HRB 7602

de Crignis GmbH

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Augsburg

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Registerdaten

Sitz
Augsburg
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. de Crignis Blechverarbeitung GmbH Augsburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 1112/25 · de Crignis GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
2 IN 1112/25
Wirksam am
02.03.2026
Registerbezug
Augsburg, HRB 7602
2 IN 1112/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

de Crignis GmbH, Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Ehrlinger Hans Udo
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7602
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Prannerstraße 6, 80333 München, Gz.: RA Dr. Lukas Herbert, AZ unbekannt
Geschäftszweig/Beschäftigung: Blechverarbeitung und -bearbeitung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2026 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
RA-Kanzlei Dr. Zarzitzky Alexander
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.04.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 30.04.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 30.04.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|GRP Günter - Reitmayer Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Pröllstraße 5, 86157 Augsburg
|Stadtsparkasse Augsburg, Halderstraße 1-5, 86150 Augsburg
|Frau Müller Gudrun, Oberer Dorfweg 22, 86316 Friedberg
|Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Str. 4, 51149 Köln

9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 28.11.2025 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 02.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7602 HRB 7602: de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: de Crignis, Richard, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 7602: de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: de Crignis, Richard, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7602 HRB 7602: de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Kleiner, Herwig, Bobingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen…
HRB 7602: de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Kleiner, Herwig, Bobingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Kleiner, Herwig, Bobingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7602 HRB 7602: de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg. Erteilt: Einzelprokura: Kleiner, Herwig, Bobingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 7602: de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg. Erteilt: Einzelprokura: Kleiner, Herwig, Bobingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7602 HRB 7602: de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: de Crignis, Richard, Augsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befug…
HRB 7602: de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: de Crignis, Richard, Augsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kisker, Achim, Illerbeuren, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7602 de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2013 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsr…
de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2013 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung. Neuer Unternehmensgegenstand: Verarbeitung und Bearbeitung von Blechen sowie Herstellung hochwertiger Blechkonstruktionen, Erbringung komplexer Konstruktionsleistungen unter Einbeziehung unterschiedlicher Werkstoffe sowie Erbringen systemischer Leistungspakete für gewerbliche und industrielle Abnehmer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kisker, Achim, Illerbeuren, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 7602 de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg. Eintrag der allgemeinen Vertretungsregelung vom 18.04.1979 ergänzt: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäfts…
de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg. Eintrag der allgemeinen Vertretungsregelung vom 18.04.1979 ergänzt: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt: Geschäftsführer: Kisker, Achim, Illerbeuren, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: de Crignis, Richard, Maschinenbauingenieur, Augsburg.
Veränderungen
HRB 7602 de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Steinerne Furt 40, 86167 Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg.
de Crignis Blechverarbeitung GmbH, Augsburg, Steinerne Furt 40, 86167 Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Aulzhausener Straße 9, 86165 Augsburg.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.