HRB 42633
DEM - Deutsche E Metalle AG
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Schandauer Str. 34, 01309 DresdenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Letzte Eintragung
- 15.07.2025
- Datenstand
- 2026-04-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Micha Zauner
Zwenkau
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Haslinger Projekt GmbH
HRB 29517 · Amtsgericht Dresden
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2026-04-14 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Aufsuchung, Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen und Handel mit Rohstoffen und daraus entstehenden Erzeugnissen sowie Edelmetallhandel; Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform sowie des eigenen Vermögens; An- und Verkauf von Anlagegütern, Grundstücken und Immobilien sowie deren Vermietung; Erbringung von Dienstleistungen, die direkt oder indirekt mit dem Kauf, Verkauf oder Beteiligung von Rechtsträgern im Wirtschaftsleben zusammenhängen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Sicherungsmaßnahme 536 IN 1409/26 · DEM - Deutsche E Metalle AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 536 IN 1409/26
- Wirksam am
- 04.08.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 42633
Aktenzeichen: 536 IN 1409/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DEM - Deutsche E Metalle AG, Schandauer Straße 34, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42633
vertreten durch den Vorstand Micha Zauner
- wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung mit Beschluss vom 03.08.2026 aufgehoben.
- wurden die mit Beschluss vom 30.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit Beschluss vom 03.08.2026 aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden. Seite 2
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php werden.
Internetportal aufgerufen
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 536 IN 1409/26 · DEM - Deutsche E Metalle AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 536 IN 1409/26
- Wirksam am
- 30.07.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 42633
Aktenzeichen: 536 IN 1409/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DEM - Deutsche E Metalle AG, Schandauer Straße 34, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42633
vertreten durch den Vorstand Micha Zauner
- wurde am 30.07.2026 um 9:45 Uhr Rüdiger Bauch, Sagarder Weg 5, 01109 Dresden, Email geschäftlich rbauch@schultze-braun.de, Telefon geschäftlich 0351 885270, Website www.schubra.de, Telefax 0351 8852740 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 42633 HRB 42633: DEM - Deutsche E Metalle AG, Dresden, Schandauer Str. 34, 01309 Dresden. Die Hauptversammlung vom 06.05.2022 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 730.000,00 EUR auf 1.710.000,00 EUR beschlossen. …
HRB 42633 HRB 42633: DEM - Deutsche E Metalle AG, Dresden, Schandauer Str. 34, 01309 Dresden. Die Hauptversammlung vom 09.04.2022 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 730.000,00 EUR auf 980.000,00 EUR beschlossen. Di…
HRB 42633 HRB 42633: DEM - Deutsche E Metalle AG, Dresden, Schandauer Str. 34, 01309 Dresden. Aktiengesellschaft. Satzung vom 14.01.2021 mit Nachtrag vom 08.03.2021 zuletzt geändert am 22.12.2021. Die Hauptversammlung…
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