HRB 15555

DDS Bau GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig

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Registerdaten

Sitz
Leipzig
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-03

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. DDS Immobiliengesellschaft mbH Leipzig

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 754/22 · DDS Bau GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 754/22
Wirksam am
27.03.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 15555
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 754/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DDS Bau GmbH, Kurt-Eisner-Straße 38, 04275 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 15555
vertreten durch den Geschäftsführer Tom Stürmer
vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Dischereit
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu den Vergleichsabschlüssen mit der terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft und der terraplan Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH wird anberaumt auf Donnerstag, den 16.04.2026, 10.00 Uhr, Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, Saal 056. 2. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 InsO. beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Donnerstag, 16.04.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15555 HRB 15555: DDS Bau GmbH, Leipzig, Kurt-Eisner-Straße 38, 04275 Leipzig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01.07.2022, AZ: 403 IN 754/22, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellscha…
HRB 15555: DDS Bau GmbH, Leipzig, Kurt-Eisner-Straße 38, 04275 Leipzig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01.07.2022, AZ: 403 IN 754/22, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 754/22 · DDS Bau GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 754/22
Wirksam am
05.07.2022
Registerbezug
Leipzig, HRB 15555
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 403 IN 754/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DDS Bau GmbH, Kurt-Eisner-Straße 38, 04275 Leipzig, vertreten durch die Geschäftsführer Hartmut Dischereit und Tom Stürmer (Amtsgericht Leipzig HRB 15555)

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.07.2022 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 403 IN 754/22 · DDS Bau GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 754/22
Wirksam am
04.07.2022
Registerbezug
Leipzig, HRB 15555
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 403 IN 754/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DDS Bau GmbH, Kurt-Eisner-Straße 38, 04275 Leipzig, vertreten durch die Geschäftsführer Hartmut Dischereit und Tom Stürmer (Amtsgericht Leipzig HRB 15555)

wird heute, am 01.07.2022, um 10.15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Björn Frische, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig.

Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 10.08.2022
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstanden Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten.

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Termin der Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
- die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
- den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Betriebsfortführung gemäß
§ 157 InsO, zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände gemäß § 149 InsO

- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO
- einen Antrag auf Anordnung oder auf Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung
gemäß §§ 271, 272 InsO

und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:

Donnerstag, den 08.09.2022, 09.30 Uhr
(Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 056).

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind, gemäß § 160 Abs.1 S.3 InsO als erteilt.

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15555 HRB 15555: DDS Bau GmbH, Leipzig, Kurt-Eisner-Straße 38, 04275 Leipzig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 09.05.2022, AZ: 403 IN 754/22, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzl…
HRB 15555: DDS Bau GmbH, Leipzig, Kurt-Eisner-Straße 38, 04275 Leipzig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 09.05.2022, AZ: 403 IN 754/22, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 403 IN 754/22 · DDS Bau GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 754/22
Wirksam am
09.05.2022
Registerbezug
Leipzig, HRB 15555
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 403 IN 754/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DDS Bau GmbH
Kurt-Eisner-Straße 38, 04275 Leipzig vertreten durch die Geschäftsführer Hartmut Dischereit und Tom Stürmer (Amtsgericht Leipzig HRB 15555)

wird heute, am 09.05.2022 um 10.00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse

angeordnet:

1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn Frische,
Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).

2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO
(allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und
Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen.

Er wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter auf eigenen Namen für die zukünftige Masse neue Konten (sog. Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen und hierüber zu verfügen sowie in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten und gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.

4. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere Bank- und Kreditinstitute, einzuziehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dase elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15555 DDS Bau GmbH, Leipzig, Kurt-Eisner-Straße 38, 04275 Leipzig.Geschäftsanschrift: Kurt-Eisner-Straße 38, 04275 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Seelig, Ulrich, Zwochau, *XX.XX.XXXX.
DDS Bau GmbH, Leipzig, Kurt-Eisner-Straße 38, 04275 Leipzig.Geschäftsanschrift: Kurt-Eisner-Straße 38, 04275 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Seelig, Ulrich, Zwochau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 15555 DDS Bau GmbH, Leipzig (Kurt-Eisner-Str. 38, 04275 Leipzig). Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2008 hat die Änderung des § 11 (Tod eines Gesellschafters) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt…
DDS Bau GmbH, Leipzig (Kurt-Eisner-Str. 38, 04275 Leipzig). Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2008 hat die Änderung des § 11 (Tod eines Gesellschafters) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt: Geschäftsführer: Dischereit, Hartmut, Leipzig, *XX.XX.XXXX; Dr. Seelig, Ulrich, Zwochau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Seelig, Ulrich, Zwochau, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.