HRB 211918

DELAL GmbH

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Lärchenweg 42, 27711 Osterholz-Scharmbeck

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Osterholz-Scharmbeck
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
21.05.2024
Datenstand
2025-09-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Leyla Buzgan

Bad Honnef

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist Kanalarbeiten, Hoch- und Tiefbau.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 6/26 · Delal GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 6/26
Wirksam am
05.02.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 211918
Amtsgericht
Verden (Aller)
Beschluss

11 IN 6/26
04.02.2026

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Delal GmbH, Lärchenweg 42, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 211918),
vertreten durch:
Leyla Buzgan, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -

1. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

3. Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.

G r ü n d e :

Der Antrag ist unzulässig.

Dem Antrag der Antragstellerin war gemäß § 13 Abs. 1 S. 3 InsO ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen mit einer Erklärung, dass die Angaben richtig und vollständig sind, beizufügen. Da ein solches Verzeichnis trotz gerichtlicher Aufforderung durch Verfügung vom 14.01.2026 nicht nachgereicht worden ist, war der Antrag als unzulässig zurückzuweisen (vgl. AG Hamburg, ZInsO 2012, S. 1482 f.; AG Mönchengladbach, ZIP 2013, 536).

Es fehlt an der notwendigen Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes. Zwar bedarf es bei der Stellung eines Eigenantrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich keiner Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes. Dieses gilt aber gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 InsO nur dann, wenn sämtliche vertretungsberechtigten Personen der Antragstellerin den Antrag unterzeichnen. Der Eigenantrag der Antragstellerin ist nicht von allen Vertretungsberechtigten der Antragstellerin unterzeichnet worden.

Ausweislich des Handelsregisters ist neben dem Unterzeichner des Antrages als vertretungsberechtigte Person bestellt. Den Antrag hat lediglich unterzeichnet.

Das Gericht hat durch Verfügung vom 14.01.2026 darauf hingewiesen, dass der Antrag in der vorliegenden Form unzulässig ist, ohne dass hierauf in ausreichender Weise reagiert worden ist. Das Gericht hat zudem am 29.01.2026 versucht zu erinnern; diese Post war rückläufig.

Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 4 InsO, 91 ZPO; die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 58 GKG. Sie ergibt sich aus dem Mindestwert.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Verden (Aller) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller) an.

Kasper
Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.