HRA 58101

Deim Reisen e.K.

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 902 IN 201/22 - 7 - · Deim, Stephan Heinz-Peter · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 201/22 - 7 -
Wirksam am
28.09.2026
Registerbezug
Berlin, HRA 58101
902 IN 201/22 - 7 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Stephan Heinz-Peter Deim, geb. am XX.XX.XXXX, Adolfstr. 4, 13347 Berlin, Inhaber eines Geschäftsbetriebes unter der Bezeichnung "Deim Reisen e. K., Adolfstr. 4, 13347 Berlin", eingetragen im Handelsregister Berlin-Charlottenburg, HRA 58101 (AG Berlin-Charlottenburg, HRA 58101), ist am 17.09.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 17.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 902 IN 201/22 - 7 - · Deim, Stephan Heinz-Peter · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 201/22 - 7 -
Wirksam am
04.03.2026
Registerbezug
Berlin, HRA 58101
902 IN 201/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Stephan Heinz-Peter Deim, geb. am XX.XX.XXXX, Adolfstr. 4, 13347 Berlin, Inhaber eines Geschäftsbetriebes unter der Bezeichnung "Deim Reisen e. K., Adolfstr. 4, 13347 Berlin", eingetragen im Handelsregister Berlin-Charlottenburg, HRA 58101 (AG Berlin-Charlottenburg, HRA 58101), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits erhaltenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 16.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 85.812,76 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters noch 1.508,27 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 87.321,03 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 03.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 902 IN 201/22 - 7 - · Deim, Stephan Heinz-Peter · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 201/22 - 7 -
Wirksam am
15.01.2026
Registerbezug
Berlin, HRA 58101
902 IN 201/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Stephan Heinz-Peter Deim, geb. am XX.XX.XXXX, Adolfstr. 4, 13347 Berlin, Inhaber eines Geschäftsbetriebes unter der Bezeichnung "Deim Reisen e. K., Adolfstr. 4, 13347 Berlin", eingetragen im Handelsregister Berlin-Charlottenburg, HRA 58101 (AG Berlin-Charlottenburg, HRA 58101), wurde beschlossen:

Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hannover, 14.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 902 IN 201/22 - 7 - · Deim, Stephan Heinz-Peter · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 201/22 - 7 -
Wirksam am
11.05.2023
Registerbezug
Berlin, HRA 58101
902 IN 201/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Stephan Heinz-Peter Deim, geb. am XX.XX.XXXX, Adolfstr. 4, 13347 Berlin, Inhaber eines Geschäftsbetriebes unter der Bezeichnung "Deim Reisen e. K., Adolfstr. 4, 13347 Berlin", eingetragen im Handelsregister Berlin-Charlottenburg, HRA 58101 (AG Berlin-Charlottenburg, HRA 58101), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.06.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 10.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 902 IN 201/22 - 7 - · Deim, Stephan Heinz-Peter · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 201/22 - 7 -
Wirksam am
14.06.2022
Registerbezug
Berlin, HRA 58101
902 IN 201/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Stephan Heinz-Peter Deim, geb. am XX.XX.XXXX, Adolfstr. 4, 13347 Berlin, Inhaber eines Geschäftsbetriebes unter der Bezeichnung "Deim Reisen e. K., Adolfstr. 4, 13347 Berlin", eingetragen im Handelsregister Berlin-Charlottenburg, HRA 58101 (AG Berlin-Charlottenburg, HRA 58101), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511 357710-0, Fax: 0511 357710-11, Internet: www.willmerkoester.de dem Gericht gegenüber folgende Erklärung gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt:

Das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners als Limousinenservice/Fahrdienst mit der Bezeichnung "Deim Reisen e.K." gehört nicht zur Insolvenzmasse und Ansprüche aus dieser Tätigkeit können im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden.

Amtsgericht Hannover, 13.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 902 IN 201/22 - 7 - · Deim, Stephan Heinz-Peter · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 201/22 - 7 -
Wirksam am
31.05.2022
Registerbezug
Berlin, HRA 58101
902 IN 201/22 - 7 -: Über das Vermögen des Stephan Heinz-Peter Deim, geb. am XX.XX.XXXX, Adolfstr. 4, 13347 Berlin, Inhaber eines Geschäftsbetriebes unter der Bezeichnung "Deim Reisen e. K., Adolfstr. 4, 13347 Berlin", eingetragen im Handelsregister Berlin-Charlottenburg, HRA 58101 (AG Berlin-Charlottenburg, HRA 58101), ist am 25.05.2022 um 18:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511 357710-0, Fax: 0511 357710-11, Internet: www.willmerkoester.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.07.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 11.08.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.07.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.08.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 30.05.2022

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Neueintragungen
HRA 58101 B HRA 58101 B: Deim Reisen e.K., Berlin, Adolfstraße 4, 13347 Berlin. Firma: Deim Reisen e.K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Adolfstraße 4, 13347 Berlin; War Zweigniederlassung: 1. VIP …
HRA 58101 B: Deim Reisen e.K., Berlin, Adolfstraße 4, 13347 Berlin. Firma: Deim Reisen e.K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Adolfstraße 4, 13347 Berlin; War Zweigniederlassung: 1.
VIP Hannover Stephan Deim e.K. Zweigniederlassung Sachsen
04552 Borna
Abstorfer Straße 31, 04552 Borna; Zweigniederlassung errichtet: 2.
VIP Hannover Stephan Deim e.K. Zweigniederlassung Sachsen
30629 Hannover
Am Waldwinkel 75, 30629 Hannover; Inhaber: 1.
Deim, Stephan Heinz-Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin; Rechtsform: Einzelunternehmen; Der Sitz der Gesellschaft ist von Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 200202) nach Berlin verlegt. Die Firma ist geändert. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 31.05.2006

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