HRB 32941
De-Mo-Bau Rhein-Main GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Wiesbaden
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Registerdaten
- Sitz
- Wiesbaden
- Datenstand
- 2024-12-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 134/25 · De-Mo-Bau-Rhein-Main vertr.d.d.Gf. Nuber Degertas · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 134/25
- Wirksam am
- 24.09.2025
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 32941
24.09.2025
- Insolvenzgericht -
10 IN 134/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren BKK firmus, Insolvenzen, Gottlieb-Daimler-Straße 11, 28237 Bremen,
- Antragstellerin -
g e g e n
De-Mo-Bau-Rhein-Main vertr.d.d.Gf. Nuber Degertas, Sonnenberger Str. 32, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32941),
- Antragsgegnerin -
wird der Beschluss vom 22.09.2025 hinsichtlich der Beschlussformel wie folgt berichtigt:
Statt "Die Vergütung und die Auslagen sind aus der Landeskasse auszuzahlen" muss es richtig heißen: "Der Antragsgegner hat die Vergütung und die Auslagen zu tragen".
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit. Das Gesetz sieht die Rechtsfolge der Festsetzung der Vergütung und Auslagen zu Lasten der Landeskasse nicht vor. Vielmehr sind diese dem Antragsgegner aufzuerlegen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden oder dem Landgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 24.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 134/25 · De-Mo-Bau-Rhein-Main vertr.d.d.Gf. Nuber Degertas · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 134/25
- Wirksam am
- 22.09.2025
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 32941
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung und die Auslagen sind aus der Landeskasse auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.09.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 22.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 10 IN 134/25 · De-Mo-Bau-Rhein-Main vertr.d.d.Gf. Nuber Degertas · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 134/25
- Wirksam am
- 08.09.2025
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 32941
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 134/25 · De-Mo-Bau-Rhein-Main vertr.d.d.Gf. Nuber Degertas · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 134/25
- Wirksam am
- 16.05.2025
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 32941
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 16.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32941 HRB 32941: De-Mo-Bau Rhein-Main GmbH, Wiesbaden, Sonnenberger Straße 32, 65193 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechend…
HRB 32941 HRB 32941: De-Mo-Bau Rhein-Main GmbH, Wiesbaden, Sonnenberger Straße 32, 65193 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechend…
HRB 32941 HRB 32941: De-Mo-Bau Rhein-Main GmbH, Wiesbaden, Sonnenberger Straße 32, 65193 Wiesbaden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2021 mit Nachtrag vom 05.10.2021. Geschäftsansc…
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