HRB 32941

De-Mo-Bau Rhein-Main GmbH

Amtsgericht Wiesbaden · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wiesbaden

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Registerdaten

Sitz
Wiesbaden
Datenstand
2024-12-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 134/25 · De-Mo-Bau-Rhein-Main vertr.d.d.Gf. Nuber Degertas · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 134/25
Wirksam am
24.09.2025
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32941
Amtsgericht Wiesbaden
24.09.2025
- Insolvenzgericht -
10 IN 134/25

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzantragsverfahren BKK firmus, Insolvenzen, Gottlieb-Daimler-Straße 11, 28237 Bremen,
- Antragstellerin -

g e g e n

De-Mo-Bau-Rhein-Main vertr.d.d.Gf. Nuber Degertas, Sonnenberger Str. 32, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32941),
- Antragsgegnerin -

wird der Beschluss vom 22.09.2025 hinsichtlich der Beschlussformel wie folgt berichtigt:

Statt "Die Vergütung und die Auslagen sind aus der Landeskasse auszuzahlen" muss es richtig heißen: "Der Antragsgegner hat die Vergütung und die Auslagen zu tragen".

G r ü n d e :

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit. Das Gesetz sieht die Rechtsfolge der Festsetzung der Vergütung und Auslagen zu Lasten der Landeskasse nicht vor. Vielmehr sind diese dem Antragsgegner aufzuerlegen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden oder dem Landgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 24.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 134/25 · De-Mo-Bau-Rhein-Main vertr.d.d.Gf. Nuber Degertas · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 134/25
Wirksam am
22.09.2025
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32941
10 IN 134/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der De-Mo-Bau-Rhein-Main vertr.d.d.Gf. Nuber Degertas, Sonnenberger Str. 32, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32941), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Sarris festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Vergütung und die Auslagen sind aus der Landeskasse auszuzahlen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.09.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 22.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 10 IN 134/25 · De-Mo-Bau-Rhein-Main vertr.d.d.Gf. Nuber Degertas · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 134/25
Wirksam am
08.09.2025
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32941
10 IN 134/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der De-Mo-Bau-Rhein-Main vertr.d.d.Gf. Nuber Degertas, Sonnenberger Str. 32, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32941), wurde der Beschluss vom 16.05.2025 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 08.09.2025 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 08.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 134/25 · De-Mo-Bau-Rhein-Main vertr.d.d.Gf. Nuber Degertas · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 134/25
Wirksam am
16.05.2025
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32941
10 IN 134/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der De-Mo-Bau-Rhein-Main vertr.d.d.Gf. Nuber Degertas, Sonnenberger Str. 32, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32941), ist am 16.05.2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Sarris, Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden, Tel.: 0611 166 66-0, Fax: 0611 166 66-77, E-Mail: info@ranowi.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 16.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32941 HRB 32941: De-Mo-Bau Rhein-Main GmbH, Wiesbaden, Sonnenberger Straße 32, 65193 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechend…
HRB 32941: De-Mo-Bau Rhein-Main GmbH, Wiesbaden, Sonnenberger Straße 32, 65193 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 125.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 32941 HRB 32941: De-Mo-Bau Rhein-Main GmbH, Wiesbaden, Sonnenberger Straße 32, 65193 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechend…
HRB 32941: De-Mo-Bau Rhein-Main GmbH, Wiesbaden, Sonnenberger Straße 32, 65193 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 32941 HRB 32941: De-Mo-Bau Rhein-Main GmbH, Wiesbaden, Sonnenberger Straße 32, 65193 Wiesbaden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2021 mit Nachtrag vom 05.10.2021. Geschäftsansc…
HRB 32941: De-Mo-Bau Rhein-Main GmbH, Wiesbaden, Sonnenberger Straße 32, 65193 Wiesbaden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2021 mit Nachtrag vom 05.10.2021. Geschäftsanschrift: Sonnenberger Straße 32, 65193 Wiesbaden. Gegenstand: Hoch- und Tiefbau, insbesondere Planung und Konzeption im Bau- und Immobilienbereich, Erwerb- und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Alp, David, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX; Degertas, Nuber, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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