HRA 40470
dekodur GmbH & Co. KG
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hirschhorn (Neckar)
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hirschhorn (Neckar)
- Datenstand
- 2024-04-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-25 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
6 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Dekorplattenwerk Hirschhorn André & Gernandt GmbH & Co. KG Hirschhorn (Neckar)
- Dekorplattenwerk Hirschhorn André & Gernandt Hirschhorn (Neckar)
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 1059/18 · dekodur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1059/18
- Wirksam am
- 10.12.2024
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 40470
EUR
Vergütung gemäß § 17 InsVV a. F.
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.02.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Ludwig Leitermann GmbH & Co.KG die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 InsVV a. F. ein Stundensatz in Höhe von X EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Regelmäßig beträgt die Vergütung eines Gläuibgerausschussmitglieds gem. § 17 InsVV a.F. zwischen 35 und 90 Euro. Im vorliegenden Fall ist die Regelvergütung allerdings nicht angemessen um die Tätigkeiten des Gläubigerausschussmitglieds ausreichend zu honorieren.
Bei dem vorliegenden Verfahren handelte es sich um ein ausgesprochen komplexes und umfangreiches Verfahren. Das Gläubigerausschussmitglied war in eine Vielzahl von Entscheidungen eingebunden und musste sich entsprechend intensiv in die einzelnen Vorgänge einarbeiten. Die zugrundeliegenden Sachverhalte waren von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und beinhalteten ein erhebliches Haftungspotential.
Diesen Anforderungen konnte das Gläubigerausschussmitglied nur durch die Einbrigung der beruflichen Qualifikation und Erfahrung des Geschäftsführers der Luwig Leitermann GmbH & Co.KG als langjährigem Marktbegleiter der Schuldnerin gerecht werden.
Das Gericht kommt daher zu dem Schluss, dass der geltend gemachte Stundensatz von X Euro nicht zu beanstanden ist und festgesetzt werden kann.
Die Beteiligten wurden zu dem Antrag angehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 10.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 1059/18 · dekodur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1059/18
- Wirksam am
- 18.11.2024
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 40470
Amtsgericht Darmstadt, 18.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 1059/18 · dekodur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1059/18
- Wirksam am
- 31.10.2024
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 40470
Darüber hinaus hat das Gläubigerausschussmitglied Ludwig Leitermann GmbH & Co.KG einen Vergütungsantrag für dessen Tätigkeit gestellt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 20.11.204. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 31.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 1059/18 · dekodur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1059/18
- Wirksam am
- 07.02.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 40470
Amtsgericht Darmstadt, 07.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 1059/18 · dekodur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1059/18
- Wirksam am
- 16.04.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 40470
dekodur GmbH & Co. KG, Langenthaler Straße 4, 69434 Hirschhorn (AG Darmstadt,
HRA 40470), vertr. d.: 1. André Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter
Haftung, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger
Obländer, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten
Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren
durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die
Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im
schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim
Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 19.05.2021 erklärt
werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 15.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 1059/18 · dekodur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1059/18
- Wirksam am
- 09.11.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 40470
dekodur GmbH & Co. KG, Langenthaler Straße 4, 69434 Hirschhorn (AG Darmstadt,
HRA 40470), vertr. d.: 1. André Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter
Haftung, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger
Obländer, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten
Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren
durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die
Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im
schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim
Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 07.12.2020 erklärt
werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 09.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 1059/18 · dekodur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1059/18
- Wirksam am
- 09.09.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 40470
Co. KG, Langenthaler Straße 4, 69434 Hirschhorn (AG Darmstadt, HRA 40470),
vertr. d.: 1. André Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger Obländer,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden
auf:
X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Auslagen zuzüglich
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henrik Schmoll, Blumenstraße 17, 69115
Heidelberg, Tel.: 06221- 91180, Fax: 06221- 911866 wird gestattet, den
festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 19.12.2018 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe
von 3.691.722,00 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter
steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 200 % festgesetzt wird.
Regelmäßig ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Bruchteil von 25%
zuzusprechen. Dieser Regelbruchteil ist allerdings im vorliegenden Falle nicht
geeignet, die Tätigkeiten im vorläufigen Verfahren angemessen zu entgelten. Der
vorläufige Insolvenzverwalter hatte sich um die Betriebsfortführung eines
mittelgroßen Unternehmens zu bemühen. Dies gelang vorliegend nur im Rahmen
einer Übertragung der Verfügungsbefugnis zur Aufnahme eines Massedarlehens und
der Finanzierung von Insolvenzgeldern für knapp 80 Mitarbeiter. Daneben hat
sich der vorläufige Insolvenzverwalter intensiv mit der Sanierung des
Geschäftsbetriebs durch eine Betriebsübertragung beschäftigt. Auf Grund der
internationalen Geschäftsbeziehungen der Schuldnerin und letztlich der
notwendigen Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss wird im
Rahmen der Gesamtbetrachtung die Anhebung des Regelbruchteils auf 200% für
angemessen und ausreichend betrachtet.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen
die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 09.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 1059/18 · dekodur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1059/18
- Wirksam am
- 29.07.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 40470
Co. KG, Langenthaler Straße 4, 69434 Hirschhorn (AG Darmstadt, HRA 40470),
vertr. d.: 1. André Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger Obländer,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und
Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten
Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 19.08.2019. Der
Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Amtsgericht Darmstadt, 29.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 40470 HRA 40470: dekodur GmbH & Co. KG, Hirschhorn (Neckar) (Langenthaler Straße 4, 69434 Hirschhorn (Neckar)). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Die bislang erteilten Prok…
Forderungsprüfung 9 IN 1059/18 · dekodur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1059/18
- Wirksam am
- 01.03.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 40470
4, 69434 Hirschhorn (AG Darmstadt, HRA 40470), vertr. d.: 1. André
Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger Obländer, (Geschäftsführer), ist am
01.03.2019 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henrik Schmoll, Blumenstraße 17, 69115
Heidelberg, Tel.: 06221- 91180, Fax: 06221- 911866.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.05.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 25.06.2019, 10:00 Uhr, Saal 14, 1.
OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Hinweise:
· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 1059/18 · dekodur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1059/18
- Wirksam am
- 19.12.2018
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 40470
GmbH & Co. KG, Langenthaler Straße 4, 69434 Hirschhorn (AG Darmstadt, HRA
40470), vertr. d.: 1. André Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Holger Obländer,
(persönlich haftende Gesellschafter), ist am 19.12.2018 um 10:00 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Henrik Schmoll, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221-
91180, Fax: 06221- 911866 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt eingesehen
werden.
Amtsgericht Darmstadt, 19.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 40470 HRA 40470: dekodur GmbH & Co. KG, Hirschhorn (Neckar) (Langenthaler Straße 4, 69434 Hirschhorn (Neckar)). Prokura erloschen: Schmitt, Willi, Gorxheimertal, *XX.XX.XXXX.
HRA 40470 dekodur GmbH & Co. KG, Hirschhorn (Neckar) (Langenthaler Straße 4, 69434 Hirschhorn (Neckar)). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Schmitt, W…
HRA 40470 dekodur GmbH & Co. KG, Hirschhorn (Neckar) (Langenthaler Straße 4, 69434 Hirschhorn (Neckar)). Prokura erloschen: Nehls, Werner, Otzberg, *XX.XX.XXXX.
HRA 40470 dekodur GmbH & Co. KG, Hirschhorn (Neckar), (Langenthaler Straße 4, 69434 Hirschhorn (Neckar)).Prokura erloschen: André, Christopher, Hirschhorn (Neckar), *XX.XX.XXXX; Kießler, Wolfgang, Heidelberg. Gesamtpr…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.