HRB 25667
DEJORIS GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Waldburgstraße 20, 53424 RemagenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Remagen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 17.11.2021
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ludger Michel
Remagen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines Zeitplaners, über den Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter organisieren und planen können.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 7 IN 60/21 · DEJORIS GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 60/21
- Wirksam am
- 04.11.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 25667
DEJORIS GmbH, Waldburgstr. 20, 53424 Remagen, geschäftsansässig: 56626 Andernach, Rennweg 60, (AG Koblenz, HRB 25667),
vertreten durch:
1. Ludger Michel, Waldburgstr. 20, 53424 Remagen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwältin Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach,
wird nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 InsO).
Das Verfahren wurde schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Seit dem 01.01.2018 kann mit den Gerichten elektronisch kommuniziert werden ( § 130a ZPO ).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
56727 Mayen, 30.10.2025
Das Amtsgericht -Abt. 7
7 IN 60/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 7 IN 60/21 · DEJORIS GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 60/21
- Wirksam am
- 16.07.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 25667
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DEJORIS GmbH, Waldburgstr. 20, 53424 Remagen, geschäftsansässig: 56626 Andernach, Rennweg 60, (AG Koblenz, HRB 25667),
vertreten durch:
1. Ludger Michel, Waldburgstr. 20, 53424 Remagen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwältin Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach,
wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und angeordnet (§§ 196, 197, 304, 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Stichtag 18.08.2025 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters;
zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der
Insolvenzmasse;
zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Der Stichtag entspricht dem Schlusstermin.
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 18.08.2025.
Anträge sind schriftlich spätestens zu diesem Stichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Das Verfahren wird nunmehr schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht die Schlussrechnung mit Belegen nebst Schlussbericht, Verteilungsverzeichnis und Vergütungsantrag vorgelegt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet.
Die eingereichten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen, Zimmer 217 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgt durch Beschluss mit heutigem Datum, welcher getrennt veröffentlicht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, § 9 InsO.
Insolvenzgläubiger können den Vergütungsantrag als auch den Vergütungsfestsetzungsbeschluss beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen anfordern.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Mayen grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden.
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Amtsgericht Mayen, 08.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 7 IN 60/21 · DEJORIS GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 60/21
- Wirksam am
- 24.04.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 25667
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd.Nrn. 0/,8 der aktuellen Forderungsliste des Insolvenzverwalters
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können
bis zum 16.06.2025
schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund, Rang und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, genügt auch die Einlegung per Telefax.
Die Gläubiger, deren Forderungen anerkannt werden, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis des Prüfungstermins.
Die Insolvenztabellen sowie die Forderungsanmeldungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen Zimmer Nr. 217 aus.
Mayen, den 17.04.2025
Das Amtsgericht
7 IN 60/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 60/21 · DEJORIS GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 60/21
- Wirksam am
- 30.05.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 25667
sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Anmerkung zur Veröffentlichung der Vergütung im Internet:
Das Insolvenzgericht setzt die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Insolvenzverwalters bzw. des Treuhänders für die Tätigkeit in der Wohlverhaltensperiode durch Beschluss fest, §§ 63, 64 Abs. 1, 293 InsO.
Gem. § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen, Zimmer 217 eingesehen werden.
Aus datenschutzrechtlichen Überlegungen wird die Vergütungsbeschlussbegründung nur teilweise veröffentlicht!
Insolvenzgläubiger können den Vergütungsantrag als auch den Vergütungsfestsetzungsbeschluss beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen einsehen bzw. anfordern.
Die öffentliche Bekanntmachung muss sicherstellen, dass alle Beteiligten auf möglichst einfache Weise auch tatsächlich Kenntnis von dem veröffentlichen Beschluss und seinem Inhalt erhalten können.
Ein Beteiligten muss wenigstens in groben Umrissen erkennen können, ob für ihn Anlass besteht, die festgesetzte Vergütung einer näheren Überprüfung zu unterziehen und Rechtsmittel einzulegen (so der BGH in seinem Beschluss vom 14.12.2017 - IX ZB 65/16).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Seit dem 01.01.2018 kann mit den Gerichten elektronisch kommuniziert werden ( § 130a ZPO ).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
* auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
* an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mayen, 24.05.2022.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 60/21 · DEJORIS GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 60/21
- Wirksam am
- 28.02.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 25667
DEJORIS GmbH, Waldburgstr. 20, 53424 Remagen, geschäftsansässig: 56626 Andernach, Rennweg 60, (AG Koblenz, HRB 25667),
vertreten durch:
1. Ludger Michel, Waldburgstr. 20, 53424 Remagen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwältin Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach
liegt folgendes Ergebnis zur schriftlichen Anhörung gem. Beschluss vom 19.01.2022 (Stichtag 21.02.2022)
(Entscheidung der Gläubigerversammlung über eine besondere bedeutsame Rechtshandlung nach § 160 InsO) vor:
Zum Abschluss des Kaufvertrages vom 15.11.2021 mit der Fa. MICHEL Development+Consulting GmbH & Co. KG (Andernach) über die immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände/Kundenstamm und Know-how" (sog. Asset Deal) zu einem Kaufpreis von 55.100,00 Euro nette an den vorg. Käufer.
Die Zustimmung der Insolvenzgläubiger gilt als erteilt (vgl. §§ 160 Abs. 1 S.3, § 5 Abs. 3 InsO)
Die Insolvenzgläubiger haben keine Erklärungen abgegeben.
Amtsgericht Mayen, den 25.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Aufhebung des Verfahrens 7 IN 60/21 · DEJORIS GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 60/21
- Wirksam am
- 20.01.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 25667
DEJORIS GmbH, Waldburgstr. 20, 53424 Remagen, geschäftsansässig: 56626 Andernach, Rennweg 60, (AG Koblenz, HRB 25667),
vertreten durch:
1. Ludger Michel, Waldburgstr. 20, 53424 Remagen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwältin Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach,
wird für die Einholung der Zustimmung der Gläubiger (Insolvenzgläubiger) zum Abschluss des Kaufvertrages vom 15.11.2021 mit der Fa. MICHEL Development+ Consulting GmbH & Co. KG (Andernach) über die "immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände
/Kundenstamm und Know-how" (sog. Asset Deal) zu einem Kaufpreis von 55.100,00 € netto an den vorg. Käufer das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzgläubiger können
bis zum 21.02.2022
schriftlich beim Insolvenzgericht ihre Zustimmung oder Ablehnung zum o.g. Kaufvertrag erklären.
Die Terminierung erfolgt im Rahmen des § 160 InsO.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Bedenken gegen die schriftliche Anhörung sind bis zum 31.01.2022 bei Gericht
vorzutragen.
Gehen Bedenken gegen die schriftliche Durchführung bei Gericht ein, kann ggfs. das schriftliche Verfahren aufgehoben und Termin zur mündliche Verhandlung bestimmt werden.
Das Abstimmungsergebnis wird nach dem schriftlichen Termin im Internet öffentliche
bekannt gemacht.
Hinweis:
Die Zustimmung der Gläubiger gilt als erteilt, falls innerhalb der genannten Frist, dem Vorhaben n i c h t ausdrücklich schriftlich widersprochen worden ist.
Geht keine Stellungnahme bis zum 21.02.2022 beim Insolvenzgericht ein, gilt die Zustimmung zu den o.g. Vorhaben als erteilt (vgl. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Daraus folgt, dass die Gläubiger dem Insolvenzverwalter die Entscheidung über die zu treffende Rechtshandlung überlassen (vgl. § 160 Abs. 1 InsO)!
Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung des Gläubigerausschusses einzuholen, wenn er Rechtshandlungen vornehmen will, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind:
Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO)
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO).
Ist ein Gläubigerausschuss nicht bestellt, so ist die Zustimmung der Gläubigerversammlung einzuholen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt, vgl. § 160 InsO.
Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Gründe:
Die schriftliche Anhörung ist geboten und zulässig (§§ 5, 160 InsO).
Den Gläubigern soll erspart werden, einen Termin bei Gericht wahrnehmen zu müssen.
Zudem erleiden die Gläubiger hierdurch keinen Nachteil. Liegt ein Widerspruch eines Gläubigers gegen die schriftliche Anhörung vor, wird das schriftliche Verfahren aufgehoben.
Die schriftliche Anhörung ist aufgrund der besonderen Situation im Rahmen der COVID-19 Pandemie geboten.
Die Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts.
Insolvenzgläubiger können die konkreten Unterlagen gem. Schreiben des Insolvenzverwalters vom 12.01.2022 beim Amtsgericht-Insolvenzgericht- Mayen, St-Veit-Str. 38, 56727 Mayen bzw.
direkt beim Insolvenzverwalter einsehen bzw. anfordern.
Die öffentliche Bekanntmachung muss sicherstellen, dass alle Beteiligten auf möglichst einfache Weise auch tatsächlich Kenntnis von dem veröffentlichten Beschluss und seinem Inhalt erhalten können.
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens, die Aufhebung oder Änderung sind grds. nicht gesondert anfechtbar (vgl. § 5 InsO).
Mayen , den 19.01.2022
Das Amtsgericht
7 IN 60/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 7 IN 60/21 · DEJORIS GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 60/21
- Wirksam am
- 10.11.2021
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 25667
Über das Vermögen DEJORIS GmbH, Waldburgstr. 20, 53424 Remagen, geschäftsansässig: 56626 Andernach, Rennweg 60, (AG Koblenz, HRB 25667),
vertreten durch:
1. Ludger Michel, Waldburgstr. 20, 53424 Remagen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwältin Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach, wird am 05.11.2021 um 08:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 17.12.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Auf die Durchführung mündlicher Verhandlungen wird vorerst verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 24.01.2022.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung (der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund und Höhe wendet; nach Ablauf der Frist gilt die Forderung als festgestellt, fall kein Insolvenzgläubiger oder ein Insolvenzverwalter bestreitet)
b) Anträge:
Anträge:
die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO),
die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
die Zustimmung oder Ablehnung zur Stilllegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO).
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum o.g. Stichtag abgegeben, so gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt und der Verwalter gilt somit ggfs. als ermächtigt, die freihändige Veräußerung des gemein-schuldnerischen Grundeigentumes oder des Geschäftsbetriebes im Ganzen oder in Teilen vorzunehmen. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen, Zimmer 218, zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Praxishinweis:
Die öffentliche Bekanntmachung hat die Aufgabe, der Entscheidung nach außen hin
Geltung zu verschaffen und die Publizitätswirkung auch gegenüber solchen Personen eintreten zu lassen, an die eine Einzelzustellung nicht erfolgt.
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Mayen grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie der Vergütungsfestsetzungsbeschluss, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens,
Der Insolvenzverwalter wird der Durchführung der Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt
Hinweise:
Der Schuldner, der eine titulierte Forderung bestreitet, muss binnen eines Monats Klage erheben. Ansonsten gilt der Widerspruch als nicht erhoben. Fristbeginn mit Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit Bestreiten der Forderung. Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs nachzuweisen, § 184 InsO.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist bei Eröffnung auf einen Gläubigerantrag hin, für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Praxishinweis:
Die öffentliche Bekanntmachung hat die Aufgabe, der Entscheidung nach außen hin
Geltung zu verschaffen und die Publizitätswirkung auch gegenüber solchen Personen eintreten zu lassen, an die eine Einzelzustellung nicht erfolgt.
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Mayen grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie der Vergütungsfestsetzungsbeschluss, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Amtsgericht Mayen, 08.11.2021 .
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 60/21 · DEJORIS GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 60/21
- Wirksam am
- 30.07.2021
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 25667
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 30.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 25667 HRB 25667: DEJORIS GmbH, Remagen, Waldburgstraße 20, 53424 Remagen. Gesellschaftsvertrag vom 01.11.2012, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvert…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.