsangebotes in Form des Schuldenbereinigungsplanes vom 27.09.2023 mit Herrn Bonn
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 17.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 147/19 (28) · DEMA Deutsche Mikroapartment AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 147/19 (28)
- Wirksam am
- 13.07.2022
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7251
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 27.07.2022, 09:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Die Ermächtigung des Insolvenzverwalters auf die weitere Verfolgung, insbesondere Titulierung der gegenüber Herrn Sciolla bestehenden Haftungsansprüche zu verzichten.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 12.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 147/19 (28) · DEMA Deutsche Mikroapartment AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 147/19 (28)
- Wirksam am
- 07.09.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7251
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.08.2021 beantragte Herr Rechtsanwalt Steinwachs für das Gläubigerausschussmitglied Florian Kühme, der seine Vergütung gemäß Mandatsvereinbarung vom 11.11.2019 an Rechtsanwalt Torsten Steinwachs abgetreten hat, die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 06.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 147/19 (28) · DEMA Deutsche Mikroapartment AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 147/19 (28)
- Wirksam am
- 19.05.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7251
In dem Insolvenzverfahren DEMA Deutsche Mikroapartment AG, Tilsiter Straße 9,
35043 Marburg (AG Marburg , HRB 7251), vertr. d.: Tim Schneider, Hoher Rain 18,
35394 Gießen, (Prozesspfleger), wird für die bis zum 17.05.2021 nachträglich
angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im
schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl.
Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 21.06.2021 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 17.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 147/19 (28) · DEMA Deutsche Mikroapartment AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 147/19 (28)
- Wirksam am
- 09.04.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7251
In dem Insolvenzverfahren DEMA Deutsche Mikroapartment AG, Tilsiter Straße 9,
35043 Marburg (AG Marburg , HRB 7251), vertr. d.: Tim Schneider, Hoher Rain 18,
35394 Gießen, (Prozesspfleger), wird für die bis zum 08.04.2021 nachträglich
angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im
schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl.
Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 14.05.2021 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 08.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 147/19 (28) · DEMA Deutsche Mikroapartment AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 147/19 (28)
- Wirksam am
- 01.03.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7251
In dem Insolvenzverfahren DEMA Deutsche Mikroapartment AG, Tilsiter Straße 9,
35043 Marburg (AG Marburg , HRB 7251), vertr. d.: Tim Schneider, Hoher Rain 18,
35394 Gießen, (Prozesspfleger), wird für die bis zum 26.02.2021 nachträglich
angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im
schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl.
Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 06.04.2021 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 26.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 147/19 (28) · DEMA Deutsche Mikroapartment AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 147/19 (28)
- Wirksam am
- 06.01.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7251
In dem Insolvenzverfahren DEMA Deutsche Mikroapartment AG, Tilsiter Straße 9,
35043 Marburg (AG Marburg , HRB 7251), vertr. d.: Tim Schneider, Hoher Rain 18,
35394 Gießen, (Prozesspfleger), wird für die bis zum 05.01.2021 nachträglich
angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im
schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl.
Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 09.02.2021 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 05.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 147/19 (28) · DEMA Deutsche Mikroapartment AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 147/19 (28)
- Wirksam am
- 01.12.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7251
In dem Insolvenzverfahren DEMA Deutsche Mikroapartment AG, Tilsiter Straße 9,
35043 Marburg (AG Marburg , HRB 7251), vertr. d.: Tim Schneider, Hoher Rain 18,
35394 Gießen, (Prozesspfleger), wird für die bis zum 30.11.2020 nachträglich
angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im
schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl.
Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 04.01.2021 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 30.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 147/19 (28) · DEMA Deutsche Mikroapartment AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 147/19 (28)
- Wirksam am
- 17.04.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7251
Deutsche Mikroapartment AG, Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB
7251), vertr. d.: Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, (Prozesspfleger),
wird aufgrund der aktuellen Corona-Krise das schriftliche Verfahren
durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Neuer Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.05.2020.
Die Fristen aus dem Eröffnungsbeschluss vom 15.01.2020 bleiben
aufrechterhalten.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus
kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der
internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens
gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt
werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 14.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 147/19 (28) · DEMA Deutsche Mikroapartment AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 147/19 (28)
- Wirksam am
- 17.03.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7251
Deutsche Mikroapartment AG, Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB
7251), vertr. d.: Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, (Prozesspfleger),
wird der Termin vom Mittwoch, 01.04.2020, 09:00 Uhr, Saal 157,
Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn aufgehoben. Ein
neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 16.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7251 HRB 7251: DEMA Deutsche Mikroapartment AG, Marburg, Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg. Prokura erloschen: Kühme, Florian, Marburg, *XX.XX.XXXX; Pia, Fabio, Marburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund …
Forderungsprüfung 22 IN 147/19 (28) · DEMA Deutsche Mikroapartment AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 147/19 (28)
- Wirksam am
- 03.01.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7251
Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB 7251), vertr. d.: Tim
Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, (Prozesspfleger), ist am 01.01.2020 um
08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270,
34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.03.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 26.02.2020, 09:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Mittwoch, 01.04.2020, 09:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 02.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 147/19 (28) · DEMA Deutsche Mikroapartment AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 147/19 (28)
- Wirksam am
- 08.11.2019
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7251
Deutsche Mikroapartment AG, Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg (AG Marburg, HRB
7251), vertr. d.: Hubert Bonn, Vilbeler Landstraße 255, 60388 Frankfurt am Main
(Vorstand), ist am 08.11.2019 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch,
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312,
bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 08.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7251 HRB 7251: DEMA Deutsche Mikroapartment AG, Marburg, Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg. Nicht mehr Vorstand: Sciolla, Matteo, Marburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 7251 HRB 7251: DEMA Deutsche Mikroapartment AG, Marburg, Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg. Bestellt als Vorstand: Bonn, Hubert, Pfungstadt, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Kühme, Florian, Marburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 7251 HRB 7251: DEMA Deutsche Mikroapartment AG, Marburg, Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg. Prokura erloschen: Beilborn, Nina, Marburg, *XX.XX.XXXX; Kühme, Florian, Marburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 7251 HRB 7251: DEMA Deutsche Mikroapartment AG, Marburg, Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.01.2019 mit Änderung vom 20.03.2019. Geschäftsanschrift: Tilsiter Straße 9, 35043 Marb…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.