HRB 13602
Deliscious Falkenhagen GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Streckenthiner Dorfstraßestraße 19, 16928 PritzwalkGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Pritzwalk
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 18.09.2024
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Oliver Blum
Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-09-28 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Projektierung, Bau und Betrieb von industriell betriebenen Gewächshäusern sowie Vertical Farming Technologien, ferner Anbau, Produktion, Verarbeitung, Handel, Verpackung, Vermarktung und Logistikdienstleistungen für Obst, Gemüse und Salate im Innenbereich im Wege der Hydrokultur, als auch die Bereitstellung von Energie, Wasser und sonstigen notwendigen Vorerzeugnissen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 104/24 · Deliscious Falkenhagen GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 104/24
- Wirksam am
- 08.09.2025
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 13602
Deliscious Falkenhagen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13602 NP), Geschäftszweig: Projektierung, Bau und Vertrieb von industriell betriebenen Gewächshäusern sowie Vertical Farming Technologien u.a., Streckenthiner Dorfstraße 19, 16928 Pritzwalk, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Blum
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Carsten Werner, Uhlandstraße 28, 10719 Berlin -
wird Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 19. September 2025, 10:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung).
Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:
Der Termin dient zur Beschlussfassung der Gläubiger über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
die Veräußerung der Beteiligung der Schuldnerin an der Deliscious Falkenhagen Property GmbH.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter, Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird hingewiesen.
Neuruppin, den 5. September 2025
15 IN 104/24
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 15 IN 104/24 · Deliscious Falkenhagen GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 104/24
- Wirksam am
- 17.09.2024
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 13602
Über das Vermögen der Deliscious Falkenhagen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13602 NP), Geschäftszweig: Projektierung, Bau und Betrieb von industriell betriebenen Gewächshäusern sowie Vertical Farming Technologien, ferner Anbau, Produktion, Verarbeitung, Handel, Verpackung, Vermarktung und Logistikdienstleistungen für Obst, Gemüse und Salate im Innenbereich im Wege der Hydrokultur, als auch die Bereitstellung von Energie, Wasser und sonstigen notwendigen Vorerzeugnissen, Streckenthiner Dorfstraße 19, 16928 Pritzwalk, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Blum, Trabener Straße 21, 14193 Berlin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Carsten Werner, Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin - wird am 13.09.2024, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Herrmann, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin. Es wird für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren angeordnet. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 13.11.2024 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Die Anmeldung kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a ZPO für die Übermittlung anbieten (§ 174 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen (§ 174 Abs. 4 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
ist am Freitag, 13. Dezember 2024, 11:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich zur möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57),
Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
eine Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§ 157 InsO),
eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin vorzulegen.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter, Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird hingewiesen.
Neuruppin, den 13.09.2024
15 IN 104/24
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 104/24 · Deliscious Falkenhagen GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 104/24
- Wirksam am
- 07.08.2024
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 13602
Deliscious Falkenhagen GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13602 NP), Streckenthiner Dorfstraße 19, 16928 Pritzwalk, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Blum, Trabener Straße 21, 14193 Berlin
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Carsten Werner, Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin -
ist heute, am 7. August 2024, um 08:00 Uhr Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Herrmann, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 7. August 2024
15 IN 104/24
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13602 NP HRB 13602 NP: Deliscious Falkenhagen GmbH, Pritzwalk, Streckenthiner Dorfstraßestraße 19, 16928 Pritzwalk. Geschäftsanschrift: Streckenthiner Dorfstraßestraße 19, 16928 Pritzwalk. Kapital: 50.000,00 EUR. Ges…
Akkermann, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Leer, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: Diaz-Granados Meie-Linnekogel, Dieter Enrique, *XX.XX.XXXX, Hamburg, Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.01.2022 ist das Stammkapital um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital) und ergänzt um einen neuen § 14 (Beirat).
HRB 13602 NP HRB 13602 NP: Deliscious Falkenhagen GmbH, Pritzwalk, Schopenstehl 22, 20095 Hamburg. Geschäftsanschrift: Schopenstehl 22, 20095 Hamburg, Gegenstand: Projektierung, Bau und Betrieb von industriell betriebene…
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Pinter, Klaus Martin, *XX.XX.XXXX, Hamburg, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. War Geschäftsführer: Döhle, Hella, *XX.XX.XXXX, Hamburg. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 13.01.2021. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.09.2021 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 167618) nach Pritzwalk verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma u. Sitz), § 2 (Gegenstand), § 3 (Stammkapital), § 14, § 15 und § 16. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 09.03.2021
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.