HRB 734243

Delight Health GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sinsheim

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Registerdaten

Sitz
Sinsheim
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Delight UG (haftungsbeschränkt) Plankstadt
  2. Delight UG (haftungsbeschränkt) Sinsheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 83 IN 629/24 · Delight Health GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 629/24
Wirksam am
31.01.2025
Registerbezug
Mannheim, HRB 734243
83 IN 629/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Delight Health GmbH, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim, (vormals: Hauptstraße 2, 74889 Sinsheim), vertreten durch den Geschäftsführer Safeer Ahmed Najam Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 734243 - Schuldnerin 1.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 31.01.2025 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Patric Naumann
Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim Telefon: 0621422900
Telefax: 06214229010 3.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg er-Seite 5
reichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zu-
stimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen
Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sol-
len die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. So-
fern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elek-
tronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des
Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4.
Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 24.04.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine
Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forde-
rung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen
Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Wider-
spruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal
(www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich
auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhalts-
zahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustim-
mung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbeson-
dere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweg-
licher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Un-
ternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen die-
nen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder auf-
genommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder
zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag ge-Seite 6
schlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 24.04.2025,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
27.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts nie-
dergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5.
Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzver-
walter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entste-
hungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert,
nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzu-
nehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach
§ 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173
ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese er-
folgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentli-
chung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens
wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des In-
solvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach demSeite 7 ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg Kurfürsten-Anlage 15 69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 31.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 734243 HRB 734243: Delight UG (haftungsbeschränkt), Sinsheim, Hauptstraße 2, 74889 Sinsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurden insbeso…
HRB 734243: Delight UG (haftungsbeschränkt), Sinsheim, Hauptstraße 2, 74889 Sinsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital) und 4 (Geschäftsführung, Vertretung) geändert. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Delight Health GmbH. Gegenstand geändert; nun: Dienstleistungen im Logistikgewerbe, von Güterkraftverkehr, Speditionsdienstleistungen und Frachtvermittlungsdienstleistungen; Verarbeitung von Kartonage- und Verpackungen; Herstellung, Vertrieb, Import, Export, Groß- sowie Einzelhandel mit Konsumgütern, insbesondere An- und Verkauf von Elektroartikeln, Kartonage- und Verpackungsservice, Personaldienstleistungen, der Betrieb von Covid-Testzentren, der Betrieb von Arztpraxen, der Vertrieb von medizinischen Produkten sowie die Vermietung und der Vertrieb von Immobilien. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Veränderungen
HRB 734243 HRB 734243: Delight UG (haftungsbeschränkt), Sinsheim, Hauptstraße 2, 74889 Sinsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.…
HRB 734243: Delight UG (haftungsbeschränkt), Sinsheim, Hauptstraße 2, 74889 Sinsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Dienstleistungen im Logistikgewerbe, von Güterkraftverkehr, Speditionsdienstleistungen und Frachtvermittlungsdienstleistungen; Verarbeitung von Kartonage- und Verpackungen; Herstellung, Vertrieb, Import, Export, Groß- sowie Einzelhandel mit Konsumgütern, insbesondere An- und Verkauf von Elektroartikeln, Kartonage- und Verpackungsservice, Personaldienstleistungen, der Betrieb von Covid-Testzentren und -Impfzentren, der Vertrieb von medizinischen Produkten sowie die Vermietung und der Vertrieb von Immobilien.
Veränderungen
HRB 734243 HRB 734243: Delight UG (haftungsbeschränkt), Plankstadt, Am Ochsenhorn 14, 68723 Plankstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) besc…
HRB 734243: Delight UG (haftungsbeschränkt), Plankstadt, Am Ochsenhorn 14, 68723 Plankstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Sinsheim. Neue Geschäftsanschrift: Hauptstraße 2, 74889 Sinsheim.
Neueintragungen
HRB 734243 HRB 734243: Delight UG (haftungsbeschränkt), Plankstadt, Am Ochsenhorn 14, 68723 Plankstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2019. Geschäftsanschrift: Am Ochsenhorn 14, …
HRB 734243: Delight UG (haftungsbeschränkt), Plankstadt, Am Ochsenhorn 14, 68723 Plankstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2019. Geschäftsanschrift: Am Ochsenhorn 14, 68723 Plankstadt. Gegenstand: Dienstleistungen im Logistikgewerbe, von Güterkraftverkehr, Speditionsdienstleistungen und Frachtvermittlungsdienstleistungen; Verarbeitung von Kartonage- und Verpackungen; Herstellung, Vertrieb, Import, Export, Groß- sowie Einzelhandel mit Konsumgütern, insbesondere An- und Verkauf von Elektroartikeln. Stammkapital: 200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Najam, Safeer, Eppelheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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