HRB 103888
Decorum GmbH
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 4 IN 243/18 · Decorum GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 243/18
- Wirksam am
- 06.12.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 103888
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Decorum GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Heimstr. 24, 89180 Berghülen, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Daimlerstr. 6A, 84478 Waldkraiburg und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Sommerhalde 61, 71672 Marbach am Neckar
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 103888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Mucha, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sonderinsolvenzverwalters vom 29.07.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von 1.926.533,66 EUR auszugehen, da der Sonderinsolvenzverwalter lediglich mit der Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen lfd. Nr. 16-19 beauftragt war und sich die Bemessungsgrundlage nach der für die angemeldeten Forderungen zu erwartenden Insolvenzquote in Höhe von 100,00 % richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2021 - IX ZB 27/18).
Der Sonderinsolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -85 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 29.07.2021 wird Bezug genommen.
Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten und unter Berücksichtigung des dafür angefallenen, erheblichen Prüfungsaufwands ist für die Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters ein Bruchteil von 15 % des Regelsatzes gerechtfertigt.
Insgesamt wurde die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters somit in Höhe von BETRAG EUR festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 05.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 243/18 · Decorum GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 243/18
- Wirksam am
- 22.04.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 103888
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Decorum GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Heimstr. 24, 89180
Berghülen, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Daimlerstr. 6A, 84478
Waldkraiburg und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Sommerhalde 61, 71672
Marbach am Neckar
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 103888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
1. Die Prüfung der bis 18.05.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.06.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 20.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 4 IN 243/18 · Decorum GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 243/18
- Wirksam am
- 09.04.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 103888
In dem Verfahren über den Antrag
Decorum GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str. 13,
89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str. 13,
89555 Steinheim
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 103888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle, Büchsenstraße 20, 70174 Stuttgart, wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 10.01.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 577.000,00 EUR
auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 08.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 243/18 · Decorum GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 243/18
- Wirksam am
- 07.05.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 103888
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Decorum GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str. 13,
89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str. 13,
89555 Steinheim
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 103888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
1. Die Prüfung der bis 04.06.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 07.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 103888 HRB 103888: Decorum GmbH, Frankfurt am Main, Kolomanstraße 16-20, 89558 Böhmenkirch. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen (Az. 4 IN 243/18) vom 01.11.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolve…
Forderungsprüfung 4 IN 243/18 · Decorum GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 243/18
- Wirksam am
- 02.11.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 103888
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Decorum GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str. 13,
89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-.Str.
13, 89555 Steinheim
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 103888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
1. Das am 20.08.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.11.2018 um 08.00
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890
Telefax: 0711 23889200
Email: insolvenzverwalterleichtle@schubra.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 21.12.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
05.01.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 14.01.2019
10:45 Uhr
Sitzungssaal 0.09, EG, Stuttgarter Straße 9, Amtsgericht Aalen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
04.02.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
05.01.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 243/18 · Decorum GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 243/18
- Wirksam am
- 15.10.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 103888
In dem Verfahren über den Antrag d.
Decorum GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str. 13,
89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-.Str.
13, 89555 Steinheim, derzeit:
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 103888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Aalen am 15.10.2018 beschlossen:
Der Beschluss vom 20.08.2018 wird dahingehend ergänzt, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter ermächtigt wird, die im Rahmen der Aufrechterhaltung des
Geschäftsbetriebes der Schuldnerin erforderliche Arbeitsleistung der aus der
Anlage 1 ersichtlichen Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen und dadurch gegenüber
diesen Masseverbindlichkeiten im Rang des § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 15.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 243/18 · Decorum GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 243/18
- Wirksam am
- 11.10.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 103888
In dem Verfahren über den Antrag d.
Decorum GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str. 13,
89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-.Str.
13, 89555 Steinheim, derzeit:
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 103888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Aalen am 11.10.2018 beschlossen:
Der Beschluss vom 20.08.2018 wird dahingehend ergänzt, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter ermächtigt wird, während der vorläufigen Insolvenzverwaltung
im Rahmen der Fortführung anfallende Zahlungsverpflichtungen gegenüber der SAM
automotive production GmbH, der SAM automotive GmbH, der HOB Immobilien GmbH
und der Hans und Ottmar Binder Grundstücks- und Vermietungs GmbH im Rang einer
Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 2 InsO begründen zu können.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 11.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 243/18 · Decorum GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 243/18
- Wirksam am
- 05.10.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 103888
Amtsgericht Aalen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
In dem Verfahren über den Antrag d.
Decorum GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str. 13,
89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-.Str.
13, 89555 Steinheim, derzeit:
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 103888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Aalen am 05.10.2018 beschlossen:
Der Beschluss vom 20.08.2018 wird dahingehend ergänzt, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter ermächtigt wird, die im Rahmen der Aufrechterhaltung des
Geschäftsbetriebes der Schuldnerin erforderlichen Rechtsgeschäfte
abzuschließen, insbesondere mit den aus der Anlage 1 ersichtlichen
|Lieferanten
|Handwerkern
|externen Dienstleistern wie z.B. Sachverständigen, Architekten, Ingenieuren
und Anwälten
und dadurch Masseverbindlichkeiten im Rang des § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Barendregt
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 243/18 · Decorum GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 243/18
- Wirksam am
- 14.09.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 103888
In dem Verfahren über den Antrag d.
Decorum GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str. 13,
89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-.Str.
13, 89555 Steinheim, derzeit: Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 103888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Aalen am 14.09.2018 beschlossen:
Der Beschluss vom 20.08.2018 wird dahingehend ergänzt, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter ermächtigt wird, zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für
die Monate August, September und Oktober 2018 ein Darlehen bei der
HypoVereinsbank AG aufzunehmen und dadurch Masseverbindlichkeiten im Rang des §
55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Amtsgericht Aalen -Insolvenzgericht- 14.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 103888 HRB 103888: Decorum GmbH, Frankfurt am Main, Kolomanstraße 16-20, 89558 Böhmenkirch. Bestellt als Geschäftsführer: Schwab, Holger, Marbach am Neckar, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft …
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 243/18 · Decorum GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 243/18
- Wirksam am
- 20.08.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 103888
In dem Verfahren über den Antrag d.
Decorum GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am
XX.XX.XXXX, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX und Holger Schwab, geboren
am XX.XX.XXXX, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 103888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 20.08.2018 um 13:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890, Fax: 0711 23889200
insolvenzverwalterleichtle@schubra.de, www.schubra.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 20.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 103888 HRB 103888: Decorum GmbH, Frankfurt am Main, Kolomanstraße 16-20, 89558 Böhmenkirch. Prokura geändert bei: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, i…
HRB 103888 HRB 103888: Decorum GmbH, Frankfurt am Main, Kolomanstraße 16-20, 89558 Böhmenkirch. Prokura erloschen: von Buchwaldt, Beatrice, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit de…
HRB 103888 HRB 103888: Decorum GmbH, Frankfurt am Main, Kolomanstraße 16-20, 89558 Böhmenkirch. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines…
HRB 103888 HRB 103888: Decorum GmbH, Frankfurt am Main, Kolomanstraße 16-20, 89558 Böhmenkirch. Nicht mehr Geschäftsführer: Erath, Thomas, Dornbirn / Österreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 103888 HRB 103888: Decorum GmbH, Frankfurt am Main, c/o Weil, Gotshal & Manges LLP, Taunusanlage 1 (Skyper), 60329 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kolomanstraße 16-20, 89558 Böhmenkirch. Beste…
HRB 103888 HRB 103888: Decorum GmbH, Frankfurt am Main, c/o Weil, Gotshal & Manges LLP, Taunusanlage 1 (Skyper), 60329 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Erath, Thomas, Dornbirn / Österreich, *XX.XX.XXXX,…
HRB 103888 HRB 103888: Decorum GmbH, Frankfurt am Main, c/o Weil, Gotshal & Manges LLP, Taunusanlage 1 (Skyper), 60329 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Borchers, Jens, Kaarst, *XX.XX.XXXX; Dr. Leuchte…
HRB 103888 HRB 103888: Decorum GmbH, Frankfurt am Main, c/o Weil, Gotshal & Manges LLP, Taunusanlage 1 (Skyper), 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2016 mit Nachtrag vom 10.02.2016 hat die…
HRB 103888 HRB 103888: Decorum GmbH, Frankfurt am Main, c/o Weil, Gotshal & Manges LLP, Taunusanlage 1 (Skyper), 60329 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2015. Gesc…
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