HRB 111283

Datacolor Kommunikation GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Osterwieck

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Registerdaten

Sitz
Osterwieck
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Wilhelm E. Pigge Druck + Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung Osterwieck wohin der Sitz von Braunschwelc verlegt ist
  2. Wilhelm E. Pigge Druck + Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung Osterwieck

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 46 IN 11/20 · Datacolor Kommunikation GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 11/20
Wirksam am
29.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 111283
46 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Datacolor Kommunikation GmbH, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg (AG Stendal, HRB 111283), vertr. d.: Konstantin Borek, Magnitorwall 12, 38100 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 15 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 07.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt um die in § 1 Abs. 2 InsVV genannten Tatbestände korrigiert und unter Berücksichtigung der zu erwartende Umsatzsteuererstattung an die Insolvenzmasse wegen des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der festzusetzenden Vergütungen des Verwalters (BGH, Beschl. v. 26.02.2015 IX ZB 9/13) 777.575,66 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Der Insolvenzverwalter macht daneben einen Zuschlag in Höhe von 15 % der Regevergütung für den Mehraufwand im Rahmen der Sanierungsbemühungen/ Sanierungsverhandlungen geltend.

Der Zuschlag ist in der beantragten Höhe sowohl dem Grund als auch der Höhe nach zu gewähren. Es wird insofern auf die ausführliche Darstellung in dem Vergütungsfestsetzungsantrag Bezug genommen.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 243,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 87 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 29.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 46 IN 11/20 · Datacolor Kommunikation GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 11/20
Wirksam am
04.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 111283
46 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Datacolor Kommunikation GmbH, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg (AG Stendal, HRB 111283), vertr. d.: Konstantin Borek, Magnitorwall 12, 38100 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lüneburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau, c/o BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040/35006188, Fax: 040/35006176, E-Mail: friedrich.von.kaltenborn@brlnet.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 636.238,93 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.159.043,84 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Lüneburg, 04.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 46 IN 11/20 · Datacolor Kommunikation GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 11/20
Wirksam am
27.04.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 111283
46 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Datacolor Kommunikation GmbH, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg (AG Stendal, HRB 111283), vertr. d.: Konstantin Borek, Magnitorwall 12, 38100 Braunschweig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 24.06.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 27.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 46 IN 11/20 · Datacolor Kommunikation GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 11/20
Wirksam am
23.04.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 111283
46 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Datacolor Kommunikation GmbH, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg (AG Stendal, HRB 111283), vertr. d.: Konstantin Borek, Magnitorwall 12, 38100 Braunschweig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Lüneburg, 23.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 46 IN 11/20 · Datacolor Kommunikation GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 11/20
Wirksam am
14.05.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 111283
46 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Datacolor Kommunikation GmbH, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg (AG Stendal, HRB 111283), vertr. d.: Konstantin Borek, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.06.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 14.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 46 IN 11/20 · Datacolor Kommunikation GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 11/20
Wirksam am
18.01.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 111283
46 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Datacolor Kommunikation GmbH, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg (AG Stendal, HRB 111283), vertr. d.: Konstantin Borek, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.02.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 16.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 11/20 · Datacolor Kommunikation GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 11/20
Wirksam am
09.01.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 111283
46 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Datacolor Kommunikation GmbH, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg (AG Stendal, HRB 111283), vertr. d.: Konstantin Borek, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Martin Steinke festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 29.11.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Martin Steinke die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 65,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 06.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 111283 HRB 111283: Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Magnitorwall 12, 38100 Braunschweig. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Altewiekring 20 A, 38100 Braunschweig.
HRB 111283: Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Magnitorwall 12, 38100 Braunschweig. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Altewiekring 20 A, 38100 Braunschweig.
Veränderungen
HRB 111283 HRB 111283: Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Magnitorwall 12, 38100 Braunschweig. Prokura durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens erloschen: von Heimburg, Dietrich, Barsinghausen OT Eckerde, *XX.XX.…
HRB 111283: Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Magnitorwall 12, 38100 Braunschweig. Prokura durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens erloschen: von Heimburg, Dietrich, Barsinghausen OT Eckerde, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 01.05.2020 (Az. 46 IN 11/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 46 IN 11/20 · Datacolor Kommunikation GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 11/20
Wirksam am
06.05.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 111283
46 IN 11/20: Über das Vermögen der Datacolor Kommunikation GmbH,
Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg (AG Stendal, HRB 111283), vertr. d.:
Konstantin Borek, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg, (Geschäftsführer),
ist am 01.05.2020 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau, c/o BRL
Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg, Tel.: 040/35006188,
Fax: 040/35006176, E-Mail: friedrich.von.kaltenborn@brlnet.com.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.06.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 08.07.2020, 10:00 Uhr, Saal 314,
Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 04.05.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 111283 HRB 111283: Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Magnitorwall 12, 38100 Braunschweig. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 14.02.2020 (Az. 46 IN 11/20) di…
HRB 111283: Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Magnitorwall 12, 38100 Braunschweig. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 14.02.2020 (Az. 46 IN 11/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 11/20 · Datacolor Kommunikation GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 11/20
Wirksam am
14.02.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 111283
46 IN 11/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Datacolor
Kommunikation GmbH, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg (AG Stendal, HRB
111283), vertr. d.: Konstantin Borek, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg,
(Geschäftsführer), ist am 14.02.2020 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Friedrich von
Kaltenborn-Stachau, c/o BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354
Hamburg, Tel.: 040/35006188, Fax: 040/35006176, E-Mail:
friedrich.von.kaltenborn@brlnet.com bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 14.02.2020

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HRB 111283 HRB 111283: Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Breite Str. 21/22, 38100 Braunschweig. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Magnitorwall 12, 38100 Braunschweig.
HRB 111283: Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Breite Str. 21/22, 38100 Braunschweig. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Magnitorwall 12, 38100 Braunschweig.
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HRB 111283 HRB 111283: Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Breite Str. 21/22, 38100 Braunschweig. Prokura erloschen: Assert, Katrin, Weddel, *XX.XX.XXXX.
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HRB 111283 HRB 111283: Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Breite Str. 21/22, 38100 Braunschweig. Bestellt: Geschäftsführer: Borek, Konstantin, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befug…
HRB 111283: Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Breite Str. 21/22, 38100 Braunschweig. Bestellt: Geschäftsführer: Borek, Konstantin, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Humm, Christian, Cremlingen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: von Heimburg, Dietrich, Barsinghausen OT Eckerde, *XX.XX.XXXX.
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HRB 111283 HRB 111283: Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Breite Str. 21/22, 38100 Braunschweig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Borek, Henning, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
HRB 111283: Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Breite Str. 21/22, 38100 Braunschweig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Borek, Henning, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
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HRB 111283 HRB 111283:Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Wilhelmitorwall 33 b, 38118 Braunschweig.Geändert: Geschäftsanschrift: Breite Str. 21/22, 38100 Braunschweig.
HRB 111283:Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Wilhelmitorwall 33 b, 38118 Braunschweig.Geändert: Geschäftsanschrift: Breite Str. 21/22, 38100 Braunschweig.
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HRB 111283 HRB 111283:Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Wilhelmitorwall 33 b, 38118 Braunschweig.Bestellt: Geschäftsführer: Humm, Christian, Cremlingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugni…
HRB 111283:Datacolor Kommunikation GmbH, Osterwieck, Wilhelmitorwall 33 b, 38118 Braunschweig.Bestellt: Geschäftsführer: Humm, Christian, Cremlingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 111283 HRB 111283:Wilhelm E. Pigge Druck + Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osterwieck, Wilhelmitorwall 33 b, 38118 Braunschweig.Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2014 hat die Umstellung auf Eur…
HRB 111283:Wilhelm E. Pigge Druck + Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osterwieck, Wilhelmitorwall 33 b, 38118 Braunschweig.Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2014 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 41,62 EUR auf 102.300,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Neue Firma: Datacolor Kommunikation GmbH. Neuer Gegenstand: Die Beratung, die Herstellung und die Betreuung von Kundenbindungssystemen im Dialogmarketing mit allen damit verbundenen Dienstleistungen. Personenbezogene Daten ergänzt: Geschäftsführer: Borek, Henning, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.