HRB 520520
DEC Immobiliengesellschaft mbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Dingelstädt
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Registerdaten
- Sitz
- Dingelstädt
- Datenstand
- 2024-03-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 8 IN 29/26 · DEC Immobiliengesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mühlhausen
- Insolvenzgericht
- Mühlhausen
- Aktenzeichen
- 8 IN 29/26
- Wirksam am
- 28.08.2026
- Registerbezug
- Jena, HRB 520520
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DEC Immobiliengesellschaft mbH, Zum Siechengraben 2, 37351 Dingelstädt, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Kurt Becker
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 520520
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 31.07.2026 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderung Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 29/26 · DEC Immobiliengesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mühlhausen
- Insolvenzgericht
- Mühlhausen
- Aktenzeichen
- 8 IN 29/26
- Wirksam am
- 05.08.2026
- Registerbezug
- Jena, HRB 520520
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DEC Immobiliengesellschaft mbH, Zum Siechengraben 2, 37351 Dingelstädt, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Kurt Becker
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 520520
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO über die Veräußerung von zwei Immobilien der Schuldnerin, eingetragen im Grundbuch von Saalfeld, Amtsgericht Rudolstadt, Blatt 5510, und im Grundbuch von Friedrichroda, Amtsgericht Gotha, Blatt 2213, an die Raiffeisenbank im Grabfeld eG das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.08.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mühlhausen, Untermarkt 17, 99974 Mühlhausen/Thüringen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung zur genannten Veräußerung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 31.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 29/26 · DEC Immobiliengesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mühlhausen
- Insolvenzgericht
- Mühlhausen
- Aktenzeichen
- 8 IN 29/26
- Wirksam am
- 05.08.2026
- Registerbezug
- Jena, HRB 520520
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DEC Immobiliengesellschaft mbH, Zum Siechengraben 2, 37351 Dingelstädt, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Kurt Becker
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 520520
- Schuldnerin -
1. Zur Sonderinsolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Franziska Hackenberg
Joliot-Curie-Platz 1 b, 06108 Halle (Saale),
Telefon: +49 345 29278-10
Telefax: +49 345 29278-111
Email: halle@brinkmann-partner.de
2. Ihr Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Olaf Spiekermann als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. lfd. Nr. 8 angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mühlhausen
Untermarkt 17
99974 Mühlhausen/Thüringen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 31.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.