einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Stand 2026-03-18
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
- der Betrieb von Aufnahme- und Masteringstudios im Audiobereich - die Produktion von Künstlern und deren Vermarktung gegenüber Schallplattenfirmen und Medien - der Betrieb eines oder mehrerer Schallplattenlabels - der Betrieb eines oder mehrerer Musikverlage - Scouting für Schallplattenfirmen und Medien im Musikbereich - Künstler- und Autorenmanagement - die Organisation sowie Durchführung von Musikveranstaltungen aller Art - die Erstellung und der Betrieb von Internetauftritten innerhalb der Musikbranche und ihre Vermarktung - die Konzeption und Durchführung von Events - die Vermittlung von Geschäften im Bereich der Medienbranche.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
1
Neueintragungen
HRB 12924deeep-music GmbH, Grevenbroich, (Goethestraße 95, 41515 Grevenbroich).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der deeep-music AG mit Sitz in Ratingen (bish…
deeep-music GmbH, Grevenbroich, (Goethestraße 95, 41515 Grevenbroich).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der deeep-music AG mit Sitz in Ratingen (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 44223) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses vom 07.08.2008. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2008. Gegenstand: - der Betrieb von Aufnahme- und Masteringstudios im Audiobereich - die Produktion von Künstlern und deren Vermarktung gegenüber Schallplattenfirmen und Medien - der Betrieb eines oder mehrerer Schallplattenlabels - der Betrieb eines oder mehrerer Musikverlage - Scouting für Schallplattenfirmen und Medien im Musikbereich - Künstler- und Autorenmanagement - die Organisation sowie Durchführung von Musikveranstaltungen aller Art - die Erstellung und der Betrieb von Internetauftritten innerhalb der Musikbranche und ihre Vermarktung - die Konzeption und Durchführung von Events - die Vermittlung von Geschäften im Bereich der Medienbranche. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Bestellt als Geschäftsführer: Brenkmann, Menno, Ratingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.