HRA 77672
DECT Systeme GmbH & Co. KG
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Germering
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Registerdaten
- Sitz
- Germering
- Datenstand
- 2024-04-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- DOSCH & AMAND FreePad GmbH & Co. KG München
- DOSCH & AMAND Research GmbH & Co. KG München
- DECT Systeme GmbH & Co. KG München
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 2553/21 · DECT Systeme GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 2553/21
- Wirksam am
- 15.09.2025
- Registerbezug
- München, HRA 77672
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DECT Systeme GmbH & Co. KG, Landsbergerstraße 98, 82110 Germering, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 35.739,89 EUR Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 494.095,28 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer 1509 IN 2553/21 niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 1509 IN 2553/21 · DECT Systeme GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 2553/21
- Wirksam am
- 20.08.2025
- Registerbezug
- München, HRA 77672
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DECT Systeme GmbH & Co. KG, Neumarkter Straße 18, 81673 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DECT Holding GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dosch Franz, geb. Dosch
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 77672
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.10.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1509 IN 2553/21 · DECT Systeme GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 2553/21
- Wirksam am
- 24.07.2025
- Registerbezug
- München, HRA 77672
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DECT Systeme GmbH & Co. KG, Neumarkter Straße 18, 81673 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DECT Holding GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dosch Franz, geb. Dosch
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 77672
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas E. Funk, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.06.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 86.044,02 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 2553/21 · DECT Systeme GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 2553/21
- Wirksam am
- 04.06.2024
- Registerbezug
- München, HRA 77672
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DECT Systeme GmbH & Co. KG, Neumarkter Straße 18, 81673 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DECT Holding GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dosch Franz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 77672
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung gem. §160 InsO zu dem mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer Franz Dosch abgeschlossenen Vergleich vom 22./28.05.2024, von dem der Insolvenzverwalter zurücktreten kann, falls die Gläubigerversammlung nicht zustimmen sollte,
wird bestimmt auf
Mittwoch, 19.06.2024, 14:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Der gegenständliche Vergleich und das Schreiben des Insolvenzverwalters mit Hintergrundinformationen und Erläuterungen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 2553/21 · DECT Systeme GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 2553/21
- Wirksam am
- 17.05.2022
- Registerbezug
- München, HRA 77672
Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen
Az.: 1509 IN 2553/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DECT Systeme GmbH & Co. KG, Neumarkter Straße 18, 81673 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dosch Franz, geb. Dosch, geboren am XX.XX.XXXX und die persönlich haftende Gesellschafterin DECT Holding GmbH, Landsbergerstraße 98, 82110 Germering
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 77672
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht München am 12.05.2022 folgenden
Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 28.12.2021 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
die Firma der Schuldnerin lautet: DECT Systeme GmbH & Co. KG
Adresse der Firma lautet: Neumarkter Str. 18, 81673 München
die Schuldnerin wird vertreten durch die DECT Holding GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dosch Franz
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 77672 HRA 77672: DECT Systeme GmbH & Co. KG, Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck, Landsbergerstraße 98, 82110 Germering. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 28.12.…
HRA 77672 HRA 77672: DECT Systeme GmbH & Co. KG, München, Neumarkter Str. 18, 81673 München. Sitz verlegt, nun: Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Landsbergerstraße 98, 82110 Ger…
HRA 77672 HRA 77672: DOSCH & AMAND Research GmbH & Co. KG, München, Neumarkterstr. 18, 81673 München. Firma geändert, nun: DECT Systeme GmbH & Co. KG. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Neumarkter Str. 18, 81673 Münch…
HRA 77672 HRA 77672: DOSCH & AMAND Research GmbH & Co. KG, München, Neumarkterstr. 18, 81673 München. Prokura erloschen: Kelbch, Dirk, München, *XX.XX.XXXX.
HRA 77672 DOSCH & AMAND Research GmbH & Co. KG, München, Elsenheimerstr. 59, 80687 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Neumarkterstr. 18, 81673 München.
HRA 77672 DOSCH & AMAND Research GmbH & Co. KG, München, Elsenheimerstr. 59, 80687 München.Geschäftsanschrift: Elsenheimerstr. 59, 80687 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter o…
HRA 77672 DOSCH & AMAND Research GmbH & Co. KG, München (Moosacher Str. 56 a, 80809 München). Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: DOSCH & AMAND Handel GmbH, München (Amtsgericht München HRB 141663). Ei…
HRA 77672 DOSCH & AMAND FreePad GmbH & Co. KG, München (Moosacher Str. 56 a, 80809 München). Firma geändert, nun: Neue Firma: DOSCH & AMAND Research GmbH & Co. KG.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.