HRB 15921

de Kok Grundstücksgesellschaft mbH

Amtsgericht Kleve · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sonsbeck

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Registerdaten

Sitz
Sonsbeck
Datenstand
2024-04-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-06

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Bekanntmachungen und Ereignisse

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Neueintragungen
HRB 15921 HRB 15921: de Kok Grundstücksgesellschaft mbH, Sonsbeck, Bruchstraße 72, 47665 Sonsbeck. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Bruchstraße 72, 47665 Sonsbeck. Der Erwerb, das Halten, die…
HRB 15921: de Kok Grundstücksgesellschaft mbH, Sonsbeck, Bruchstraße 72, 47665 Sonsbeck. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Bruchstraße 72, 47665 Sonsbeck. Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Vermietung von Grundbesitz, ferner alle damit zusammenhängenden und den Geschäftszweck fördernden Geschäfte. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: de Kok, Alexander Alfonsus Hendricus Josef, Sonsbeck, *XX.XX.XXXX; de Kok, Frank Geradus Leonardus, Sonsbeck, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Grundstücksgesellschaft Alexander & Frank de Kok oHG, Sonsbeck (Amtsgericht Kleve HRA 4892) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.03.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.